HWSB DLS MD Wissenschaftshafen – Geoelektrische Untersuchungen Referenznummer der Bekanntmachung: 21/N/0188/SB
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lhw.sachsen-anhalt.de
Abschnitt II: Gegenstand
HWSB DLS MD Wissenschaftshafen – Geoelektrische Untersuchungen
Im Rahmen der Hochwasserschadensbeseitigungen nach dem Junihochwasser 2013 ist geplant, die bislang bestehende Deichlücke im Bereich des Wissenschaftshafens durch Errichtung einer Hochwasserschutzanlage zu schließen. Der betroffene Abschnitt verläuft entlang des linken Elbeufers zwischen Elbekilometer ca. 327+700 und Elbekilometer 329+975.
Die aktuelle Vorzugsvariante sieht eine Hochwasserschutzwand (HWS) als teilweise freistehende Spundwand vor, ergänzt um mobile Elemente bei der Querung von Wegen und zum Anschluss an Bestandsbauwerke.
Zur Planung und Gestaltung einer gezielten Baugrunderkundung sollen vorlaufend 2D-geoelektrische Messungen entlang der gesamten HWS-Trasse erfolgen. Zielstellung der Messung ist die Erkundung der Untergrundbedingungen hinsichtlich Stoffbestand und etwaigen Störkörpern im Baugrund.
Magdeburg, Wissenschaftshafen
Geoelektrische Untersuchungen auf der geplanten Trasse der Hochwasserschutzanlage auf einer Gesamtlänge von ca. 2 545 m.
Der Standort ist geprägt von historischer und moderner Bebauung sowie von Brachflächen früherer Industrie. Der nördliche Teil der zu planenden HWSB-Trasse liegt vorwiegend in Gras- und Buschland.
Die geoelektrischen Messungen sind als profilhafte Messungen mit mehreren Wirkungstiefen (sog. Widerstandstomografie bzw. 2D-Geoelektrik) auszuführen. Hierbei ist ein geeignetes Multielektrodenmesssystem einzusetzen. Die Kabelauslage muss eine lückenlose Überdeckung aller Wirkungstiefen auch beim Weiterrücken der Anordnung (Roll-Along) ermöglichen. Überdeckungslücken sind nicht zulässig.
Folgende Messparameter sind anzuwenden:
— Grundelektrodenabstand: 2 m,
— Messpunktabstand: 2 m,
— Elektrodenkonfiguration: Wenner,
— Anzahl Wirkungstiefen: 10 (entspr. einer Erkundungstiefe von ca. 10 m),
— mehrfache Messung je Messwert mit Mittelwertbildung, zulässige Toleranz: < 3 %.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eintragung in das Berufsregister (IHK, Handwerkskammer),
— Handelsregistereintragung.
Bzw. Nachweis, dass keine Eintragungsverpflichtung besteht.
— Bescheinigung in Steuersachen,
— Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit Deckungssummen.
— Es bestehen keine schwerwiegenden Verfehlungen gegen die Zahlungspflichten.
Zum Eignungsnachweis sind 3 Referenzprojekte mit vergleichbarer Leistung (2 Projekte geoelektrische Messungen für ein HWS-Vorhaben sowie 1 Projekt für geoelektrische Messungen zur Baugrunderkundung in urbanem Umfeld) aus den letzten 5 Kalenderjahren nachzuweisen.
Darüber hinaus ist die vorgesehene geoelektrische Messtechnik (Hersteller, Typ, Messparameter) zu benennen.
3 Referenzobjekte aus den letzten 5 Kalenderjahren
Gemäß § 75 Abs. 2 und 3 VgV
— der erfolgreiche Bieter muss den Vertragsbedingungen § 10 Abs. 1 und 3, § 12 und § 13 Abs. 2 und 4 LVG LSA zustimmen,
— für den erfolgreichen Bieter dürfen keine schwerwiegenden Vergehen gegen die §§ 123 und 124 GWB vorliegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt, Vergabestelle Nord, Otto-von-Guericke-Str. 5, 39104 Magdeburg
Bieter und ihre Bevollmächtigten sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens ist entsprechend Rechtsbehelfsbelehrung gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2; § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt