Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Gebäudereinigungsleistungen (Unterhalts- und Glasreinigungsleistungen) für Justizdienststellen in Halberstadt Referenznummer der Bekanntmachung: 537 E -ZBS- B 29/2020
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lg-md.justiz.sachsen-anhalt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Gebäudereinigungsleistungen (Unterhalts- und Glasreinigungsleistungen) für Justizdienststellen in Halberstadt
Gebäudereinigungsleistungen (Unterhalts- und Glasreinigungsleistungen) für Justizdienststellen in Halberstadt (Amtsgericht Halberstadt, Staatsanwaltschaft Magdeburg – Zweigstelle Halberstadt -, Sozialer Dienst der Justiz Halberstadt).
Unterhaltsreinigungsdienstleistungen inkl. Arbeitsplatzreinigung und Sonderreinigungen für Justizdienststellen in Halberstadt
— Richard-Wagner-Str. 52, 38820 Halberstadt,
— Richard-Wagner-Str. 54, 38820 Halberstadt,
— Große Ringstraße 52, 38820 Halberstadt.
Unterhaltsreinigungsleistungen:
— 7 475,33 m2 Grundfläche,
— 665 217,76 m2 Jahresreinigungsfläche.
Das Vertragsverhältnis verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern dieser nicht spätestens 4 Monate vor Ablauf der Vertragsdauer gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens am 30.9.2026, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Die Bieter haben in den Preisblättern für jede Raumgruppe das Leistungsmaß in m2/h anzugeben. Hierbei dürfen die vorgeschriebenen Höchstwerte nicht überschritten werden. Die Überschreitung führt zum Ausschluss des Angebots.
— Raumgruppe A: 250 m2/h,
— Raumgruppe B: 110 m2/h,
— Raumgruppe C: 250 m2/h,
— Raumgruppe D: 200 m2/h,
— Raumgruppe E Amtsgericht Halberstadt: 350 m2/h,
— Raumgruppe E: Staatsanwaltschaft/Sozialer Dienst: 300 m2/h,
— Raumgruppe F: 250 m2/h,
— Raumgruppe G: 200 m2/h,
— Raumgruppe H: 230 m2/h,
— Raumgruppe I: 90 m2/h,
— Raumgruppe J: 160 m2/h,
— Raumgruppe K: 200 m2/h,
— Raumgruppe L: 60 m2/h,
— Raumgruppe M: 20 m2/h,
— Raumgruppe N: 40 m2/h.
Fenster- und Glasreinigungsdienstleistungen für Justizdienststellen in Halberstadt
— Richard-Wagner-Str. 52, 38820 Halberstadt,
— Richard-Wagner-Str. 54, 38820 Halberstadt,
— Große Ringstraße 52, 38820 Halberstadt.
Fenster- und Glasreinigungsdienstleistungen:
— 1 703,62 m2 Grundfläche (einseitig gemessen),
— 3 312,09 m2 Jahresreinigungsfläche (einseitig gemessen).
Das Vertragsverhältnis verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern dieser nicht spätestens 4 Monate vor Ablauf der Vertragsdauer gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens am 30.9.2026, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Die Bieter haben in den Preisblättern für jeden Reinigungsbereich das Leistungsmaß in m2/h anzugeben. Hierbei dürfen die vorgeschriebenen Höchstwerte nicht überschritten werden. Die Überschreitung führt zum Ausschluss des Angebots.
— Glas- und Rahmenreinigung (einseitige Reinigung): 40 m2/h,
— Glas- und Rahmenreinigung (zweiseitige Reinigung): 20 m2/h.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Gewerbeanmeldung und ggf. die Gewerbeummeldung in Kopie oder Handelsregisterauszug in Kopie, nicht älter als 12 Monate (bezogen auf die Angebotsfrist) oder vergleichbare Nachweise nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bieter ansässig ist,
2) Eigenerklärungen über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 f. GWB:
— Eigenerklärungen über Straftaten und Ordnungswidrigkeiten nach § 123 Abs. 1 GWB (Anlage Bieterauskunft),
— Eigenerklärungen über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur Sozialversicherung nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB (Anlage Bieterauskunft),
— Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (Anlage Bieterauskunft),
— Eigenerklärung zu weiteren fakultativen AUsschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB (Anlage Bieterauskunft),
— Eigenerklärung zu Verstößen gegen weitere Gesetze nach § 124 Abs. 2 GWB (Anlage Bieterauskunft).
