HWSB Wehr Neuwerben (Bauvermessung) Referenznummer der Bekanntmachung: 21/N/0046/GN
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lhw.sachsen-anhalt.de/
Abschnitt II: Gegenstand
HWSB Wehr Neuwerben (Bauvermessung)
Das Planungsgebiet befindet sich im Land Sachsen-Anhalt, Landkreis Stendal. Ortslage ist Hansestadt Werben (Deichstraße Kolonie Neuwerben). Das Wehr Neuwerben ist Bestandteil der Wehrgruppe Quitzöbel, welches saniert wird.
Bei diesen Bauvermessungsleistungen handelt es sich insbesondere um Monitoring der Bauwerksdeformation und -bewegung unterschiedlicher Bauzustände und georeferenzierter Sonarvermessungen der Wehr- und Gewässersohle unterschiedlicher Bauzustände sowie eine planungsbegleitende Vermessung zur Erstellung ergänzender Planungsgrundlagen (ca. 0,5 ha).
Hansestadt Werben, Deichstraße (Kolonie Neuwerben)
Leistungen in Anlehnung an die Bauvermessung nach HOAI Anlage 1 (Lph 5 Kontrollvermessung), weitere Einzelheiten siehe Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnis.
Die Vereinbarung der Optionen erfolgt mit Auftragserteilung der Höhe nach ohne Menge. Die optionalen Leistungen werden bei Bedarf vom AG abgerufen und entsprechend der erbrachten Anzahl abgerechnet. Dies betrifft:
— Teilnahme an allgemeinen Baubesprechungen vor Ort oder Planungsberatungen per Videokonferenz,
— Monitoring während Hochwasserereignissen,
— zusätzliche Sonarvermessung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
HWSB Wehr Neuwerben (Bauvermessung)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stendal
NUTS-Code: DEE0D Stendal
Postleitzahl: 39576
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ergänzend zur vorliegenden Bekanntmachung wird auf alle weiteren Ausführungen, die den Vergabeunterlagen beigefügt sind verwiesen.
Hinweis: Ein Versand der Unterlagen per E-Mail oder Post ist nicht vorgesehen. Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt unter www.evergabe-online.de abgerufen werden. Es besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der Vergabeplattform. Über Änderungen der Vergabeunterlagen, Nachsendungen, Bewerberfragen, Antwortschreiben u.ä. werden Sie jedoch nur bei vorheriger Registrierung per E-Mail beim Auftraggeber (Angabe Ihres Namens und Ihrer Kontaktdaten) automatisch unterrichtet. Die Bewerber, die sich auf die vorliegende Bekanntmachung bewerben, werden gebeten, sich freiwillig beim Auftraggeber zu registrieren (d.h. Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten per E-Mail anzugeben), um Ihnen im Fall etwaiger Fragen von Mitbewerbern die notwendigen Antworten zur Verfügung stellen zu können. Bei der Abgabe von Eigenerklärungen sind die Umsatzzahlen der vergangenen 3 abgeschlossenen Wirtschaftsjahre eindeutig einer Jahreszahl zuzuordnen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens ist entsprechend Rechtsbehelfbelehrung gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die rst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2; § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.