BAB 4, FBE, km 130,8-138,8, beide RF, Los 1 Verkehrssicherung Referenznummer der Bekanntmachung: A1101200002
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
BAB 4, FBE, km 130,8-138,8, beide RF, Los 1 Verkehrssicherung
BAB A4, Erneuerung Betonfahrbahn, km 130,8 – 138,5, BAB 4, FBE, km 130,8-138,8, beide RF, Los 1 Verkehrssicherung.
Die Verkehrsführung erfolgt je Richtung über die volle Länge als 4+0-Verkehrsführung. Die Querschnittsaufteilung wird so gewählt, das an den AS auf gesamter Länge vollwertige Verzögerungs- und Beschleunigungsfahrstreifen zur Verfügung stehen. Es werden 4 Notöffnungen für Rettungsdienste vorgesehen, die Lagefestlegung erfolgt zusammen mit der Feuerwehr vor Auf-bau der Gegenverkehrstrennung. Des Weiteren sind Feuerwehr und Polizei zu Bauberatungen einzuladen, wenn Verkehrsführungen neu eingerichtet und geändert werden. Im Bereich der B2 finden in den Sperrschatten Erneuerungsmaßnahmen statt.
Die GVS zwischen Schwaara und Dorna wird für den Linienverkehr frei gegeben. Durch Umbauarbeiten an der AS Gera-Leumnitz kann diese benachbarte AS nur für den 2. Abschnitt genutzt werden. Während Erneuerung der RiFa Frankfurt kann keine Sperrung der AS Gera erfolgen, da dies mit dem Umbau und damit verbundenen Sperrungen der AS Gera-Leumnitz kollidiert. Während der Sperrungen an der AS Gera-Leumnitz wird die AS Gera als Umleitung genutzt. Im Bereich der AS Gera-Langenberg sind Geh- und Radwege in die Verkehrsführungen zu integrieren.
Folgende Verkehrsphasen sind vorzusehen (siehe auch Grobablaufplan und schematische Verkehrsführungspläne in Anlage 1 zur Baubeschreibung):
Verkehrsphase 0.1:
— Einrichtung der 2+2-Verkehrsführung (halbe 4+0),
— Herstellung der neuen Mittelstreifenüberfahrt im Bereich der AS Gera, Verlängern der MÜ am Bauende, Öffnen der MÜ im Baubereich.
Verkehrsphase 0.2:
— Einrichtung der 4+0-Verkehrsführung,
— Herstellung der Trennstreifenüberfahrten im Bereich der AS Gera,
— Während dieser Phase kann bereits mit den Arbeiten an der Strecke begonnen werden (Abbruch).
Verkehrsphase 1.1:
— Betrieb der 4+0-Verkehrsführung,
— Alle Anschlussstellen sind befahrbar,
— Nutzung der Trennstreifenüberfahrten im Bereich der AS Gera.
Verkehrsphase 1.2:
— Betrieb der 4+0-Verkehrsführung,
— Alle Anschlussstellen sind befahrbar,
— Andienung der AS Gera über die Hauptfahrbahn und den Seitenstreifen.
Verkehrsphase 1.3:
— Betrieb der 4+0-Verkehrsführung,
— Alle Anschlussstellen sind befahrbar,
— Andienung der AS Gera über die Hauptfahrbahn und den Seitenstreifen,
— Sperrung der Relation Gera – Frankfurt, Umleitung über die B2, Gera-Dorna, die Befahrbarkeit muss für Rettungsdienste befahrbar bleiben.
Verkehrsphase 1.4:
— Betrieb der 4+0-Verkehrsführung,
— Sperrung der AS Gera-Langenberg, RiFa Frankfurt. Umleitung: Gera Ri. Frankfurt: Wen-den an AS Gera bzw. B2, Gera-Dorna; Dresden Ri. Gera: Wenden an AS Rüdersdorf oder Abfahrt an AS Gera,
— Andienung der AS Gera über die Hauptfahrbahn und den Seitenstreifen, Sperrung der Relation Gera - Frankfurt, die Befahrbarkeit muss für Rettungsdienste befahrbar bleiben.
Verkehrsphase 1.5:
— Betrieb der 4+0-Verkehrsführung,
— Alle Anschlussstellen sind befahrbar,
— Andienung der AS Gera über die Hauptfahrbahn und den Seitenstreifen.
Anschließend direkte Umlegung auf die Verkehrsphase 2.1
Verkehrsphase 2.1:
— Betrieb der 0+4-Verkehrsführung,
— Alle Anschlussstellen sind befahrbar,
— Nutzung der Mittelstreifenüberfahrten im Bereich der AS Gera.
Verkehrsphase 2.2:
— Betrieb der 0+4-Verkehrsführung,
— Sperrung der AS Gera-Langenberg, RiFa Dresden. Umleitung: Gera Ri. Dresden: Wenden an AS Rüdersdorf; Frankfurt Ri. Gera: Wenden an der AS Gera,
— Nutzung der Mittelstreifenüberfahrten im Bereich der AS Gera.
