Lieferung von Abfallsammelfahrzeugen Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-0020-EU-OV-G
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wolmirstedt
NUTS-Code: DEE07 Börde
Postleitzahl: 39326
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ks-boerde.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Abfallsammelfahrzeugen
Lieferung von Abfallentsorgungsfahrzeugen.
2 Niederflur-Fahrgestelle (26 t) für Abfallsammelfahrzeuge (Hecklader)
Lieferung an den Anlieferort des Auftragnehmers zu Los 2 und Los 3.
Lieferung von 2 Niederflur-Fahrgestellen (26 t) für Abfallsammelfahrzeuge (Hecklader).
Davon 1 Fahrgestell für Hausmüll, Bioabfälle und PPK an den Auftragnehmer zu Los 2 und 1 Fahrgestell für Bioabfälle an den Auftragnehmer zu Los 3.
Die Lieferung an den Auftragnehmer Los 2 und an den Auftragnehmer Los 3 hat bis zum 31.1.2022 zu erfolgen
1 Hecklader-Abfallsammelaufbau inkl. Lifter für Hausmüll und Bioabfälle, PPK
Niederlassung Wanzleben der Kommunalservice Landkreis Börde AöR.
Lieferung eines Hecklader-Abfallsammelaufbau inkl. Lifter für Hausmüll, Bioabfälle und PPK.
Die Lieferung des Fahrzeuges hat bis zum 31.5.2022 an den Auftraggeber in der Niederlassung Wanzleben zu erfolgen.
1 Hecklader-Abfallsammelaufbau inkl. Lifter für Bioabfälle
Niederlassung Wolmirstedt/Elbeu der Kommunalservice Landkreis Börde AöR.
Lieferung eines Hecklader-Abfallsammelaufbau inkl. Lifter für Bioabfälle.
Die Lieferung des Fahrzeuges hat bis zum 31.5.2022 an den Auftraggeber in der Niederlassung Wolmirstedt/Elbeu zu erfolgen.
1 Niederflur-Fahrgestell (26 t) für Abfallsammelfahrzeuge (Hecklader) Typ LoToS
Niederlassung Wolmirstedt/Elbeu der Kommunalservice Landkreis Börde AöR.
Lieferung von 1 Niederflur-Fahrgestell (26 t) für Abfallsammelfahrzeuge (Hecklader) Typ LoToS innerhalb Deutschlands an den Aufbauhersteller.
Die Lieferung an den Aufbauhersteller hat bis zum 15.3.2022 zu erfolgen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Gemäß der Auflistung in der Bekanntmachung sowie in den Bewerbungsbedingungen (Teil A.) unter Ziffer 8.9.1 Liste der einzureichenden Unterlagen.
— Eigenerklärung zu zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB sowie nach Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und Mindestlohngesetz (MiLoG) sowie Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwArbG),
— Eigenerklärung zu fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB,
— Eigenerklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat,
— Angaben zur Rechtsform des Bieters,
— Eigenerklärung des Bieters, dass er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt,
— aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate).
Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Nachweise zum Nichtbestehen von Ausschlussgründen vorzulegen:
— Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (nicht älter als 6 Monate; die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter ebenfalls zu belegen ist),
— Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind - nicht älter als 6 Monate),
— aktueller, d. h. bei Vorlage noch gültiger Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft.
Allgemein gilt für die Vorlage von der unter III.1.1, III.1.2 und III.1.3 geforderten Unterlagen:
— Für die Nachforderung von Unterlagen gilt § 56 VgV. Da die Nachforderung im Ermessen Ermessen der Vergabestelle liegt und nicht uneingeschränkt für alle Unterlagen zulässig ist, liegt es im Eigeninteresse des Bieters, von vornherein vollständige Unterlagen einzureichen,
— für die in der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (PQ-VOL) und/oder im Unternehme rund Lieferantenverzeichnis (ULV) der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt und/oder im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen.
(AVPQ) enthaltenen und geprüften Nachweise wird nach Angabe der Zertifikatsnummer/des Unternehmenscodes auch die Eintragung.
Des Bieters in das ULV Sachsen-Anhalt, das PQ-VOL und das AVPQ akzeptiert. Für Referenzen gelten jedoch die unter III.1.3) genannten Mindeststandards.
— Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Erklärungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und ggf. eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen,
— bei Bietergemeinschaften sind der aktuelle Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate) sowie die Unterlagen zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG, SchwArbG und § 124 GWB (hier unter III.1.1)) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen; im Übrigen müssen in Summe alle geforderten Nachweise vorliegen.
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie dessen Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen oder vergleichbarer Leistungen und über die Bilanzsumme, jeweils in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
— im Falle der Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit muss das Drittunternehmen erklären, für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe mit dem Bieter gesamtschuldnerisch zu haften.
— Auflistung von mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbaren repräsentativen Referenzaufträgen der letzten 3 Jahre mit Benennung des gelieferten Fahrzeuges, Liefertermin der Dienstleistung, Bezeichnung des Auftraggebers, inklusive dessen Tel.- Nr,
— Erklärung über die Zahl der Beschäftigten (Jahresdurchschnitt der letzten 3 Jahre).
— Anforderungen an die Referenzen:
Es ist mindestens eine Referenz je Losangebot vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit dem Angebot zusätzlich zu den Unterlagen unter III.1.1 bis III.1.3 vorzulegen:
— Angebotsschreiben,
— Leistungsverzeichnis, Fragebogen z. Leistungsverzeichnis,
— Erklärungen nach Landesvergabegesetz Sachsen-Anhalt zu Nachunternehmereinsatz, Beachtung der ILOKernarbeitsnorm, Tariftreue und Entgeltgleichheit,
— Fragen zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen und dem Vergabeverfahren sind ausschließlich per Post, Fax oder E-Mail an die unter I.1) genannte Kontaktstelle zu stellen. Die Antworten der Vergabestelle auf Bieterfragen werden allen Bietern – soweit zweckdienlich – in Form von Bieterinformationen zur Verfügung gestellt, die unter der unter I.3) genannten elektronischen Adresse abgerufen werden können. Es obliegt dem Bieter, sich bis zum Ablauf der Angebotsfrist darüber informiert zu halten, ob der Auftraggeber unter dieser elektronischen Adresse eine (neue) Bieterinformation zum Abruf bereitgestellt hat. Das Risiko, bei Unterlassen des Abruf seiner Bieterinformation ein Angebot Aufgrund veralteter Vergabeunterlagen abzugeben und aus diesem Grund vom Vergabeverfahren ausgeschlossen zu werden, liegt allein bei dem betreffenden Bieter.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://sachsen-anhalt.abst.de/
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB).
Wird die Vorabinformation per Fax oder aufelektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage.
Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet Auszugsweise:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
[…]
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“ Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://sachsen-anhalt.sbst.de