Technische Betriebsführung für den Wasser- und Abwasserzweckverband Elbaue/Heiderand im Bereich Trinkwasserversorgung Referenznummer der Bekanntmachung: P20-064
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kemberg
NUTS-Code: DEE0E Wittenberg
Postleitzahl: 06901
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wazv-eh.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Technische Betriebsführung für den Wasser- und Abwasserzweckverband Elbaue/Heiderand im Bereich Trinkwasserversorgung
Vergabe technische Betriebsführung – Bereich Trinkwasserversorgung.
Kemberg
Deutschland
1. Technischer Betrieb der Trinkwasser-Infrastruktur:
1.1. Bedienung der technischen Anlagen,
1.2. Instandhaltung technischer Anlagen,
1.3. Instandhaltung Rohrnetz, Hausanschlüsse, Wasserzähler,
1.4. Gebäude- und Grundstücksdienste,
1.5. Stellen der erforderlichen Einrichtungen und Ausstattungen,
1.6. Organisation und Durchführung des Bereitschaftsdienstes,
1.7. Notversorgungsmanagement/Organisation des Notfallschutzes,
1.8. Kontrolle der Wassergüte, Probenahmen und Analysen,
1.9. Überwachung von Wasserschutzgebieten,
1.10. Bereitstellen von Strom, Kraftstoffen und Wasser,
1.11. Bereitstellen von Roh,- Hilfs- und Betriebsstoffen,
1.12. Abfallentsorgung,
1.13. Gewährleistung der Versorgungssicherheit,
1.14. Maßnahmen gegen Trinkwasserverlust,
2. Erneuerung technischer Anlagen:
2.1. Zuständigkeiten,
2.2. Vorbereitung und Mitwirkung bei Vergaben des Auftraggebers,
2.3. Vorbereitung und Mitwirkung bei (bau-)technischen Abnahmen,
3. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz:
3.1. Vorschriften,
3.2. Organisation,
3.3. Schutzausrüstung,
3.4. Unterweisungen,
3.5. Kontrolle technischer Anlagen,
3.6. Arbeitsmedizinische Untersuchungen,
3.7. Betriebsanweisungen,
4. Reporting:
4.1. Erstellen von Berichten,
4.2. Teilnahme an Verbandssitzungen,
5. Dokumentation:
5.1. Bestandsdokumentation, Betriebshandbuch, Archivierung,
5.2. Übergabe von Daten,
5.3. Kommunikations-Cloud.
2 x je 3 Jahre
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung des Bieters und jedes weiteren Mitglieds einer eventuellen Bietergemeinschaft sowie vom eventuellen Eignungsverleiher über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister; Nachweisführung durch Abforderung einer Registerbescheinigung/Gewerbeanmeldung bleibt der Vergabestelle vorbehalten.
Eigenerklärung des Bieters und jedes weiteren Mitglieds einer eventuellen Bietergemeinschaft sowie vom eventuellen Eignungsverleiher:
1. über den allgemeinen Jahresumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren und den spezifischen Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des zu vergebenden Auftrags; Nachweisführung durch Vorlage von Bilanzen, betriebswirtschaftlichen Auswertungen oder entsprechende Bestätigungserklärungen Dritter bleibt vorbehalten.
2. über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung im Zeitpunkt der Angebotsabgabe. Nachweisführung durch Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherers in Kopie erforderlich.
Zu 2.: Die Deckungssumme muss je Versicherungsfall mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden Sachschäden sowie [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden betragen. Die Haftung für Umweltschäden darf nicht ausgeschlossen sein!
Eigenerklärung des Bieters und jedes weiteren Mitglieds einer eventuellen Bietergemeinschaft sowie vom eventuellen Eignungsverleiher:
1. über Unternehmensreferenzen über die wesentlichen in den letzten 5 Jahren erbrachten Leistungen, welche mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers. Nachweisführung durch Vorlage einer
— Bestätigung des Auftraggebers der Referenz oder der Referenzen über die im Wesentlichen vertragsgemäß Erbringung der Leistungen gegenüber dem Auftraggeber und
— von Kommunikationsdaten zur Kontaktaufnahme der Vergabestelle mit dem Auftraggeber der Referenz oder der Referenzen, so dass die Vergabestelle eine Auskunft über die im Wesentlichen vertragsgemäß Erbringung der Leistungen gegenüber dem Auftraggeber dort abfragen kann bleibt vorbehalten.
2. über Maßnahmen zur Qualitätssicherung.
3. Angabe der technischen Fachkräfte oder technischen Stellen und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind.
4. Angabe der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren.
5. Eigenerklärung zur Ausstattung, zu Geräten und zur technischen Ausrüstung, über welche der Bieter für die Ausführung des Auftrags verfügt.
6. Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Zu 1.: Der Bieter muss mindestens 2 Unternehmensreferenzen benennen, die seine technische Betriebsführung über einen Zeitraum von wenigstens 4 Jahren für einen öffentlich-rechtlichen Auftraggeber (z. B. einen Trinkwasserzweckverband) zum Gegenstand haben und auch die technische Führung des Betriebs eines Wasserwerkes (eine Anlage zur Aufbereitung und Bereitstellung von Trinkwasser) umfassen, einschließlich der Planung eines Havariemanagements.
Zu 2.: Nachweis des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft über seine Zertifizierung nach nachfolgend genannten Normen, jeweils mindestens für den Bereich Trinkwasserversorgung
a) ISO 9001:2015 (QM-Zertifikat),
b) ISO 50001:2018 (EM-Zertifikat),
c) ISO 14001:2015 (UM-Zertifikat),
d) ISO 45001:2018 (Arbeits- und Gesundheitsschutz-Zertifikat),
e) DVGW W 1000 (Anforderungen an die Qualifikation und die Organisation von Trinkwasserversorgern).
Ausländische Bieter haben gleichwertige Zertifikate vorzulegen, aus welchem die zertifizierte Tätigkeit des Betriebes zu entnehmen ist.
Zu 6.: Nachweisführung durch Vorlage eines Verfügbarkeitsnachweises bleibt vorbehalten.
Der Auftragnehmer hat eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR über die gesamte Laufzeit des Vertrages vorzuhalten.
Siehe Regelung im Betriebsführervertrag
Keine. Jedoch gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Mit dem Angebot gibt der Bieter eine Formularerklärung zu den Ausführungsbedingungen nach §§ 10, 12, 13, 17, 18 Landesvergabegesetzes Sachsen-Anhalt (LVG-LSA) 2012 ab.
Abschnitt IV: Verfahren
Keine Zulassung von Bietern bei der Angebotsöffnung.
Bieteranfragen sind bis spätestens 30.6.2021 über das Vergabeportal einzureichen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der Zugang zu den Vergabeunterlagen erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal https://www.evergabe.de/. Hierfür ist keine Anmeldung bzw. Registrierung beim Portalbetreiber notwendig. Die Angebotsabgabe ist ausschließlich über das Vergabeportal möglich. Für die Angebotsabgabe muss sich der Interessent auf dem Vergabeportal anmelden. Die Kommunikation (z. B. Bekanntgabe von Korrekturen oder Änderungen der Vergabeunterlage durch die Vergabestelle, Erteilung von „Bieterinformationen“ im Falle von Auskunftsverlangen, Nachforderung von Unterlagen zum Angebot) erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal. Eine schriftliche Angebotsabgabe oder eine Angebotsabgabe mittels E-Mail ist nicht möglich! „Unterschriften“ werden grundsätzlich durch die elektronische Identifizierung des Bieters über das Vergabeportal ersetzt.
2. Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen, soweit durch den Zusammenschluss der Wettbewerb nicht beeinträchtigt wird.
3. Der öffentliche Auftraggeber überprüft die Eignung der Bieter bzw. Eignungsverleiher anhand der nach § 122 GWB festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bewerbers oder Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 GWB und schließt gegebenenfalls Bewerber oder Bieter vom Vergabeverfahren aus.
4. Für den Nachweis der Eignung verlangt der Auftraggeber zunächst vorformulierte Eigenerklärungen, insbesondere zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124, 125 GWB (sog. „Negativerklärung“).
5. Der Zuschlag nach dem Preis-Leistungs-Verhältnis (§ 52 SektVO, § 127 Abs. 1 Satz 1, 3 GWB) wird auf das wirtschaftlichste, Angebot erteilt, wie es sich nach der im Dokument „Zuschlagsmatrix“ erläuterten Preisumrechnungs- und Punktebewertung ergibt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Hat ein Bewerber oder Bieter eine oder mehrere Rügen erhoben, der oder denen der Auftraggeber nicht abgeholfen hat, ist ein entsprechender Nachprüfungsantrag nur dann fristgerecht, wenn er vor Ablauf des 15. Kalendertages nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der oder den Rügen nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingeht. Wenn und soweit der Nachprüfungsantrag nicht fristgerecht eingeht, ist er unzulässig.