Maßnahmen zur Verringerung des Stoffeintrages in den Schäfergraben bei Westeregeln – Pilotprojekt zur strukturellen Aufwertung des Wasserkörpers und zur Schadstoffentlastung Referenznummer der Bekanntmachung: 67226_eV-LAF_007-21_8002 WRRL
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39108
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.laf.sachsen-anhalt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Maßnahmen zur Verringerung des Stoffeintrages in den Schäfergraben bei Westeregeln – Pilotprojekt zur strukturellen Aufwertung des Wasserkörpers und zur Schadstoffentlastung
Erbringung von konzeptionellen Leistungen und Planungsleistungen bis zur Ebene einer Vorplanung für Maßnahmen zur Schadstoffminimierung und Verringerung des Eintrages von Schadstoffen in den Schäfergraben und für dessen strukturelle Aufwertung.
39448 Westeregeln, Salzlandkreis in Sachsen-Anhalt
Erbringung von konzeptionellen Leistungen und Planungsleistungen bis zur Ebene einer Vorplanung für Maßnahmen zur Schadstoffminimierung und Verringerung des Eintrages von Schadstoffen in den Schäfergraben und für dessen strukturelle Aufwertung bei Westeregeln.
Es handelt sich hierbei entsprechend des so genannten LAWA-BLANO Katalog (Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser, Kleingruppe „Fortschreibung LAWA Maßnahmenkatalog“: Anhang B – LAWA-BLANO Maßnahmenkatalog [WRRL, HWRMRL, MSRL], LAWA-Arbeitsprogramm Flussgebietsbewirtschaftung, Stand 03. Juni 2020) um Maßnahmen nach Nr. 25/36 des Katalogs (Maßnahmen zur Reduzierung diffuser Stoffeinträge aus Altlasten und Altstandorten und aus anderen diffusen Quellen) sowie um Maßnahmen nach Nr. 72 in Verbindung mit den Maßnahmen nach Nr. 70/71 bzw. 73/74 des Katalogs (Maßnahmen zur Habitatverbesserung im Gewässer durch Laufveränderung, Ufer- und Sohlgestaltung).
Mit dem Pilotprojekt Schäfergraben ist vorgesehen, die Aspekte und Aufgaben
— Schadstoffentfrachtung und Entwicklung eines Vorbehandlungs- und Entsorgungskonzeptes für Sediment,
— Teilentnahme von Böden inklusive Entsorgungskonzept und Rekontaminationsschutz,
— Gestaltungsprinzipien der Flussaue
In einem ausgewählten Teilbereich des Gesamtprojektes Ehle umzusetzen und dabei Erfahrungen für das Gesamtprojekt zu gewinnen.
Dies betrifft u.a.
— das methodische Herangehen,
— die Entwicklung und Optimierung einer an die Gewässerbedingungen angepassten Sedimententnahme und Sedimentvorbehandlung unter Berücksichtigung des Schadstoffaspektes,
— die Umsetzung optimaler Entsorgungswege sowie
— den Nachweis der Wirksamkeit der Maßnahme verbunden mit der Möglichkeit einer Mittel- und Langfristkontrolle.
ELER-Förderprogramm WRRL 6312 19 000 026
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister für den Bieter bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft vorzulegen. Dieser darf nicht älter als 6 Monate, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Eingangs der elektronischen Aufforderung des AG zur Vorlage des Auszugs sein.
Nachweis über das Bestehen einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung ist vorzulegen. Im Falle von Bietergemeinschaften ist der Nachweis durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards
Mindestdeckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und mindestens [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden). Als Nachweis ist eine gültige Versicherungspolice oder Versicherungsbestätigung vorzulegen. Soweit die Deckungssummen für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden nicht versichert sind, ist auf einem Formblatt des Auftraggebers eine Verpflichtungserklärung darüber abzugeben, dass im Auftragsfalle eine solche Versicherung über die vorstehenden Deckungssummen für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden für die Vertragsdauer inkl. Gewährleistungszeit abgeschlossen wird. Zusätzlich ist für diesen Fall die Bestätigung eines Versicherers vorzulegen, dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung für den Bieter bereit ist. Im Falle von Bietergemeinschaften ist der Nachweis durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
a.) Eigenerklärung des Bieters auf Formblatt der Vergabestelle über die durchschnittliche jährliche Anzahl seiner Beschäftigten (festangestellte Vollzeitmitarbeiter insgesamt und bezogen auf das auftragsgegenständliche Geschäftsfeld [im zuletzt genannten Bereich unter Nennung der Anzahl der Fachkräfte, die über eine Qualifikation mit Hochschul- oder Fachhochschulabschluss aus dem Bereich Ingenieurwesen und/oder Naturwissenschaften verfügen] jeweils in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Als Vollzeitstelle wird eine Stelle mit wöchentlicher Arbeitszeit von mindestens 35 Stunden anerkannt; Teilzeitstellen sind entsprechend umzurechnen.
