BAB 4, FBE, km 130,8-138,8, beide RF, Los 1 Verkehrssicherung Referenznummer der Bekanntmachung: A1101200002

Auftragsbekanntmachung

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.autobahn.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabe.deges.de
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://vergabe.deges.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Die Autobahn GmbH des Bundes
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Planung, Bau, Betrieb und Erhaltung von Bundesautobahnen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

BAB 4, FBE, km 130,8-138,8, beide RF, Los 1 Verkehrssicherung

Referenznummer der Bekanntmachung: A1101200002
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45233110 Bauarbeiten für Autobahnen
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

BAB A4, Erneuerung Betonfahrbahn, km 130,8 – 138,5, BAB 4, FBE, km 130,8-138,8, beide RF, Los 1 Verkehrssicherung.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG0L Greiz
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Verkehrsführung erfolgt je Richtung über die volle Länge als 4+0-Verkehrsführung. Die Querschnittsaufteilung wird so gewählt, das an den AS auf gesamter Länge vollwertige Verzögerungs- und Beschleunigungsfahrstreifen zur Verfügung stehen. Es werden 4 Notöffnungen für Rettungsdienste vorgesehen, die Lagefestlegung erfolgt zusammen mit der Feuerwehr vor Auf-bau der Gegenverkehrstrennung. Des Weiteren sind Feuerwehr und Polizei zu Bauberatungen einzuladen, wenn Verkehrsführungen neu eingerichtet und geändert werden. Im Bereich der B2 finden in den Sperrschatten Erneuerungsmaßnahmen statt.

Die GVS zwischen Schwaara und Dorna wird für den Linienverkehr frei gegeben. Durch Umbauarbeiten an der AS Gera-Leumnitz kann diese benachbarte AS nur für den 2. Abschnitt genutzt werden. Während Erneuerung der RiFa Frankfurt kann keine Sperrung der AS Gera erfolgen, da dies mit dem Umbau und damit verbundenen Sperrungen der AS Gera-Leumnitz kollidiert. Während der Sperrungen an der AS Gera-Leumnitz wird die AS Gera als Umleitung genutzt. Im Bereich der AS Gera-Langenberg sind Geh- und Radwege in die Verkehrsführungen zu integrieren.

Folgende Verkehrsphasen sind vorzusehen (siehe auch Grobablaufplan und schematische Verkehrsführungspläne in Anlage 1 zur Baubeschreibung):

Verkehrsphase 0.1:

— Einrichtung der 2+2-Verkehrsführung (halbe 4+0),

— Herstellung der neuen Mittelstreifenüberfahrt im Bereich der AS Gera, Verlängern der MÜ am Bauende, Öffnen der MÜ im Baubereich.

Verkehrsphase 0.2:

— Einrichtung der 4+0-Verkehrsführung,

— Herstellung der Trennstreifenüberfahrten im Bereich der AS Gera,

— Während dieser Phase kann bereits mit den Arbeiten an der Strecke begonnen werden (Abbruch).

Verkehrsphase 1.1:

— Betrieb der 4+0-Verkehrsführung,

— Alle Anschlussstellen sind befahrbar,

— Nutzung der Trennstreifenüberfahrten im Bereich der AS Gera.

Verkehrsphase 1.2:

— Betrieb der 4+0-Verkehrsführung,

— Alle Anschlussstellen sind befahrbar,

— Andienung der AS Gera über die Hauptfahrbahn und den Seitenstreifen.

Verkehrsphase 1.3:

— Betrieb der 4+0-Verkehrsführung,

— Alle Anschlussstellen sind befahrbar,

— Andienung der AS Gera über die Hauptfahrbahn und den Seitenstreifen,

— Sperrung der Relation Gera – Frankfurt, Umleitung über die B2, Gera-Dorna, die Befahrbarkeit muss für Rettungsdienste befahrbar bleiben.

Verkehrsphase 1.4:

— Betrieb der 4+0-Verkehrsführung,

— Sperrung der AS Gera-Langenberg, RiFa Frankfurt. Umleitung: Gera Ri. Frankfurt: Wen-den an AS Gera bzw. B2, Gera-Dorna; Dresden Ri. Gera: Wenden an AS Rüdersdorf oder Abfahrt an AS Gera,

— Andienung der AS Gera über die Hauptfahrbahn und den Seitenstreifen, Sperrung der Relation Gera - Frankfurt, die Befahrbarkeit muss für Rettungsdienste befahrbar bleiben.

Verkehrsphase 1.5:

— Betrieb der 4+0-Verkehrsführung,

— Alle Anschlussstellen sind befahrbar,

— Andienung der AS Gera über die Hauptfahrbahn und den Seitenstreifen.

Anschließend direkte Umlegung auf die Verkehrsphase 2.1

Verkehrsphase 2.1:

— Betrieb der 0+4-Verkehrsführung,

— Alle Anschlussstellen sind befahrbar,

— Nutzung der Mittelstreifenüberfahrten im Bereich der AS Gera.

