B 107, Neubau Ortsumgehung Oranienbaum: Umweltverträglichkeitsstudie, Faunistische Kartierungen, Artenschutzbeitrag, FFH-Verträglichkeitsprüfung Referenznummer der Bekanntmachung: O212-001-2021
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 065-166951)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dessau-Roßlau
NUTS-Code: DEE01 Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06846
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lsbb.sachsen-anhalt.de
Abschnitt II: Gegenstand
B 107, Neubau Ortsumgehung Oranienbaum: Umweltverträglichkeitsstudie, Faunistische Kartierungen, Artenschutzbeitrag, FFH-Verträglichkeitsprüfung
Die Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt, Regionalbereich Ost plant den Neubau der B 107n der Ortsumgehung Oranienbaum. Das Vorhaben ist im Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 unter der Nummer B 107-G10-ST als neues Vorhaben mit vordringlichem Bedarf aufgenommen. Die Projektanmeldung zum BVWP umfasst den zweistreifigen Neubau der OU Oranienbaum.
Die Ortsdurchfahrt (OD) Oranienbaum ist täglich durch ca. 8 000 Kfz belastet. Die vorhandenen Trassierungsparameter sind mit den heutigen Regelwerken nicht mehr konform. Durch eine kompakte Wohnbebauung auf einem Abschnitt der OD sind Lärm und Schadstoffbelastungen, Erschütterung durch Schwerverkehr (inkl. damit verbundene Verschlechterung der Bausubstanz von Straßen und Gebäuden), Unfallgefährdung (Schutzgut Mensch) und eine Abnahme der Wohn- und Lebensqualität vorgegeben.
Daher ist der Neubau einer Ortsumgehung (OU) erforderlich. Durch den Neubau der OU Oranienbaum können folgende Punkte verbessert werden: die OD wird vom Durchgangsverkehr entlastet, eine Überlastung der OD durch öfter stattfindende Großveranstaltungen in Ferropolis wird vermieden, es kommt zur Reduzierung von Umwelt- und Umfeldbelastungen in anliegenden Ortsbereichen, Erhöhung der verkehrlichen Leistungsfähigkeit und Effizienz der betrachteten Bundesstraße, Anhebung der Erreichbarkeits- und Verbindungsqualitäten innerhalb des Untersuchungsraumes, Gewährleistung einer angemessenen Standortqualität.
Der vorläufige Untersuchungsraum hat eine Größe von ca. 1 090 ha.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen