Außenwerbung Lutherstadt Wittenberg

Konzessionsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Wittenberg
NUTS-Code: DEE0E Wittenberg
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 40 / 500360-480
Fax: +49 40 / 500360-444
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.goerg.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E58371226
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Bewerbungen oder gegebenenfalls Angebote sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Außenwerbung Lutherstadt Wittenberg

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79340000 Werbe- und Marketingdienstleistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Lutherstadt Wittenberg (LW): „Dienstleistungskonzession für ein exklusives Werberecht auf öffentlichen städtischen Flächen der Lutherstadt Wittenberg in Verbindung mit Wartehallen“.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79340000 Werbe- und Marketingdienstleistungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE0E Wittenberg
Hauptort der Ausführung:

Lutherstadt Wittenberg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Nach gegenwärtiger Planung umfasst die Konzession folgendes Werbeträgerportfolio (Art und Anzahl):

Werbeträgerarten:

— bis zu 6 Digitale Screens (in Summe), davon bis zu 3 Groß-Screens entweder in der Bauform 9 m2, quer in der Bauform 6 bis 8 m2, hochkant und bis zu 3 Klein-Screens bis zu 84‘‘, freistehend, hochkant,

— bis zu 34 Geklebte un- und beleuchtete Großflächen, davon bis zu 4 City-Stars (jeweils gegen Reduzierung eines digitalen Groß-Screens im Verhältnis 1:1),

— bis zu 56 City-Light-Poster-Vitrinen (in Summe), davon 6 Stadtinformationsanlagen (zwingend) und bis zu 41 in WH,

— bis zu 5 City-Light-Säulen,

— bis zu 60 Litfaßsäulen, davon bis zu 20 als Ganzstelle (un- und beleuchtet) und 2 City-Info-Stelen (zwingend),

— unbegrenzt Mastschilder (Hinweis- und Dauerwerbung).

Von der Ausschreibung umfasst sind die Übernahme von 43 Wartehallten (WH) zum vorgegebenen Kaufpreis sowie deren Betrieb (Reinigung, Instandsetzung, Instandhaltung, Verkehrssicherung) Die letztendlich realisierte Maximalanzahl je Werbeträgerart (bis zu …) ist abhängig vom Bieterkonzept des Bieters/Konzessionärs auf Grundlage des vorliegenden Werbekonzeptes. Die vorstehend aufgeführte Art der Werbeträger oder technische Vorgaben sowie Formate können sich noch ändern. Auch die Anzahl sowie auch die Vertragslaufzeit kann im weiteren Verfahren und zu Vertragsbeginn abweichen. Weitere Einzelheiten finden sich in den Vergabeunterlagen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Beginn: 01/01/2022
Ende: 31/12/2036
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Änderungs- und Ergänzungsvorschläge bzw. Nebenangebote sind nicht zulässig, bleiben aber im Verfahren vorbehalten.

2. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, die im Bewerbungsbogen enthalten ist. Die Änderung der Zusammensetzung von Bietergemeinschaften ist möglich (siehe Vergabeunterlagen).

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente:

Der Bewerbungsbogen wird den Bewerbern auf der e-Vergabe-Plattform zur Verfügung gestellt. Die Verwendung des Bewerbungsbogens ist verbindlich.

Mit ihrem Teilnahmeantrag haben die Bewerber folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen:

— PL1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Bewerbungsbogen,

— PL2. Eigenerklärung mit Angaben zur Firma, Rechtsform, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, Niederlassungen-Organigramm), mit Darstellung der Gesellschafts- und Kapitalverhältnisse des Bewerbers sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung gemäß Bewerbungsbogen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente:

WL1. Eigenerklärung über den jährlichen Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren gemäß Bewerbungsbogen.

WL2. Eigenerklärung über den jährlichen spezifischen Umsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren gemäß Bewerbungsbogen.

Besteht das Unternehmen noch keine 3 Jahre, so ist der Umsatz für die Dauer des Bestehens anzugeben.

Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich die LW für Bieter und etwaige Nachunternehmer auch nach Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor. Die LW behält sich insbesondere eine Nachforderung von Bilanzen, Geschäftsberichten etc. vor.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente:

TL1. Eigenerklärung über mindestens eine Referenz über vergleichbare Leistungen der Außenwerbung auf kommunalem Grund. Vergleichbar sind Leistungen, wenn sie die Außenwerbung auf kommunalem Grund auf Basis eines Vertrages über die Rechtevergabe (Konzessionsvertrag) mit einer Kommune oder kommunal beherrschten Gesellschaft mit vergleichbaren Werbeträgern zum Gegenstand hatten.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Zu TL1. Es muss mindestens eine vergleichbare Referenz nachgewiesen werden. Mindestens eine Referenz muss zudem den Betrieb von Wartehallen zum Gegenstand gehabt haben.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbungen oder den Eingang der Angebote
Tag: 30/06/2021
Ortszeit: 15:00
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Die Verwendung des Bewerbungsbogens ist verbindlich.

2. Die gesamte elektronische Kommunikation findet über die elektronische Vergabeplattform statt (vgl. Link in Ziff. I.3). Gemäß § 17 Abs. 1 KonzVgV ist der Konzessionsgeber verpflichtet, den Zugang zu den Vergabeunterlagen ohne Registrierungspflicht zu ermöglichen. Eine freiwillige Registrierung ist möglich.

Um an der Kommunikation in diesem Vergabeverfahren teilzunehmen (Fragen zu stellen sowie automatische Benachrichtigungen bei Bieterrundschreiben zu erhalten), sollten Interessenten sich in ihrem eigenen Interesse über die Vergabeplattform für diese Ausschreibung registrieren. Anderenfalls kann nicht sichergestellt werden,

Dass Bieterrundschreiben den Interessenten erreichen. Unterbleibt die Registrierung, trägt alleine der Bewerber das Risiko, einen Teilnahmeantrag auf nicht mehr aktueller Grundlage einzureichen. Daher sollen sich Bewerber registrieren oder mit der Abgabe des Teilnahmeantrags nachweisen, dass sie Kenntnis von der Kommunikation genommen haben.

3. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und dem Bewerbungsbogen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 25. Juni 2021 an die LW über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform gerichtet werden. Die Stadt behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten.

4. Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Abweichungen und Spezifizierungen im Rahmen der Verhandlungen bleiben vorbehalten.

5. Teilnahmeanträge (und später auch die Angebote) sind elektronisch an die in Ziffer I.3) benannte e-Vergabe-

Plattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist sind die Teilnahmeanträge verschlüsselt, so dass die LW keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es frei, seinen Teilnahmeantrag bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen.

6. Die LW behält sich vor, den Vertrag auf Grundlage der ersten Angebote zu schließen, ohne in Verhandlungen einzutreten (analog § 17 Abs. 11 VgV). Der Bieter muss mithin damit rechnen, dass der Gestattungsvertrag in der Urfassung ohne Berücksichtigung von Änderungswünschen geschlossen wird.

7. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Die LW kann Ausnahmen zulassen.

8. Die LW behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen, z. B. Mangels Wirtschaftlichkeit, aufzuheben. Ersatzansprüche der Bewerber und Bieter sind – soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen des Bewerbungsbogens stimmt der Bewerber dem zu.

9. Die Bieter erhalten für den Teilnahmewettbewerb neben dieser Bekanntmachung den Bewerbungsbogen.

Weitere Vergabeunterlagen einschließlich des Verfahrensbriefs, des Vertragswerks und des Werbekonzeptes der LW werden nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben. Grund hierfür ist insbesondere die Geheimhaltung einzelner Unterlagen.

10. Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. Die LW ihrerseits wird Unterlagen der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.

11. Es ist geplant, aus der Zahl der eingegangenen Teilnahmeanträge maximal 5 Bewerber auszuwählen. Weitere Einzelheiten zur Auswahl enthält der Bewerbungsbogen.

12. Die LW behält sich vor, das Verfahren in mehreren aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu verhandelnden Angebote abzuwickeln.

13. Diese EU-Bekanntmachung erfolgt freiwillig. Der EU-Schwellenwert für Konzessionen ist nicht erreicht. Die LW orientiert sich freiwillig an der KonzVgV. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Einhaltung.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/06/2021