Pipettier-Roboter für das Institut für Medizinische Mikrobiologie Referenznummer der Bekanntmachung: 28/2021/EU/E13
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39120
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.med.uni-magdeburg.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39120
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.med.uni-magdeburg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Pipettier-Roboter für das Institut für Medizinische Mikrobiologie
Für die automatisierte Teststrecke für SARS-CoV-2 PCR-Untersuchungen wird ein Pipettier-Roboter.
Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R.
Institut für Med. Mikrobiologie und Krankenhaushygiene
Gebäude 44, Ebene 3
Leipziger Str. 44
39120 Magdeburg
Siehe Leistungsbeschreibung (Anlage 16).
Die Kommunikation mit den Bietern erfolgt ausschließlich über diese Vergabeplattform. Für die Sicherstellung des Erhalts und Berücksichtigung vertragsrelevanter Informationen muss der Bieter sich auf dieser Vergabeplattform kostenfrei registrieren. Sofern der Bieter sich nicht registriert oder diese Inhalte nicht bei der Angebotsabgabe berücksichtigt hat, muss sein Angebot ausgeschlossen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1. Eigenerklärung des Bieters nicht im Zusammenhang mit genannten Tatbeständen lt. § 123 GWB zu stehen,
2. Eigenerklärung des Bieters nicht im Zusammenhang mit genannten Tatbeständen lt. § 124 GWB zu stehen,
3. Eigenerklärung des Bieters für den Fall der Tatbestände lt. §§ 123 und 124 geeignete Nachweise zu erbringen,wie den Tatbeständen abgeholfen wurde lt. § 125 GWB, § 128 GWB,
4. Gültige Bescheinigung des Finanzamtes zur Zahlung von Steuern und Abgaben,
5. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse über die Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung,
6. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft,
7. Bescheinigung Gewerbean- bzw. -ummeldung, Gewerbeerlaubnis,
8. Eintragung im Berufs-und Handelsregister,
9. Gewerbezentralregisterauszug erwünscht,
10. Bescheinigung zur Haftpflichtversicherung (Betriebshaftpflicht und/oder Berufshaftpflicht),
11. Eigenerklärung zur Beschäftigtenzahl zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe,
12.Bescheinigung bzw. Bestätigung zum Nachweis von Tariftreue und Entgeltgleichheit,
13.Bescheinigung bzw. Bestätigung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen,
14. Einverständniserklärung zur Durchführung von Kontrollen hinsichtlich Entgeltabrechnungen des Auftragnehmers und seiner Nachunternehmer, sowie Kontrollen zur Abführung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen,
15. Vereinbarung zu Sanktionen.
Alle Nachweise sind in deutscher Sprache zu erbringen.
Eine aktuelle Bescheinigung der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis der Auftragsberatungsstelle Sachsen - Anhalt ersetzt die Einzelnachweise.
Der Bieter bestätigt, dass der Hersteller der Produkte die Produkthaftung der in Deutschland geltenden gesetzlichen Bestimmungen vorbehaltlos übernimmt und ausreichend versichert ist. Die entsprechende Versicherungspolice muss beigefügt werden.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Unternehmensdarstellung und Firmenprofil einschließlich Darstellung der personellen Situation.
Angaben zum Gesamtumsatz und zur Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Referenzliste von wesentlichen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten gleichartigen Leistungen, mit vergleichbaren Auftraggebern unter Angabe der Ansprechpartner.
(Angabe von mind. 3 Leistungen erforderlich)
Entsprechend der Checkliste Teil A-C, Anlage 1
Bewerbungsbedingungen
Allg. Auftrags- und Zahlungsbedingungen
Bewerbererklärung
PC-Sicherheit im Netz
Besondere Vertragsbedingungen
Vereinbarung Vertraulichkeit
Angebotsschreiben
Nachweis für DV-Technik
Checkliste für DV-Systeme
Leistungsbeschreibung
Angebotsschreiben für Signatur
Separates Angebot
Eigenerklärung: Es liegt keine Insolvenz/Liquidation vor.
Eigenerklärung: Es liegt nachweislich keine schwere Verfehlung vor, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
Bescheinigung vom Finanzamt zur Verpflichtung der Zahlung von Steuern und Abgaben
Gültige Bescheinigung zur Entrichtung der Beiträge der gesetzlichen Sozialversicherung.
Gültige Bescheinigung der Berufsgenossenschaft. (Unbedenklichkeitsbescheinigung)
Gewerbean- bzw. ummeldung, Gewerbeerlaubnis
Eintragung im Berufs und Handelsregister (Handelsregisterauszug)
Angaben zum Gesamtumsatz und zur Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Eigenerklärung)
Referenzliste von wesentlichen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten Leistungen (Eigenerklärung)
Haftpflichtversicherung (Betriebshaftpflicht und/oder Berufshaftpflicht (Bescheinigung der Versicherung)
Eigenerklärung entsprechend den Bestimmungen und Gesetzen des Landesvergabegesetzes LSA
Eigenerklärung entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen des GWB §§ 123, 124,125
Eigenerklärung entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen des GWB § 128
Möglicherweise geforderte Mindeststandards
Laut Ausschreibungsunterlagen
Siehe Ausschreibungsunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
§ 15 VgV
„Im Fall hinreichend begründeter Dringlichkeit kann eine Angebotsfrist festgelegt werden, die 15 Tage nicht unterschreiten darf (vgl. § 15 Abs. 3 VgV).“
Vergaberechtliche Erleichterungen zur Beschleunigung investiver Maßnahmen
BW I 7 - 70406/21#1 (siehe Anlage)
Feststellung der Dringlichkeit in EU-Verfahren
Angesichts des Ausmaßes des konjunkturellen Einbruchs ist von der Dringlichkeit investiver Maßnahmen der öffentlichen Hand auszugehen. Daher kann die Vergabestelle bei der Berechnung von Teilnahme- und Angebotsfristen von den jeweils vorgesehenen Verkürzungsmöglichkeiten Gebrauch machen. Diese Fristen müssen im Einzelfall ausreichend bemessen werden.
Geschäftsbereich Zentraler Einkauf H33
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Auftrag wird im SAP- System des UKMD angelegt und über Faxmail versendet
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Entsprechend der Regelung in § 160 GWB:
§ 160 GWB – Einleitung und Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 168 GWB – Entscheidung der Vergabekammer
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.