B 180, Neubau OU Aschersleben/Süd – Quenstedt: Vermessungsstelle Referenznummer der Bekanntmachung: Z213-012-2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lsbb.sachsen-anhalt.de
Abschnitt II: Gegenstand
B 180, Neubau OU Aschersleben/Süd – Quenstedt: Vermessungsstelle
Der gesamte Straßenzug der B 180 bildet eine wichtige Nord-Süd-Verbindungsachse. Die B 180 beginnt nahe Chemnitz im Freistaat Sachsen und führt über Altenburg im Freistaat Thüringen nach Sachsen-Anhalt durch die Städte Zeitz, Naumburg, Querfurt, Eisleben, Hettstedt nach Aschersleben und von dort weiter nach Wanzleben in Richtung A 2. Über die B 81 wird ein Anschluss zum Oberzentrum Magdeburg hergestellt.
Mit dem Bau der B 180 Ortsumgehung Aschersleben/Süd-Quenstedt wird die letzte Lücke in der leistungsfähigen und anbaufreien Verbindung zwischen der A 38 und der A 14 (über die B 6n) geschlossen.
Aufgrund der vorhandenen straßenräumlichen und straßenbaulichen Gegebenheiten, der städtebaulichen Situation in den Ortsdurchfahrten Aschersleben und Quenstedt und der vorhandenen bzw. prognostizierten Verkehrsstärken ist die B 180 Ortsumgehung Aschersleben/Süd-Quenstedt im vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplanes 2003 eingestuft worden.
Die Trasse beginnt am Bauende des 1. Planungsabschnittes der B 180 Ortsumgehung Aschersleben hinter dem neuen Knotenpunkt B 180 / B 185 westlich der Kreisstadt Aschersleben.
Das Ende der Baustrecke befindet sich auf der vorhandenen B 180 südlich von Quenstedt und nördlich von Pfersdorf.
Aschersleben – Quenstedt
— Bauvermessung (für Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke), Leistungsbild gemäß HOAI 2021, Anlage 1, Punkt 1.4.7, Lph 1-3 und 5,
— Besondere und zusätzliche Leistungen, unter anderem:
— planungsbegleitende Vermessungen und Absteckungen,
— Zustandsdokumentation während der gesamten Bauzeit und Erstellung von Luftbildern für die Öffentlichkeitsarbeit.
— Referenzen des Bewerbers (Unternehmen): 30 %,
— Referenzen/Erfahrungen des 1. Vermessers (Verantwortlicher für 1. Messtrupp): 30 %,
— Referenzen/Erfahrungen des 2. Vermessers (Verantwortlicher für 2. Messtrupp): 25 %,
— Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags: 5 %,
— Gesamteindruck der Bewerbung: 10 %,
Nähere Angaben zu den Anforderungen siehe Dokument „Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb“, Ziffer 7.2 „Maßgebende Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge“.
Die Auswahl der Bewerber, die zur Verhandlung/Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in einem mehrstufigen Prozess.
1. Zunächst werden alle Bewerbungen hinsichtlich form- und fristgerechter Einreichung geprüft.
2. Anschließend erfolgt die Eignungsprüfung der Bewerber hinsichtlich Fachkunde und Leistungsfähigkeit auf der Grundlage der vorgelegten Angaben und Unterlagen. Es wird geprüft, ob die Bewerber die geforderten Mindeststandards (siehe Nr. III.1 „Teilnahmebedingungen“ und III.2 „Bedingungen für den Auftrag“ der Bekanntmachung) erfüllen.
3. Ist die Zahl der geeigneten Bewerber größer als 3, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, den Bewerberkreis zu beschränken (mind. 3, max. 5). In diesem Fall wird anhand der vorgelegten Unterlagen geprüft, welche Bewerber besonders geeignet sind und zum Verhandlungsverfahren eingeladen werden sollen. Die zur Bewerberauswahl genutzten Kriterien und deren Gewichtung sind unter Nr. II.2.9 der Bekanntmachung angegeben.
4. Ist nach der Bewerberauswahl anhand der Kriterien die Anzahl der Bewerber zu hoch, weil z. B. mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl erreicht haben, behält sich der Auftraggeber vor, ein Losverfahren durchzuführen, um die Bewerberzahl abschließend zu reduzieren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 3 Monate, beizubringen.
— Bescheinigung über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung oder Erklärung der Versicherung, dass im Auftragsfalle eine Berufshaftpflichtversicherung mit der Mindestdeckungssumme abgeschlossen wird.
Nachweis mittels Vorlage einer Bescheinigung über den Abschluss einer entsprechenden Versicherung oder Deckungszusage durch den Versicherer, siehe auch Vordruck „D03_B180-OU-Aschersleben_VgV-Vermessung_Eigenerklaerung-Eignung“,
— Nachweis des Jahresumsatzes (Gesamtumsatz und Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages) des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Nachweis mittels Angabe im Vordruck „D03_B180-OU-Aschersleben_VgV-Vermessung_Eigenerklaerung-Eignung“.
