HWSB NL Scharlibbe u. Scharlibbe II (TO 01 km 66,7-67,9, TO 02 km 67,9-69,35), Fremdüberwachung Erd- und Wegebau (FÜ-Erd) Referenznummer der Bekanntmachung: 21/N/0076/GN
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lhw.sachsen-anhalt.de/
Abschnitt II: Gegenstand
HWSB NL Scharlibbe u. Scharlibbe II (TO 01 km 66,7-67,9, TO 02 km 67,9-69,35), Fremdüberwachung Erd- und Wegebau (FÜ-Erd)
Es handelt sich um die Hochwasserschadensbeseitigung (HWSB) des rechten Elbedeiches von km 66,70 bis 69,35 im Bereich der Orte Neuermark-Lübars und Scharlibbe (Postleitzahl 39524).
Es sind Leistungen der baubegleitenden Fremdüberwachung im Erdbau und Wegebau in den Deichbaumaßnahmen „HWSB N-L Scharlibbe und Scharlibbe II“ (TO 01 km 66,7-67,9, TO 02 km 67,9-69,35) über ca. 7 Monate Bauzeit zu erbringen.
Rechter Elbedeich km 66,7-69,35 im Bereich Landkreis Stendal, Gemeinde Klietz, Ortsteil 39524 Scharlibbe
Erbringung der baubegleitenden Fremdüberwachung im Erdbau und Wegebau. Feldarbeiten, Laborarbeiten, Beratungen.
ELER HWS
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
HWSB NL Scharlibbe u. Scharlibbe II (TO 01 km 66,7-67,9, TO 02 km 67,9-69,35), Fremdüberwachung Erd- und Wegebau (FÜ-Erd)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Möser
NUTS-Code: DEE06 Jerichower Land
Postleitzahl: 39291
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Rechnungen müssen entsprechend der Abschnitte gestellt werden („HWSB NL Scharlibbe und Scharlibbe II“ (TO 01 km 66,7-67,9, TO 02 km 67,9-69,35)).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens ist entsprechend Rechtsbehelfsbelehrung gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2; § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt