HWSB Lübars, km 59,3 bis 60,6,; A/E-Pflanzung Referenznummer der Bekanntmachung: 21/N/0187/GN
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lhw.sachsen-anhalt.de/
Abschnitt II: Gegenstand
HWSB Lübars, km 59,3 bis 60,6,; A/E-Pflanzung
Pflanz- und Pflegearbeiten.
Neuermark-Lübars
Pflanz- und Pflegearbeiten, 4 Teilmaßnahmen, Pflanzung von Hochstämmen, flächigen Pflanzungen und Hecken, insgesamt Pflanzung von 62 Hochstämmen, 1 108 Heistern und 1 160 Sträuchern, Pflege über einen Zeitraum von 5 Jahren und Wässerung.
ELER HWS
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Nachweis der Gewerbeanmeldung,
— Nachweis der Eintragung in das Handelsregister,
— Nachweis der Eintragung in das Berufsregister (IHK).
— Referenzliste vergleichbarer Projekte,
— Bescheinigung in Steuersachen,
— Nachweis der Zahlungen an die gesetzliche Sozialversicherung,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialkasse der Berufsgenossenschaft,
— Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Versicherung der Berufsgenossenschaft.
— Es dürfen keine schwerwiegenden Verfehlungen gegen die Zahlungspflichten bestehen.
— Referenzliste vergleichbarer Projekte,
— Liste der zur Verfügung stehenden Technik und AK.
Der erfolgreiche Bieter muss den Vertragsbedingungen § 10 Abs. 1 und 3, § 12 und §13 Abs. 2 und 4 LVG LSA zustimmen.
Für den erfolgreichen Bieter dürfen keine schwerwiegenden Vergehen gegen die §§ 123 und 124 GWB vorliegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt, Vergabestelle Nord, Otto-von-Guericke-Straße 5, 39104 Magdeburg
Bieter und ihre Bevollmächtigten sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens ist entsprechend Rechtsbehelfbelehrung gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2; § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.