Verkehrsphase 2.3:
— Betrieb der 0+4-Verkehrsführung,
— Alle Anschlussstellen sind befahrbar,
— Nutzung der Mittelstreifenüberfahrten im Bereich der AS Gera.
Verkehrsphase 2.4:
— Betrieb der 0+4-Verkehrsführung,
— Vollsperrung der B2 südlich der BAB A 4, zwischen den AS Gera-Bieblach und AS Gera,
— Umleitung: Gera Ri. Dresden und Frankfurt: Umleitung zur AS Gera-Leumnitz; Frankfurt Ri. Gera und Zeitz: Ausfahrt bzw. Wenden an der AS Gera-Leumnitz; Zeitz Ri. Dresden: Wenden an AS Gera-Langenberg, Gera – Zeitz für das Ziel Gera, beide Richtungen: ab Sperrung zur AS Gera-Leumnitz, über die A4 zur AS Gera-Langenberg, K 5, Zeitzer Straße bis zur AS Gera-Cretzschwitz, A 4 aus Ri. Norden unverändert,
— Die Befahrbarkeit der B2 ist für Rettungsdienste grundsätzlich bis zum Deckenbau möglich. Die genauen Termine werden zu den Bauberatungen bekannt gegeben.
Verkehrsphase 2.5:
— Einrichtung der 2+2-Verkehrsführung (halbe 4+0),
— Erneuerung der Mittelstreifenüberfahrt im gesamten Baubereich.
Verkehrsphase 2.6:
— Einrichtung der 2+3-Verkehrsführung,
— Erneuerung der Verbindungsrampen der AS Gera, RiFa Frankfurt,
— Vollsperrung der B2 nördlich der BAB A 4, zwischen den AS Gera- Cretzschwitz und AS Gera,
— zunächst ist der Abschnitt zwischen Gera- Cretzschwitz und Gera-Dorna zu erneuern und anschließend für den ÖPNV frei zu geben. Der Abschnitt Gera-Dorna - AS Gera wird direkt im Anschluss erneuert. Die Umleitung bleibt über den gesamten Zeitraum unverändert,
— Die L 1079 wird ab der AS Dorna bis zur L 1081 für Lieferverkehr frei gegeben,
— Umleitung: Gera Ri. Frankfurt: Umleitung zur AS Gera-Leumnitz; Dresden Ri. Gera: Ausfahrt an der AS Gera-Leumnitz; Dresden Ri. Zeitz: Ausfahrt an der AS Gera-Langenberg, weiter über die K 5. Zeitz Ri. Frankfurt: ab AS Gera-Cretzschwitz über die K 5 an AS Gera-Langenberg. Gera – Zeitz, beide Richtungen: ab Sperrung zur AS Gera-Leumnitz, über die A4 zur AS Gera-Langenberg, K 5, Zeitzer Straße bis zur AS Gera-Cretzschwitz, in Gegenrichtung Nutzung der freien Südseite der AS Gera,
— Ergänzend werden auf der A4 und der A9 (AS Weißenfels) Hinweise auf die Sperrung mit Umleitung über das Hermsdorfer Kreuz aufgestellt,
— Die Befahrbarkeit der B2 ist für Rettungsdienste grundsätzlich bis zum Deckenbau möglich. Die genauen Termine werden zu den Bauberatungen bekannt gegeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben:
— ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich Geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde,
— ob sich das Unternehmen in der Liquidation befindet,
— dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden und keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen,
— dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung Ordnungsgemäß erfüllt wurde,
— dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.
Auf gesondertes Verlangen sind einzureichen:
— Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer.
Nachweis der Eignung durch:
— Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit Der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Auf gesondertes Verlangen sind einzureichen:
— Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen.
— Angabe der Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
Nachweis der Eignung durch:
— Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
— Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Auf gesondertes Verlangen sind einzureichen:
— Für die wichtigsten v. g. Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis,
— Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie seinem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die Mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt,
— Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem „Merkblatt über die Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung an Arbeitsstellen an Straßen“ (MVAS) mit dem Angebot sind einzureichen:
— Gültige Präqualifikationsnachweise (PQ VOB). Sofern der Bieter/die Bietergemeinschaft für Leistungsbereiche nicht präqualifiziert ist, sind Eigenerklärungen gem. Formblatt HVA B-StB „Eigenerklärung Eignung“ einschließlich aller darin genannten Unterlagen mit dem Angebot vorzulegen. Dies gilt auch für den vorgesehenen Einsatz anderer Unternehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Autobahn GmbH des Bundes, NL Ost, Magdeburger Straße 51, 06112 Halle, Deutschland
Keine Teilnahme zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.autobahn.de
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.autobahn.de