Verkehrsphase 2.2:

— Betrieb der 0+4-Verkehrsführung,

— Sperrung der AS Gera-Langenberg, RiFa Dresden. Umleitung: Gera Ri. Dresden: Wenden an AS Rüdersdorf; Frankfurt Ri. Gera: Wenden an der AS Gera,

— Nutzung der Mittelstreifenüberfahrten im Bereich der AS Gera.

Verkehrsphase 2.3:

— Betrieb der 0+4-Verkehrsführung,

— Alle Anschlussstellen sind befahrbar,

— Nutzung der Mittelstreifenüberfahrten im Bereich der AS Gera.

Verkehrsphase 2.4:

— Betrieb der 0+4-Verkehrsführung,

— Vollsperrung der B2 südlich der BAB A 4, zwischen den AS Gera-Bieblach und AS Gera,

— Umleitung: Gera Ri. Dresden und Frankfurt: Umleitung zur AS Gera-Leumnitz; Frankfurt Ri. Gera und Zeitz: Ausfahrt bzw. Wenden an der AS Gera-Leumnitz; Zeitz Ri. Dresden: Wenden an AS Gera-Langenberg, Gera – Zeitz für das Ziel Gera, beide Richtungen: ab Sperrung zur AS Gera-Leumnitz, über die A4 zur AS Gera-Langenberg, K 5, Zeitzer Straße bis zur AS Gera-Cretzschwitz, A 4 aus Ri. Norden unverändert,

— Die Befahrbarkeit der B2 ist für Rettungsdienste grundsätzlich bis zum Deckenbau möglich. Die genauen Termine werden zu den Bauberatungen bekannt gegeben.

Verkehrsphase 2.5:

— Einrichtung der 2+2-Verkehrsführung (halbe 4+0),

— Erneuerung der Mittelstreifenüberfahrt im gesamten Baubereich.

Verkehrsphase 2.6:

— Einrichtung der 2+3-Verkehrsführung,

— Erneuerung der Verbindungsrampen der AS Gera, RiFa Frankfurt,

— Vollsperrung der B2 nördlich der BAB A 4, zwischen den AS Gera- Cretzschwitz und AS Gera,

— zunächst ist der Abschnitt zwischen Gera- Cretzschwitz und Gera-Dorna zu erneuern und anschließend für den ÖPNV frei zu geben. Der Abschnitt Gera-Dorna - AS Gera wird direkt im Anschluss erneuert. Die Umleitung bleibt über den gesamten Zeitraum unverändert,

— Die L 1079 wird ab der AS Dorna bis zur L 1081 für Lieferverkehr frei gegeben,

— Umleitung: Gera Ri. Frankfurt: Umleitung zur AS Gera-Leumnitz; Dresden Ri. Gera: Ausfahrt an der AS Gera-Leumnitz; Dresden Ri. Zeitz: Ausfahrt an der AS Gera-Langenberg, weiter über die K 5. Zeitz Ri. Frankfurt: ab AS Gera-Cretzschwitz über die K 5 an AS Gera-Langenberg. Gera – Zeitz, beide Richtungen: ab Sperrung zur AS Gera-Leumnitz, über die A4 zur AS Gera-Langenberg, K 5, Zeitzer Straße bis zur AS Gera-Cretzschwitz, in Gegenrichtung Nutzung der freien Südseite der AS Gera,

— Ergänzend werden auf der A4 und der A9 (AS Weißenfels) Hinweise auf die Sperrung mit Umleitung über das Hermsdorfer Kreuz aufgestellt,

— Die Befahrbarkeit der B2 ist für Rettungsdienste grundsätzlich bis zum Deckenbau möglich. Die genauen Termine werden zu den Bauberatungen bekannt gegeben.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 13/09/2021
Ende: 27/10/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Angaben:

— ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich Geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde,

— ob sich das Unternehmen in der Liquidation befindet,

— dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden und keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen,

— dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung Ordnungsgemäß erfüllt wurde,

— dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.

Auf gesondertes Verlangen sind einzureichen:

— Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Nachweis der Eignung durch:

— Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit Der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.

Auf gesondertes Verlangen sind einzureichen:

— Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen.

— Angabe der Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Nachweis der Eignung durch:

— Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,

— Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.

Auf gesondertes Verlangen sind einzureichen:

— Für die wichtigsten v. g. Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis,

— Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie seinem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die Mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt,

— Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem „Merkblatt über die Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung an Arbeitsstellen an Straßen“ (MVAS) mit dem Angebot sind einzureichen:

— Gültige Präqualifikationsnachweise (PQ VOB). Sofern der Bieter/die Bietergemeinschaft für Leistungsbereiche nicht präqualifiziert ist, sind Eigenerklärungen gem. Formblatt HVA B-StB „Eigenerklärung Eignung“ einschließlich aller darin genannten Unterlagen mit dem Angebot vorzulegen. Dies gilt auch für den vorgesehenen Einsatz anderer Unternehmen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 13/07/2021
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/08/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 13/07/2021
Ortszeit: 10:00
Ort:

Autobahn GmbH des Bundes, NL Ost, Magdeburger Straße 51, 06112 Halle, Deutschland

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Keine Teilnahme zugelassen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.autobahn.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.autobahn.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
02/06/2021