— Versicherungsschutz: Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3,0 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 5,0 Mio. EUR gegeben ist. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr beträgt. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis für jedes Mitglied vorzulegen,
— Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags: Der Bewerber muss im Mittel der letzten 3 Jahre mindestens einen Umsatz von 0,4 Mio. EUR aufweisen.
— Referenzen des Bewerbers (gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV): Ausführung von Leistungen in den letzten 5 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Nachweis mittels eigener Angaben zu den Referenzen.
— Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen inkl. berufliche Befähigung (gemäß § 46 (3) Nr. 2 VgV).
Nachweis der beruflichen Befähigung mittels Vorlage von Studienbescheinigungen bzw. sonstigen Bescheinigungen, Lebenslauf und Nachweis bzgl. Referenzen mittels eigener Angaben zu persönlichen Referenzen.
— Angabe der Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 Jahren (gemäß § 46 (3) Nr. 8 VgV).
Nachweis mittels Angaben im Vordruck „D03_B180-OU-Aschersleben_VgV-Vermessung_Eigenerklaerung-Eignung“.
— Angabe der technischen Ausstattung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt (gemäß § 46 (3) Nr. 9 VgV).
Nachweis mittels Angaben im Vordruck „D04_B180-OU-Aschersleben_VgV-Vermessung_Ausstattung“.
— Angabe der Leistungen anderer Unternehmen (gemäß § 46 (3) Nr. 10 VgV).
Falls zutreffend: Nachweis mittels Angaben im Vordruck „D06_B180-OU-Aschersleben_VgV-Vermessung_Unterauftragnehmer“, Vordruck „D07_B180-OU-Aschersleben_VgV-Vermessung_Verpflichtung-Unterauftragnehmer“ und Vordruck „D08_B180-OU-Aschersleben_VgV-Vermessung_Ausschlusskriterien-Unterauftragnehmer“.
— Mindeststandard zu Referenzen des Bewerbers: Der Bewerber (Unternehmen) muss mindestens einmal die Bauvermessung / Vermessungsstelle im Rahmen eines Straßenbauprojektes (Verkehrsanlagen und Brückenbauwerke) erbracht haben.
— Mindeststandard zur Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte:
Der 1. Vermesser (Verantwortlicher für 1. Messtrupp) und der 2. Vermesser (Verantwortlicher für 2. Messtrupp) müssen eine abgeschlossene Ausbildung als (Vermessungs-)Ingenieur oder vergleichbares nachweisen.
Der 1. und 2. Vermesser müssen jeweils mindestens eine Referenz über persönlich erbrachte Vermessungsleistungen im Rahmen von Straßenbauprojekten nachweisen.
— Mindeststandard zur Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 Jahren: Der Bewerber muss mindestens über 3 Messtrupps verfügen (1 Messtrupp = mind. 2 Personen),
— Mindeststandard zur technischen Ausstattung: Über folgende Ausstattung muss der Bewerber verfügen: OKSTRA-Kompetenz, mind. 3 GNSS-Anlagen, mind. 4 Tachymeter, Fein-Nivellement-Ausrüstung, Netzausgleichssoftware,
— Mindeststandard zu Leistungen anderer Unternehmen: Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen. Dies betrifft die zu den Referenzen des Bewerbers und der Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte genannten Mindeststandards.
Ingenieur o. vgl. gemäß § 75 VgV
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
— Senden Sie Anfragen zum Verfahren bitte ausschließlich über die oben genannte Plattform (siehe auch Punkt I.3),
— Der Teilnahmeantrag ist elektronisch über die oben genannte Vergabeplattform (siehe auch Punkt I.3) in Textform gemäß § 126b BGB einzureichen,
— „Wichtiger Hinweis“: Der Teilnahmeantrag inkl. aller Bewerbungsunterlagen ist ausschließlich über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihre Bewerbung keinesfalls in Papierform, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform. Berücksichtigen Sie ggf. die Größenbegrenzungen der Vergabeplattform bezüglich der einzelnen Dateien sowie der gesamten Bewerbung. Sollten Probleme beim Hochladen der Bewerbungsunterlagen auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle,
— Die Angabe der zur Vertretung des Teilnehmers berechtigten natürlichen Person (Geschäftsführer oder sonstiger Bevollmächtigter) ist zwingend erforderlich. Es ist nicht notwendig, die auszufüllenden Dokumente zu unterschreiben und mit einem Stempel zu versehen. Stattdessen geben Sie bitte ausschließlich Vorname und Nachname des bevollmächtigten Vertreters in Druckbuchstaben an,
— Weitere Informationen zu den formalen Vorgaben entnehmen Sie bitte der bereitgestellten Datei „00_B180-OU-Aschersleben_VgV-Vermessung_Information“,
— Nach Eingangsschluss erfolgt die Auswertung der Teilnahmeanträge. Gemäß Punkt II.2.9) werden 3 bis maximal 5 Teilnehmer/Bewerber zur Erstangebotsabgabe/Verhandlung aufgefordert.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle / Saale
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten.
Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
Postleitzahl: 39!04
Land: Deutschland