Evaluation der Förderbereiche der Kulturstiftung des Bundes Referenznummer der Bekanntmachung: 02/2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle an der Saale
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06110
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kulturstiftung-bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Evaluation der Förderbereiche der Kulturstiftung des Bundes
Evaluation der Förderbereiche der Kulturstiftung des Bundes.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Evaluation der Förderbereiche der Kulturstiftung des Bundes. Gesucht werden bis zu drei externe Dienstleister*innen als Rahmenvereinbarungspartner*innen, die die Auftraggeberin im Bereich Evaluation und Weiterentwicklung von Evaluationskonzepten beraten und verschiedene Evaluationsprojekte durchführen. Die Beauftragung der Dienstleister*innen und der einzelnen Leistungen erfolgen jeweils gesondert und projektbezogen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen unter Verwendung des vorgegebenen Vordrucks
Umsatzangaben unter Verwendung des vorgegebenen Vordrucks
Referenzangaben unter Verwendung des vorgegebenen Vordrucks
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Bietergemeinschaften: Es sind die vorgegebene Erklärung und für jedes Mitglied die Eignungsnachweise vorzulegen.
2. Nachunternehmer/Eignungsverleiher: Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, und bezieht er sich überdies für den Nachweis seiner Eignung auf diese Unternehmen, muss er für den Nachunternehmer/Eignungsverleiher die vorgegebene Erklärung und Eignungsnachweise einreichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.