Eine Präqualifizierung ist zugelassen.
1) gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung über die Zahlung von Beiträgen zur Berufsgenossenschaft in Kopie oder vergleichbare Nachweise nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bieter ansässig ist,
2) Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
Geforderte Deckungssummen:
— Personenschäden: mindestens 2,0 Mio. EUR (pro Schadensfall),
— Sachschäden: mindestens 1,0 Mio. EUR (pro Schadensfall),
— Vermögensschäden: mindestens [Betrag gelöscht] EUR (pro Schadensfall),
— Schlüsselschäden: mindestens [Betrag gelöscht] EUR (pro Schadensfall),
— Bearbeitungsschäden: mindestens [Betrag gelöscht] EUR (pro Schadensfall).
Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. abzuschließen.
3) Eigenerklärung zu Umsätzen
— Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
1) Eigenerklärung über das Vorhandensein der erforderlichen personellen Mittel,
2) Eigenerklärung über das Vorhandensein notwendiger Maschinen, Werkzeuge und Materialien,
3) Eigenerklärung über durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens der letzten 3 Jahre bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart,
4) Eigenerklärung zumQualitätsmanagement
— Eigenerklärung zum praktizierten Qualitätsmanagement, insbesondere Angaben zur Dokumentation von Reinigungsleistungen, beispielsweise durch Angabe einer ISO-Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 ff oder nach 14001 ff bzw. einer gleichwertigen Bescheinigung.
5) Vorlage einer Referenzliste
— Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart aus dem Zeitraum der letzten 3 Jahre mit Angabe von: Art des Referenzobjekts, Ausführungsort des Referenzprojekts, Jährlicher Leistungsumfang in m2, Leistungszeitraum, Leistungsart und Name des Auftraggebers mit Ansprechperson und Telefonnummer. Vergleichbar sind Referenzen, wenn sie nach Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung in dem Sinne ähnlich sind (nahekommen), dass sie für den Auftraggeber den hinreichend sicheren Schluss darauf zulassen, der Bewerber verfüge für die ordnungsgemäße Ausführung des zu vergebenden Auftrags erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit. Im Hinblick auf den Leistungsumfang ist eine Referenz dann etwa gleich groß, wenn diese mindestens 75 % der ausgeschriebenen Jahresreinigungsfläche entspricht.
6) ggf. Erklärungen bei Bietergemeinschaften,
7) ggf. Erklärungen über die Absicht, Teile des Auftrags als Unteraufträge zu vergeben.
Mindestens 3 vergleichbare Referenzen pro Leistungsart aus dem Zeitraum der letzten 3 Jahre mit Angabe von: Art des Referenzobjekts, Ausführungsort des Referenzprojekts, Jährlicher Leistungsumfang in m2, Leistungszeitraum, Leistungsart und Name des Auftraggebers mit Ansprechperson und Telefonnummer. Vergleichbar sind Referenzen, wenn sie nach Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung in dem Sinne ähnlich sind (nahekommen), dass sie für den Auftraggeber den hinreichend sicheren Schluss darauf zulassen, der Bewerber verfüge für die ordnungsgemäße Ausführung des zu vergebenden Auftrags erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit. Im Hinblick auf den Leistungsumfang ist eine Referenz dann etwa gleich groß, wenn diese mindestens 75 % der ausgeschriebenen Jahresreinigungsfläche entspricht.
Abschnitt IV: Verfahren
Magdeburg
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache im Zeitraum vom 1.6.2021 bis 18.6.2021.
2) Fragen zu den Vergabeunterlagen sind über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden nur beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 30.6.2021, 12.00 Uhr eingehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsverfahren unzulässig ist, wenn 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).