Rückbau Aquädukt Altenbraak, naturschutzfachliche Begleitung Rückbau Referenznummer der Bekanntmachung: 21/N/0095/HB
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lhw.sachsen-anhalt.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rückbau Aquädukt Altenbraak, naturschutzfachliche Begleitung Rückbau
Das Aquädukt Altenbrak liegt im FFH-Gebiet DE 4231-303 „Bodetal und Laubwälder des Harzran-des bei Thale“ sowie im SPA-Gebiet DE 4232-401 „Nordöstlicher Unterharz“. Nach mehr als 130 Jahren Standzeit befindet sich das Aquädukt Altenbrak in einem desolaten, als einsturzgefährdet einzustufenden Zustand. Nach Auswertung der Erkenntnisse der Anfang 2019 durchgeführten Bauwerksprüfung mussten bauliche Notsicherungsmaßnahmen umgesetzt werden, die das Herabstürzen des gesamten Brückenüberbaus oder auch von Einzelteilen auf den darunter verlaufenden Weg verhindern. Da diese Maßnahmen den weiteren Schädigungsprozess am Aquädukt nicht aufhalten können, ist dessen schnellstmöglicher Rückbau zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit unabdingbar. Die dafür notwendigen Planungsaktivitäten wurden bereits beauftragt und bis zum Entwurfsstand mit einer Vorzugsvariante für den Rückbau bearbeitet.
Im Jahr 2019 wurde die Bauwerksprüfung und Arbeiten zu deren Vorbereitung naturschutzfachlich mit einer FFH-Verträglichkeitsprüfung begleitet. Dies erfolgte in enger Abstimmung mit dem Umweltamt, SG Fachnaturschutz des Landkreises Harz. Für die geplanten Rückbauarbeiten ist nun die naturschutzfachliche Bewertung und Begleitung der Rückbauaktivitäten und dem damit verbundenen Eingriff in die streng geschützten Gebiete durch einen Fachplaner notwendig.
Die Vorzugsvariante beinhaltet die Sprengung des Überbaus und anschließende mechanischer Rückbau der Wiederlager.
Die Angebotsabfrage bezieht sich auf den zum Zeitpunkt der Abfrage gesamten erfassbaren Leistungsumfang für die Naturschutzfachlichen Begleitung zur Umsetzung der Maßnahme. Die beschriebenen Leistungsinhalte basieren auf einer Einschätzung des Auftraggebers (AG) auf Grundlage von Erfahrungswerten und einschlägiger Fachliteratur sowie Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde (UNB). Ergeben sich im Zuge der Bearbeitung neue Erkenntnisse und Sachverhalte die den notwendigen Leistungsumfang gegenüber der Leistungsbeschreibung erweitern, erfolgt eine Angebotsabfrage für diese zusätzlichen oder erweiterten Leistungen.
Altenbraak
1. naturschutzfachliche Bewertung der Vorzugsvariante.
2. FFH- Verträglichkeitsprüfung.
3. Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP).
4. Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (SAP).
5. Unterstützung des Auftraggebers bei der Abstimmung mit den zuständigen Umweltbehörden und Dritten.
6. Erwirken der notwendigen naturschutzbehördlichen Entscheidungen.
7. Begleiten des gesamten Rückbaus und damit verbundener Arbeiten als ökologische Bauüberwachung (Für den Rückbau werden fünf Monate Bauzeit veranschlagt, in denen wöchentlich eine Bauberatung mit Baustellenkontrolle stattfinden soll).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rückbau Aquädukt Altenbraak, naturschutzfachliche Begleitung Rückbau
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nordhausen
NUTS-Code: DEG07 Nordhausen
Postleitzahl: 99734
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens ist entsprechend Rechtsbehelfsbelehrung gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2; § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt