Innovationsregion Mitteldeutschland — Regionalstudie Lebensqualität Referenznummer der Bekanntmachung: T-06 / 03 / 2021 (L)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Naumburg
NUTS-Code: DEE08 Burgenlandkreis
Postleitzahl: 06618
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.burgenlandkreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Innovationsregion Mitteldeutschland — Regionalstudie Lebensqualität
Maßnahme im Rahmen der „Innovationsregion Mitteldeutschland“ zur Entwicklung von Grundlagen und Strategien zur Bewältigung des durch den Kohleausstieg bedingten Strukturwandel.
Regionale Identität und Attraktivität zur Förderung von sozialer Teilhabe und Zusammenhant im Verflechtungsraum IRMD.
Zuschlagskriterien und Wichtung:
— Meilensteinplanung und Umsetzung (50 %),
— Angebotspreis (25 %),
— Projektteam (25 %).
Die ausführliche Bewertungsmatrix sowie die dafür geforderten Nachweise und Darstellung sind in den Vergabeunterlagen (Anlage - Zuschlagskritieren) enthalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Innovationsregion Mitteldeutschland — Regionalstudie Lebensqualität
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Beachte auch geforderte Nachweise und Darstellungen entsprechend Anlage Zuschlagskriterien der Vergabeunterlagen.
Angebote müssen in elektronischer Form in Textform (eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur ist möglich, aber nicht erforderlich) über die evergabe-Plattform abgegeben werden. Für die elektronische Angebotsabgabe ist eine Registrierung auf https://www.evergabe-online.de notwendig. Die Abgabe von Angeboten auf anderen elektronischen Wege (beispielsweise per Fax oder Email) ist nicht möglich und führt zum Ausschluss des Angebotes.
Die Abgabe von schriftlichen Angeboten in Papierform ist nicht möglich und führt zum Ausschluss des Angebotes.
Bieteranfragen müssen bis zum 11.4.2021, 24.00 Uhr elektronisch über die Vergabeplattform eingegangen sein, damit die Vergabestelle diese innerhalb der Frist des § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV beantworten kann. Anfragen, die nach dem o. g. Zeitpunkt bei der Vergabestelle eingehen, sind nicht mehr „rechtzeitig“ im Sinne der vorgenannten Vorschrift und werden nicht mehr beantwortet.
Wir weisen darauf hin, dass die Einsicht in die veröffentlichten Informationen dem Bieter obliegt. Das bedeutet, dass durch die Bieter, welche beabsichtigen ein Angebot abzugeben, zu prüfen ist, ob durch die Vergabestelle neue Informationen, Antworten oder Bekanntmachungen veröffentlicht wurden sind. (siehe auch „Hinweise zu dieser Ausschreibung von der e-Vergabe-Plattform“).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Auf die Fristen zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 GWB wird hingewiesen.
Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).