b.) Eigenerklärung des Bieters auf Formblatt der Vergabestelle über Referenzprojekte; bei Bietergemeinschaften hat das Mitglied, das die Referenz beibringt, die Erklärung abzugeben.
c.) Bescheinigungen über Akkreditierungen zu Probenahme- und Analyseverfahren.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards
Zu a.) Der Bieter muss in jedem der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens 5 Vollzeitkräfte dauerhaft beschäftigt haben. Als Vollzeitstelle wird eine Stelle mit wöchentlicher Arbeitszeit von mindestens 35 Stunden anerkannt, Teilzeitstellen sind entsprechend umzurechnen. Von diesen Vollzeitkräften müssen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mindestens 3 Fachkräfte mit der Qualifikation eines Hochschul- oder Fachhochschulabschlusses aus dem Bereich Ingenieurwesen und/oder Naturwissenschaften beschäftigt worden sein.
Zu b.) Der Bieter muss mindestens 3 Referenzen über die Erbringung von Leistungen aus den Erfahrungsbereichen
1. Wasserwirtschaft / Wasserbau,
2. Sedimentmanagement Oberflächengewässer,
3. Boden- und Altlastenbewertung (Chemisch) sowie
4. Landschaftsplanung / Naturschutz
Nachweisen. Die Referenzen zu den unter vorstehender Nr. 1 und Nr. 2 benannten Erfahrungsbereichen müssen zwingend Maßnahmen zum Inhalt haben, die der Zielerreichung der EU-WRRL (chemischer und ökologischer Zustand der Gewässer) dienen. Die Referenzen dürfen nicht früher als 1.5.2018 beendet worden sein. Noch nicht abgeschlossene Projekte werden nur gewertet, wenn die Bearbeitungszeit mindestens 6 Monate beträgt. Die vorbezeichneten 4 Erfahrungsbereiche müssen mit den 3 Referenzen insgesamt abgedeckt werden. Nicht innerhalb jeder Referenz müssen mehrere der unter den vorstehenden Nummern 1 bis 4 benannten Erfahrungsbereiche kumulativ abgedeckt sein; es müssen jedoch mindestens innerhalb einer Referenz mehrere Erfahrungsbereiche abgedeckt sein, da innerhalb der 3 Referenzen alle 4 Erfahrungsbereiche abgedeckt sein müssen. Zudem können in mehreren bzw. allen Referenzen mehrere Erfahrungsbereiche abgedeckt sein. Die jeweils angegebene Referenz muss eindeutig nachvollziehbar, auf ein Projekt bezogen sein.
Zu c.) Der Bieter hat Bescheinigungen über folgende Akkreditierungen nachzuweisen:
— Akkreditierung der geforderten Probenahmeverfahren nach DIN EN ISO/IEC 17025 und
— Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025 des Analysenverfahrens.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zur Bestätigung der Einhaltung von an die Vertragsausführungen gestellten Anforderungen sind die folgenden Erklärungen mit dem Angebot einzureichen:
1. Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (siehe Formblatt zu § 10 Abs. 1 und 3 LVG LSA),
2. Erklärung zur Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (siehe Formblatt zu § 12 LVG LSA),
3. Falls erforderlich: Nachunternehmererklärung „Tariftreue und Entgeltgleichheit“ auf der Grundlage von § 10 und 15 Absatz 2 LVG Sachsen-Anhalt,
4. Falls erforderlich: Nachunternehmererklärung „Beachtung der ILO Kernarbeitsnormen“ auf der Grundlage von § 12 und 15 Absatz 2 LVG Sachsen-Anhalt,
5. Falls erforderlich: Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (siehe Formblatt zu § 13 Abs. 2 und 4 LVG LSA),
6. Falls erforderlich: Erklärung der Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft,
Im Falle von Bietergemeinschaften sind die in Nr. 1 und 6 aufgeführten Erklärungen von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Der Bieter hat mit seinem Angebot weitere Eigenerklärungen auf Formblättern der Vergabestelle abzugeben:
7. Eigenerklärung zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft sowie
8. Eigenerklärung über Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 19 Abs. 1 MiLoG, nach § 21 Abs. 1 AEntG und nach § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz sowie nach §§ 123, 124 GWB.
Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen Eigenerklärungen nach Nr. 7 und 8 von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abgegeben werden. Bieter oder Mitglieder einer Bietergemeinschaft, bei denen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, haben eine Erklärung darüber abzugeben, ob – und wenn ja, welche – Maßnahmen zur Selbstreinigung (§ 125 GWB) sie ergriffen haben. Den Vergabeunterlagen liegen entsprechende Formblätter bei.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Es wird auf die Voraussetzungen zur Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB hingewiesen.
Dieser lautet wie folgt:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Home/home_node.html