B 87, Ortsumgehung Bad Kösen, Neubau Brückenbauwerk 3A Saaletalquerung: Bauüberwachung Ingenieurbauwerke Referenznummer der Bekanntmachung: S222-001-2021

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 056-141646)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06130
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lsbb.sachsen-anhalt.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

B 87, Ortsumgehung Bad Kösen, Neubau Brückenbauwerk 3A Saaletalquerung: Bauüberwachung Ingenieurbauwerke

Referenznummer der Bekanntmachung: S222-001-2021
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71500000 Dienstleistungen im Bauwesen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die verkehrliche Situation auf der vorhandenen B 87 ist in der Ortsdurchfahrt (OD) Bad Kösen durch einen hohen Anteil an Durchgangsverkehr gekennzeichnet. Mit dem Ziel, die Ortskerne zu entlasten und den Kurstatus zu gewährleisten, wird deshalb der Bau der Ortsumgehung (OU) erforderlich. Zum Bauvorhaben liegt ein Planfeststellungsbeschluss vom 30.11.2010 vor.

Der neue Streckenabschnitt hat eine Länge von ca. 13,6 km und beinhaltet insgesamt 7 Brückenbauwerke, 7 Entwässerungsbecken (4 Regenrückhaltebecken (RRB), 3 Versickerungsbecken (VSB)) sowie einen Lärmschutzwall mit einer Länge von ca. 300 m und einer Wallhöhe von ca. 2,00 m bis 3,50 m und Fledermausüberflughilfen auf der Strecke und an dem Bauwerk 3A.

Gegenstand dieser Vergabe ist die Örtliche Bauüberwachung für den Neubau des Brückenbauwerks 3A (Los 3). Die Bauüberwachung für den Streckenbau sowie für die weiteren Bauwerke wird separat vergeben. Wir weisen darauf hin, dass eine Doppelbeauftragung der Bauoberleitung und der Bauüberwachungsleistungen zu dieser Baumaßnahme nicht möglich ist.

Das Brückenbauwerk (BW) 3A stellt die Saaletalquerung dar und überführt die Saale mit einem FFH-Gebiet, die DB-AG Strecken Leipzig- Erfurt mit 2 Gleisen (ICE), München- Berlin (ICE) mit einem Gleis, die Landstraße 203 sowie einen Wirtschaftsweg mit einer Gesamtlänge von 1.226 m und verläuft mit bis zu einer maximalen Hohe von ca. 60 m über dem vorhandenen Gelände. Das Bauwerk wird mit 15 Feldern variierender Stützweiten geplant. Als Bauverfahren kommen der Freivorbau und das Taktschiebeverfahren zum Einsatz. Das Feld über die Saale (FFH-Gebiet) und die anschließenden Nachbarfelder werden mit Längen von 130 m bzw. jeweils 100 m mittels eines Spannbetonhohlkastens überbrückt. Von den beiden Widerlagern aus wird jeweils ein Stahlquerschnitt eingeschoben, welcher anschließend zum Stahlverbundquerschnitt ergänzt wird. Das semi-integrale Bauwerk wird auf allen Achsen tief gegründet.

Weiterhin müssen die Bauüberwachungsleistungen für die Herstellung der erforderlichen Baustraßen sowie Wartungswege im Saalehang auf der Nordseite der Saale sowie auf der Südseite der Saale und die Herstellung der Entwässerungseinrichtungen im Bereich der Saalequerung (mit Durchörterung einer Entwässerungsleitung unter der DB AG Strecke) erbracht werden (Baulos 3 der Gesamtmaßnahme).

Als Baubeginn für das BW 3A ist der Januar 2022 vorgesehen.

Die Baukosten für das Brückenbauwerk 3A betragen ca. 43,7 Mio. EUR (netto).

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
01/06/2021
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 056-141646

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: IV.2.6)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Bindefrist des Angebots
Anstatt:

Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/01/2022

muss es heißen:

Das Angebot muss gültig bleiben bis: 21/09/2021

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen: