Sanierung, Um- und Ausbau der Unter- und Mittelburg des Burg-Gymnasiums Wettin, Malerarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: VST-86/2021/Bu
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Merseburg
NUTS-Code: DEE0B Saalekreis
Postleitzahl: 06217
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.saalekreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung, Um- und Ausbau der Unter- und Mittelburg des Burg-Gymnasiums Wettin, Malerarbeiten
Tapezier- und Anstricharbeiten.
06193 Wettin-Löbejün OT Wettin, Burg-Gymnasium Wettin
Burgstraße 5
Leistungsumfang:
— ca. 2 500 m2 Wände spachteln;
— ca. 4 500 m2 Anstrichvlies tapezieren;
— ca. 6 500 m2 Wandanstrich mit Dispersionsfarbe, Silikatfarbe, Reinacrylat-Dispersion oder Acryllack;
— ca. 2 900 m2 Deckenanstrich mit Dispersion;
— ca. 500 m2 Gewölbe-Deckenanstrich mit Silikatfarbe;
— ca. 260 m2 Fußbodenbeschichtung mit 2K-Epoxidharz;
— ca. 50 m2 Sichtbetonflächen oberflächig abfräsen;
— ca. 80 m Holzhandlauf mit Lasur beschichten.
Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt unter www.evergabe-online.de abgerufen werden. Es besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der Vergabeplattform. Über Änderungen der Vergabeunterlagen, Nachsendungen, Bieterfragen, Antwortschreiben u.ä. werden Sie jedoch nur bei vorheriger Registrierung automatisch unterrichtet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen innerhalb von 6 Kalendertagen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) liegt den Vergabeunterlagen bei. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundesamt für Justiz anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Mit dem Angebot weiterhin einzureichen sind:
Erklärungen über die Einhaltung der Verpflichtungen gemäß Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Sachsen-Anhalt:
— Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§ 10 Abs. 1 und Abs. 3 des Landesvergabegesetzes Sachsen-Anhalt),
— Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (§ 12 des Landesvergabegesetzes Sachsen-Anhalt),
— Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 13 Abs. 2 und 4 des Landesvergabegesetzes Sachsen-Anhalt),
— Erklärung zur Handwerksrolleneintragung im Sinne der Handwerksordnung Anlage A (Alle Erklärungen sind in den Vergabeunterlagen enthalten.),
— Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221 oder 222 VHB Bund.
Hinweis:
Die Urkalkulation und die Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223 VHB Bund sind auf gesondertes Verlangen vorzulegen.
Wie Punkt III.1.1)
— Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssummen.
Wie Punkt III.1.1)
Abschnitt IV: Verfahren
Kreisverwaltung Saalekreis, Sachgebiet Vergabe, Domplatz 9, Schloss, Zimmer 228
Entsprechend § 14 EU VOB/A
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass zur Gewährleistung eines zügigen Verfahrens nur rechtzeitig bei der Vergabestelle eingegangene Bieteranfragen beantwortet werden können.
Fristende: 16.6.2021
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Bitte beachten Sie für die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages die Voraussetzungen des § 160 GWB.
Insofern weisen wir insbesondere darauf hin,
— dass ein Antrag bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht unverzüglich bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB),
— dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist.