Transport und thermische Verwertung von mechanisch entwässertem Klärschlamm Referenznummer der Bekanntmachung: 110210415A
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://sw-magdeburg.de
Adresse des Beschafferprofils: http://sw-magdeburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Transport und thermische Verwertung von mechanisch entwässertem Klärschlamm
Die Städtischen Werke Magdeburg GmbH & Co. KG beabsichtigen den in dem Klärwerk Magdeburg/Gerwisch anfallenden Klärschlamm für den Transport und zur thermischen Verwertung an ein geeignetes Unternehmen zu vergeben. Der Klärschlamm soll im Zeitraum vom 1.1.2024 bis 31.12.2033 thermisch in einer Mono-Klärschlammverbrennungsanlage verwertet werden. Ab 1.1.2029 muss entsprechend der Klärschlammverordnung die Verwertung zusätzlich mit einer Phosphorrückgewinnung erfolgen.
Ziel des Auftraggebers ist eine mittel- bis langfristig, planbare, nachhaltige, umweltfreundliche und kostengünstige Klärschlammentsorgung unter Gewährleistung der Entsorgungssicherheit und Beachtung von Umweltaspekten zu gewährleisten. Die Verwertung des Klärschlamms hat gemäß den Vorgaben der gültigen Klärschlammverordnung (AbfKlärV) und der einschlägigen Gesetze zu erfolgen.
Pro Jahr fallen für den Transport ca. 16 000 bis 21 000 t Originalsubstanz (OS) an. In der Regel beträgt der Klärschlammanfall pro Werktag ca. 70-75 t OS.
Klärwerk Magdeburg/Gerwisch, Lostauer Str. 24, 39175 Gerwisch
Der Klärschlamm wird aus einem Dickschlammsilo zur Abholung auf dem Klärwerksgelände bereitgehalten. Ggf. erfolgt ein Transport innerhalb des Klärwerkes zum Schlammbecken, sowie die Abholung aus dem Schlammbecken.
Verladung, Ausgangsverwiegung, Transport, Eingangsverwiegung und thermische Verwertung in einer Mono-Klärschlammverbrennungsanlage von Klärschlamm mit einer Menge von ca. 16 000 bis 21 000 t pro Jahr Originalsubstanz (OS), ca. 70-75 t pro Tag OS (Montag bis Freitag), bei Anlagenhavarie Schwankung von bis zu 125 t OS pro Arbeitstag (nach Wochenenden u. Feiertagen oder verfahrenstechnischen Änderungen). Nicht transportfähiger Klärschlamm (z. B. schlecht entwässerter durch Betriebsstörung der Dekanter) ist auf dem Klärwerksgelände in einem vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Schlammlager zu verbringen. Im Schlammlager wird der vorgenannte, abgekippte, sowie ein ggf. zusätzlich mittels einer Dickschlammpumpe dorthin gepumpte Klärschlamm aus dem Schlammbehandlungsprozess gelagert. Über das Jahr beträgt die Klärschlammmenge im Schlammlager bis zu 1 000 t OS. Bei den angegebenen Mengen handelt es sich um Erfahrungswerte von Jahresmengen aus den Vorjahren. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf die Abnahme der prognostischen Jahresmengen. Betriebsbedingte Abweichungen nach oben oder unten sind möglich.
Die Ausgangswiegung erfolgt auf dem Klärwerk mittels einer vom Auftragnehmer zu bedienenden, vorhandenen, geeichten Schwerlastwaage. Die Wiegung besteht aus einer Leerwiegung des Transportfahrzeuges und einer Vollwiegung unmittelbar nach der Beladung.
Mit der Mono-Klärschlammverbrennung ist zusätzlich sicherzustellen, dass aus der Asche ab 1.1.2029 eine Phosphorrückgewinnung erfolgt, die widerum spätestens zu diesem Zeitpunkt gesetzlich verpflichtend ist. Die Disposition und sämtliche zusätzliche Aufwendungen hierfür obliegen dem Auftragnehmer.
Dies ist bei der Kalkulation und beim Ausweis des Einheitspreises zu berücksichtigen.
Verlängerung um weitere 5 Jahre im beiderseitigen Einvernehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes inkl. Übersetzung auf Deutsch vorzulegen.
Alle aufgeführten Unterlagen sind in der nachfolgend aufgeführten Reihenfolge einzureichen:
1. Qualitätssicherung im jeweiligen Unternehmen (QM-Zertifizierung DIN EN ISO 9001 oder vergleichbar, internes QM-Handbuch mit entsprechenden Anforderungen),
2. Eigenerklärung auf Zuverlässigkeit:
a) dass über das Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares, gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde,
b) dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
c) dass das Unternehmen keine nachweislich schwere Verfehlung gegangen hat,
d) dass das Unternehmen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
e) dass keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf Ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben wurden,
f) dass das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet ist,
3. Eintragung in das Berufsregister des Sitzes (Kopie),
4. Aktuelle Nachweise zur Unbedenklichkeit der zuständigen in- oder ausländischen Finanzbehörde und Sozialversicherungsträgers (Kopie),
5. Bescheinigung der Mitgliedschaft/Zugehörigkeit und Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft oder entsprechend den Vorschriften seines Mitgliedstaates,
6. Nachweis einer Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung für die auszuführenden Tätigkeiten mit einer Deckungssumme 5 Mio. EUR zweifach maximiert sowie einer Betriebsunterbrechungsversicherung,
7. gültiges Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb für die Leistung „Befördern, Beseitigen, und/oder Verwerten“ Abfallnummer: 190805.
Alle Unterlagen sind in der nachfolgend aufgeführten Reihenfolge einzureichen:
1. Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren (2018, 2019 und 2020) für Leistungen, die eine thermische Verwertung und entsprechende Logistikprozesse mit kommunalen Klärschlämmen beinhalten.
