Verschiedene Hunde-Kw und Radar-Kw für die Landespolizei Sachsen-Anhalt Referenznummer der Bekanntmachung: 12.27-81161-702-21
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39126
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Verschiedene Hunde-Kw und Radar-Kw für die Landespolizei Sachsen-Anhalt
Lieferung von verschiedenen Hunde-Kw und Radar-Kw für die Landespolizei Sachsen-Anhalt in 6 Losen.
Hunde-Kw 2 blau / silber
Lieferung von 1x Hunde-Kw 2 blau / silber gemäß Vergabeunterlagen.
Hunde-Kw 2 neutral
Lieferung von 1 x Hunde-Kw 2 neutral gemäß Vergabeunterlagen.
Hunde-Kw 2 neutral Gelände
Lieferung von 2 x Hunde-Kw 2 neutral Gelände gemäß Vergabeunterlagen.
Hunde-Kw 4 blau / silber
Lieferung von 1 x Hunde-Kw 4 blau / silber gemäß Vergabeunterlagen.
Hunde-Kw 4 neutral Gelände
Lieferung von 2 x Hunde-Kw 4 neutral Gelände gemäß Vergabeunterlagen.
Radar-Kw neutral (PolyScan FM 1)
Lieferung von 3 x Radar-Kw neutral (PolyScan FM 1) gemäß Vergabeunterlagen.
Folgende Option findet sich im LV:
— Lieferung und Verbau eines geeigneten Batterieladegerätes zur Ladung bzw. Ladeerhaltung der Starter- und der Zusatzbatterie, vollautomatischer Dauerbetrieb und überwachungsfreie Ladung,
— Lieferung und Verbau einer Mini Außenladesteckdose 230 V für das Batterieladegerät,
— Verbau einer Ladekontrollleuchte,
— Lieferung eines 5 m langen Ladekabels für die Außenladesteckdose,
— Bei Anschluss des Ladekabels an der Außenladesteckdose ist ein Motorstart wirksam zu verhindern (Anlasssperre).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eigenerklärung „Insolvenzverfahren / Liquidation u. ä.“, § 124 Abs. 1 GWB i. V. m. § 48 VgV (Vordruck siehe Vergabeunterlagen),
— Bewerbererklärung nach Abschnitt 2 (Vordruck siehe Vergabeunterlagen) oder
— der Bieter erfüllt die o. g. Eignungsnachweise durch die Eintragung in eine Liste oder durch Vorlage eines Zertifikates einer durch das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des Landes Sachsen-Anhalt anerkannten Präqualifizierungsstelle wie das ULV der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt bzw. IHK PQ VOL. Anstelle des Eintrags in eine ULV-Liste kann der Eignungsnachweis auch durch die Vorlage eines von der anerkannten Präqualifizierungsstelle ausgefertigten Zertifikates, z. B. PQ-VOL, geführt werden. In dem Zertifikat müssen die Eignungskriterien der Vergabebestimmungen angegeben sein, die bei der Präqualifizierung geprüft worden sind.
Weiter akzeptiert der Auftraggeber eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 VgV.
Die o. g. Nachweise / Unterlagen müssen auch von angegebenen Nachunternehmen erbracht werden. Von ausländischen Bietern sind statt oder neben den geforderten Unterlagen gleichwertige Eigenerklärungen und Bescheinigungen von Gerichts- oder Verwaltungsbehörden ihres Herkunftslandes einzureichen.
Die folgenden Unterlagen (Vorgabe Landesvergabegesetz LSA) gelten als besondere Vertragsbedingungen und sind dem Angebot ebenfalls beizufügen:
— Vereinbarung zu § 17 LVG LSA und 18 LVG LSA (Vordruck siehe Vergabeunterlagen),
— Erklärung zu § 10 LVG LSA, § 12 LVG LSA und § 13 LVG LSA (Vordruck siehe Vergabeunterlagen).
Die o. g. Nachweise / Unterlagen müssen auch von angegebenen Nachunternehmen erbracht werden. Von ausländischen Bietern sind statt oder neben den geforderten Unterlagen gleichwertige Eigenerklärungen und
Bescheinigungen von Gerichts- oder Verwaltungsbehörden ihres Herkunftslandes einzureichen.
Weiterhin wird die unterschriebene Datenschutzvereinbarung (Vordruck siehe Vergabeunterlagen) abgefordert.
Eine Nachforderung der Nachweise durch die Vergabestelle wird ggf. kurzfristig erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).