B 180, Neubau OU Aschersleben/Süd – Quenstedt: Vermessungsstelle Referenznummer der Bekanntmachung: Z213-012-2021

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lsbb.sachsen-anhalt.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=393633
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=393633
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Straßenbau / Brückenbau

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

B 180, Neubau OU Aschersleben/Süd – Quenstedt: Vermessungsstelle

Referenznummer der Bekanntmachung: Z213-012-2021
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71355000 Vermessungsarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der gesamte Straßenzug der B 180 bildet eine wichtige Nord-Süd-Verbindungsachse. Die B 180 beginnt nahe Chemnitz im Freistaat Sachsen und führt über Altenburg im Freistaat Thüringen nach Sachsen-Anhalt durch die Städte Zeitz, Naumburg, Querfurt, Eisleben, Hettstedt nach Aschersleben und von dort weiter nach Wanzleben in Richtung A 2. Über die B 81 wird ein Anschluss zum Oberzentrum Magdeburg hergestellt.

Mit dem Bau der B 180 Ortsumgehung Aschersleben/Süd-Quenstedt wird die letzte Lücke in der leistungsfähigen und anbaufreien Verbindung zwischen der A 38 und der A 14 (über die B 6n) geschlossen.

Aufgrund der vorhandenen straßenräumlichen und straßenbaulichen Gegebenheiten, der städtebaulichen Situation in den Ortsdurchfahrten Aschersleben und Quenstedt und der vorhandenen bzw. prognostizierten Verkehrsstärken ist die B 180 Ortsumgehung Aschersleben/Süd-Quenstedt im vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplanes 2003 eingestuft worden.

Die Trasse beginnt am Bauende des 1. Planungsabschnittes der B 180 Ortsumgehung Aschersleben hinter dem neuen Knotenpunkt B 180 / B 185 westlich der Kreisstadt Aschersleben.

Das Ende der Baustrecke befindet sich auf der vorhandenen B 180 südlich von Quenstedt und nördlich von Pfersdorf.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE0C Salzlandkreis
Hauptort der Ausführung:

Aschersleben – Quenstedt

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

— Bauvermessung (für Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke), Leistungsbild gemäß HOAI 2021, Anlage 1, Punkt 1.4.7, Lph 1-3 und 5,

— Besondere und zusätzliche Leistungen, unter anderem:

— planungsbegleitende Vermessungen und Absteckungen,

— Zustandsdokumentation während der gesamten Bauzeit und Erstellung von Luftbildern für die Öffentlichkeitsarbeit.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 46
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

— Referenzen des Bewerbers (Unternehmen): 30 %,

— Referenzen/Erfahrungen des 1. Vermessers (Verantwortlicher für 1. Messtrupp): 30 %,

— Referenzen/Erfahrungen des 2. Vermessers (Verantwortlicher für 2. Messtrupp): 25 %,

— Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags: 5 %,

— Gesamteindruck der Bewerbung: 10 %,

Nähere Angaben zu den Anforderungen siehe Dokument „Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb“, Ziffer 7.2 „Maßgebende Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge“.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Auswahl der Bewerber, die zur Verhandlung/Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in einem mehrstufigen Prozess.

1. Zunächst werden alle Bewerbungen hinsichtlich form- und fristgerechter Einreichung geprüft.

2. Anschließend erfolgt die Eignungsprüfung der Bewerber hinsichtlich Fachkunde und Leistungsfähigkeit auf der Grundlage der vorgelegten Angaben und Unterlagen. Es wird geprüft, ob die Bewerber die geforderten Mindeststandards (siehe Nr. III.1 „Teilnahmebedingungen“ und III.2 „Bedingungen für den Auftrag“ der Bekanntmachung) erfüllen.

3. Ist die Zahl der geeigneten Bewerber größer als 3, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, den Bewerberkreis zu beschränken (mind. 3, max. 5). In diesem Fall wird anhand der vorgelegten Unterlagen geprüft, welche Bewerber besonders geeignet sind und zum Verhandlungsverfahren eingeladen werden sollen. Die zur Bewerberauswahl genutzten Kriterien und deren Gewichtung sind unter Nr. II.2.9 der Bekanntmachung angegeben.

4. Ist nach der Bewerberauswahl anhand der Kriterien die Anzahl der Bewerber zu hoch, weil z. B. mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl erreicht haben, behält sich der Auftraggeber vor, ein Losverfahren durchzuführen, um die Bewerberzahl abschließend zu reduzieren.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 3 Monate, beizubringen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

— Bescheinigung über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung oder Erklärung der Versicherung, dass im Auftragsfalle eine Berufshaftpflichtversicherung mit der Mindestdeckungssumme abgeschlossen wird.

Nachweis mittels Vorlage einer Bescheinigung über den Abschluss einer entsprechenden Versicherung oder Deckungszusage durch den Versicherer, siehe auch Vordruck „D03_B180-OU-Aschersleben_VgV-Vermessung_Eigenerklaerung-Eignung“,

— Nachweis des Jahresumsatzes (Gesamtumsatz und Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages) des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.

Nachweis mittels Angabe im Vordruck „D03_B180-OU-Aschersleben_VgV-Vermessung_Eigenerklaerung-Eignung“.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

— Versicherungsschutz: Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3,0 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 5,0 Mio. EUR gegeben ist. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr beträgt. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis für jedes Mitglied vorzulegen,

— Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags: Der Bewerber muss im Mittel der letzten 3 Jahre mindestens einen Umsatz von 0,4 Mio. EUR aufweisen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

— Referenzen des Bewerbers (gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV): Ausführung von Leistungen in den letzten 5 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.

Nachweis mittels eigener Angaben zu den Referenzen.

— Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen inkl. berufliche Befähigung (gemäß § 46 (3) Nr. 2 VgV).

Nachweis der beruflichen Befähigung mittels Vorlage von Studienbescheinigungen bzw. sonstigen Bescheinigungen, Lebenslauf und Nachweis bzgl. Referenzen mittels eigener Angaben zu persönlichen Referenzen.

— Angabe der Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 Jahren (gemäß § 46 (3) Nr. 8 VgV).

Nachweis mittels Angaben im Vordruck „D03_B180-OU-Aschersleben_VgV-Vermessung_Eigenerklaerung-Eignung“.

— Angabe der technischen Ausstattung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt (gemäß § 46 (3) Nr. 9 VgV).

Nachweis mittels Angaben im Vordruck „D04_B180-OU-Aschersleben_VgV-Vermessung_Ausstattung“.

— Angabe der Leistungen anderer Unternehmen (gemäß § 46 (3) Nr. 10 VgV).

Falls zutreffend: Nachweis mittels Angaben im Vordruck „D06_B180-OU-Aschersleben_VgV-Vermessung_Unterauftragnehmer“, Vordruck „D07_B180-OU-Aschersleben_VgV-Vermessung_Verpflichtung-Unterauftragnehmer“ und Vordruck „D08_B180-OU-Aschersleben_VgV-Vermessung_Ausschlusskriterien-Unterauftragnehmer“.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

— Mindeststandard zu Referenzen des Bewerbers: Der Bewerber (Unternehmen) muss mindestens einmal die Bauvermessung / Vermessungsstelle im Rahmen eines Straßenbauprojektes (Verkehrsanlagen und Brückenbauwerke) erbracht haben.

— Mindeststandard zur Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte:

Der 1. Vermesser (Verantwortlicher für 1. Messtrupp) und der 2. Vermesser (Verantwortlicher für 2. Messtrupp) müssen eine abgeschlossene Ausbildung als (Vermessungs-)Ingenieur oder vergleichbares nachweisen.

Der 1. und 2. Vermesser müssen jeweils mindestens eine Referenz über persönlich erbrachte Vermessungsleistungen im Rahmen von Straßenbauprojekten nachweisen.

— Mindeststandard zur Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 Jahren: Der Bewerber muss mindestens über 3 Messtrupps verfügen (1 Messtrupp = mind. 2 Personen),

— Mindeststandard zur technischen Ausstattung: Über folgende Ausstattung muss der Bewerber verfügen: OKSTRA-Kompetenz, mind. 3 GNSS-Anlagen, mind. 4 Tachymeter, Fein-Nivellement-Ausrüstung, Netzausgleichssoftware,

— Mindeststandard zu Leistungen anderer Unternehmen: Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen. Dies betrifft die zu den Referenzen des Bewerbers und der Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte genannten Mindeststandards.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Ingenieur o. vgl. gemäß § 75 VgV

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 22/06/2021
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 23/07/2021
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/01/2022

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

— Senden Sie Anfragen zum Verfahren bitte ausschließlich über die oben genannte Plattform (siehe auch Punkt I.3),

— Der Teilnahmeantrag ist elektronisch über die oben genannte Vergabeplattform (siehe auch Punkt I.3) in Textform gemäß § 126b BGB einzureichen,

— „Wichtiger Hinweis“: Der Teilnahmeantrag inkl. aller Bewerbungsunterlagen ist ausschließlich über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihre Bewerbung keinesfalls in Papierform, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform. Berücksichtigen Sie ggf. die Größenbegrenzungen der Vergabeplattform bezüglich der einzelnen Dateien sowie der gesamten Bewerbung. Sollten Probleme beim Hochladen der Bewerbungsunterlagen auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle,

— Die Angabe der zur Vertretung des Teilnehmers berechtigten natürlichen Person (Geschäftsführer oder sonstiger Bevollmächtigter) ist zwingend erforderlich. Es ist nicht notwendig, die auszufüllenden Dokumente zu unterschreiben und mit einem Stempel zu versehen. Stattdessen geben Sie bitte ausschließlich Vorname und Nachname des bevollmächtigten Vertreters in Druckbuchstaben an,

— Weitere Informationen zu den formalen Vorgaben entnehmen Sie bitte der bereitgestellten Datei „00_B180-OU-Aschersleben_VgV-Vermessung_Information“,

— Nach Eingangsschluss erfolgt die Auswertung der Teilnahmeanträge. Gemäß Punkt II.2.9) werden 3 bis maximal 5 Teilnehmer/Bewerber zur Erstangebotsabgabe/Verhandlung aufgefordert.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle / Saale
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten.

Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
Postleitzahl: 39!04
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21/05/2021