2. Erklärung des Anlagenbetreibers, dass die thermische Mono-Klärschlammverwertung in Eigenleisung zur Verfügung gestellt werden kann und ggf. nur Neben- oder Randleistungen mit Nachunternehmern durchgeführt werden sollen.
3. Nachunternehmer, soweit sie für die Auftragsausführung eingesetzt werden sollen, haben die Eigenerklärung gemäß III.1.1., 2. Eigenerklärung auf Zuverlässigkeit: a) bis f) mit dem Angebot vorzulegen. Nachunternehmer des Bieters, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublick Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes inkl. Übersetzung auf Deutsch vorzulegen.
Alle aufgeführten Unterlagen sind in der nachfolgend aufgeführten Reihenfolge einzureichen:
1. Benennung der Anlage/en mit Namen, Anschrift und Kontaktdaten, die für die Mono-Klärschlammverbrennung vorgesehen ist (sind).
2. Eigenerklärung des Anlagenbetreibers falls die vorgesehene Mono-Klärschlammverbrennungsanlage in der Genehmigung bzw. im Bau sein sollte, dass zum Vertragsbeginn eine Mono-Klärschlammverbrennung gesichert ist. Weitere Angaben zum Genehmigungs-/Bautenstand sind in diesem Fall verpflichtend (gem. Ziffer III.1.3.4). Des Weiteren wäre in diesem Fall eine zusätzliche Einverständniserklärung verpflichtend, dass die gemäß Ziffer 4.8 der Leistungsbeschreibung erforderliche Sicherheit zur Vertragserfüllung ausdrücklich auch diesen Sicherungszweck bzw. dieses Leistungsversprechen mit umfasst.
3. Vorlage einer BlmSchG-Genehmigung für die vorgesehene Anlage.
4. Nachweis zur Genehmigung der Anlage/en zur Verwertung von Klärschlamm sowie deren Gültigkeitsdauer der Genehmigung.
5. Erklärung zur Entsorgungssicherheit (Verfügbarkeit der Anlage/en, zur Verfügung stehende Kapazitäten, Auslastungsgrad der Anlage/en bzw. Angabe der Werwertung bei Revisionen o.ä.. Sofern der Bieter sich zur Absicherung der erforderlichen Kapazitäten anderer Anlagenbetreiber bedienen möchte, muss der Bieter dies durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung eines Dritten nachweisen.
6. Erklärung des Bieters, dass über die gesamte Vertragslaufzeit eine Verwertungs- und Entsorgungssicherheit des Klärschlamms besteht.
7. Benennung von Ausweichmöglichkeiten, bei Havarien oder Revisionen.
8. Angaben zur Transportentfernung der unter Punkt 1 zu benennenden Anlage/en mit km-Angabe zwischen dem zu entsorgendem Klärwerk (Klärwerk Magdeburg/Gerwisch) und der Verbrennungsanlage.
9. Benennung des Standortes der Eingangswaage (Nachweis geeichte Waage) über die die Abnahme des Klärschlamms und wie die Nachweisführung erfolgt.
10. Das für die Leitung und Ausführung vorgesehene technische Personal, die für die Ausführung dieser Leistung vorgesehen sind.
11. Benennung der geplanten bzw. zum Einsatz kommenden Nachunternehmerleistungen unter Beifügung entsprechender Erklärungen bzw. Nachweise zur Eignung (Referenz zum Auftragsgegenstand).
12. Erklärung zur Absicherung des Transportes während der Servicezeiten (Mo. bis Do. von 7.00 bis 16.00 Uhr, Fr. 7.00 bis 12.00 Uhr), aber auch an Samstagen und in Ausnahmefällen auch an Feiertagen.
13. Erklärung, dass der zur Verfügung bereitgestellte Klärschlamm der ordnungsgemäßen Abfallverwertung zugeführt wird und die einschlägigen Vorschriften des Kreislaufwirtschaftgesetzes (KrWG), die Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV), die Nachweisverordnung (NachwV), zu beachten und eingehalten werden (sowohl vom Auftragnehmer, als auch Nachunternehmer).
14. Konzept zum Phosphorrecycling inkl. Beschreibung des technischen Verfahrens, Benennung der Phosphorrückgewinnungsquote und des Anlagenstandortes zur Phosphorrückgewinnung. Angabe, ab wann frühestmöglich Phosphor zurückgewonnen werden kann, unabhängig von der gesetzlichen Frist (ab 2029).
Inländische Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei der Angebotsabgabe bekannt sind, haben eine Verpflichtungserklärung nach § 10 des Landesvergabegesetzes Land Sachsen-Anhalt abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Die bisherigen Entsorgungsmöglichkeiten für den Klärschlamm in der Landwirtschaft sowie durch Mitverbrennung o.ä. stehen langfristig nicht mehr zur Verfügung. Zudem muss ab 2029 die Phosphorrückgewinnung erfolgen. Die damit einhergehenden, ggf. sprungfix ansteigenden Kosten, sollen zur langfristigen Gebührenstabilität linearisiert werden und bedürfen deshalb einer längeren und planbaren Vertragslaufzeit, als 4 Jahre.
Infolgedessen kann die Entsorgungssicherheit nur dauerhaft gewährleistet und im Rahmen der rechtlichen Vorgaben mittels einer Mono-Klärschlammverbrennung bereits unter Berücksichtigung einer späteren Phoshorrückgewinnung erfüllt werden. In diesem Zusammenhang haben sich die Städtischen Werke Magdeburg dazu entschlossen, frühzeitig Kapazitäten in einer bestehenden Mono-Klärschlamverbrennungsanlage zu sichern.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland