Projekt Comm4Care Referenznummer der Bekanntmachung: AOK SAN 2021 openhouse 36

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39106
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://san.aok.de/
Adresse des Beschafferprofils: http://www.dtvp.de/Center
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39124
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ikk-gesundplus.de/
Adresse des Beschafferprofils: http://www.dtvp.de/Center
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRARR0K/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer: 5.16 Projekt Comm4Care
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
Postleitzahl: 39106
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://san.aok.de/
Adresse des Beschafferprofils: http://www.dtvp.de/Center
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Projekt Comm4Care

Referenznummer der Bekanntmachung: AOK SAN 2021 openhouse 36
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
85142000 Dienstleistungen von nichtärztlichem Personal
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die AOK Sachsen-Anhalt und die IKK gesund plus (Krankenkassen) haben gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA), der vitaphone GmbH und weiteren Partnern eine TelehealthPlattform (THP) entwickelt, über die Ärzte und Pflegepersonal kommunizieren, Informationen austauschen, bei Bedarf ein intensiviertes Monitoring umsetzen und assistierte Videosprechstunden ermöglichen. Zur Erprobung dieser Entwicklung wurde das Projekt Comm4Care initiiert.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
85140000 Diverse Dienstleistungen im Gesundheitswesen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DEE01 Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DEE0B Saalekreis
NUTS-Code: DEE08 Burgenlandkreis
NUTS-Code: DEE0A Mansfeld-Südharz
NUTS-Code: DEE05 Anhalt-Bitterfeld
NUTS-Code: DEE0E Wittenberg
Hauptort der Ausführung:

Der Leistungserbringer/Kooperationspartner muss seinen Sitz in den kreisfreien Städten oder Landkreisen der Pilotregionen Halle, Dessau-Roßlau, Saalekreis, Burgenlandkreis, Mansfeld-Südharz, Anhalt-Bitterfeld oder Wittenberg haben.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne des § 103 GWB bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung „offenes Verfahren“, sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.

Angeboten wird der Abschluss eines nicht-exklusiven Kooperationsvertrags für Pflegeleistungserbringer nach SGB XI im Rahmen des Projektes Comm4Care mit jederzeitiger Abschlussmöglichkeit im Rahmen eines sogenannten „open-house-Modells“. Mit jedem Pflegeleistungserbringer, der die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben.

Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Der früheste Vertragsbeginn ist der 1.10.2021. Davonausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag endet am 30.9.2023 unabhängig von dem Beginn des Vertrages. Als Evaluationsbasis ist eine Teilnahme innerhalb der Interventionsphase von mindestens 12 Monaten vorgesehen.

Der angebotene Kooperationsvertrag ermöglicht den Leistungserbringern der ambulanten und stationären Pflege, welche ihren Sitz in den kreisfreien Städten oder Landkreisen der Pilotregionen (Halle, Dessau-Roßlau, Saalekreis, Burgenlandkreis, Mansfeld-Südharz, Anhalt-Bitterfeld und Wittenberg) haben, die Teilnahme am Projekt Comm4Care, dessen Inhalt im Vertrag zur Versorgung Pflegebedürftiger unter Optimierung der interprofessionellen Kommunikation nach §140a SGB V im Rahmen des Projektes Comm4Care geregelt ist.

Das Projekt Comm4Care realisiert eine bidirektionale, priorisierte, sichere, gerichtete, gepufferte, asynchrone, elektronische Kommunikation inklusive der Übermittlung von elektronischen Dokumenten unter Nutzung einer TelehealthPlattform (THP), die unter anderem die vorhandenen technischen Ressourcen bei Pflege und Ärzten einbindet. Für die Umsetzung des Projekts Comm4Care wurde nach §§ 92a und 92b SGB V durch den Innovationsausschuss eine Förderung bewilligt.

Die Kommunikation inkl. Austausch von Vitaldaten, Assessmentergebnissen, Zuständen, perspektivisch Auszügen der Pflegedokumentation sowie weiterer pflege- und behandlungs-relevanter Dokumente erfolgt zwischen Leistungserbringern der ambulanten bzw. vollstationären Pflege und den Hausärzten, die die gepflegten Patienten behandeln. Ergänzend kommt eine synchrone Kommunikation per assistierter Videosprechstunde zur Anwendung. Die THP ermöglicht darüber hinaus im Rahmen eines intensivierten Monitorings die Analyse übermittelter Vitaldaten auf Basis patientenindividueller Schwell- und Risikowerte, die durch den behandelnden Hausarzt festgelegt werden sowie eine Benachrichtigung der beteiligten Akteure bei deren Über- oder Unterschreitung und eine durch den Arzt bzw. die Pflege skalierbare Berichterstattung über den zeitlichen Verlauf erhobener Werte.

Die Leistungserbringung erfolgt grundsätzlich im zeitlichen Rahmen der Versorgung des Versicherten in der Regelversorgung. Eine entsprechende Planung obliegt dem Leistungserbringer.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/10/2021
Ende: 30/09/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Als Evaluationsbasis ist eine Teilnahme innerhalb der Interventionsphase von mindestens 12 Monaten vorgesehen.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Das Vertragsangebot richtet sich an alle Pflegeleistungserbringer, die folgende Voraussetzungen erfüllen: Bei dem Leistungserbringer handelt es sich um einen auf Grundlage der §§ 72 ff. SGB XI versorgungsberechtigten Leistungserbringer für ambulante oder vollstationäre Pflegeleistungen, der einen Versorgungsvertrag mit den Landesverbänden der Pflegekassen im Land Sachsen-Anhalt abgeschlossen hat. Betreuungsdienste nach § 71 Abs. 1 a SGB XI sind ausdrücklich ausgeschlossen. Die Regelungen des Rahmenvertrages nach § 75 SGB XI gelten uneingeschränkt.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Der Leistungserbringer hat sicherzustellen, dass neben der Pflegedienstleitung (PDL) mindestens eine weitere Pflegefachkraft bei der Leistungserbringung mitwirkt. Diese hat den Nachweis der Berufsqualifikation als

1. Gesundheits- und Krankenpfleger/innen oder

2. Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/innen oder

3. Altenpfleger/innen,

4. Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann nach dem Pflegeberufereformgesetz zu erbringen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Der Leistungserbringer verpflichtet sich, an einer Medizinprodukteschulung durch die vitaphone GmbH teilzunehmen.

Der Leistungserbringer verpflichtet sich weiterhin, nach Vertragsschluss, aktiv am Rollout der Sicherheitszertifikate auf dem stationären PC der Pflegedienstleitung in Zusammenarbeit mit dem Technikanbieter teilzunehmen.

Mit jedem Pflegeleistungserbringer, der die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben.

Der Leistungserbringer/Kooperationspartner muss seinen Sitz in den kreisfreien Städten oder Landkreisen der Pilotregionen Halle, Dessau-Roßlau, Saalekreis, Burgenlandkreis, Mansfeld-Südharz, Anhalt-Bitterfeld oder Wittenberg haben.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 01/10/2022
Ortszeit: 00:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 01/10/2021
Ortszeit: 00:00
Ort:

Hier nicht einschlägig, da es sich um ein sogenanntes „open-house-Verfahren“ handelt (siehe auch Erläuterungen unter Ziffer II.2.4)).

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Weiterführende Informationen finden Sie zudem unter www.comm4care.de.

Bekanntmachungs-ID: CXP4YRARR0K

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die hier gegenständlichen Verträge stellen keine öffentlichen Aufträge im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates dar, so dass die Richtlinie bzw. das GWB-Vergaberecht (§§ 97 ff GWB) nicht anzuwenden sind. Die folgenden Angaben (GWB) erfolgen daher rein vorsorglich. Eine weitergehende Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen, ist damit nicht verbunden.

„§ 135 Unwirksamkeit.

(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber

1) gegen § 134 verstoßen hat oder

2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.“

§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:

(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. …

§ 160 Einleitung, Antrag.

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber

Dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. [...]

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
27/05/2021