Planung, Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen Referenznummer der Bekanntmachung: 1/2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06110
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kulturstiftung-bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planung, Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen
Planung, Vorbereitung und Durchführung von kulturellen Veranstaltungen und Veranstaltungsserien, einschließlich Informationsveranstaltungen, Festivals, Kongressen, Tagungen und Workshops nach den inhaltlichen Vorgaben der Kulturstiftung des Bundes.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Planung, Vorbereitung und Durchführung von kulturellen Veranstaltungen und Veranstaltungsserien, einschließlich Informationsveranstaltungen, Festivals, Kongressen, Tagungen und Workshops nach den inhaltlichen Vorgaben der Kulturstiftung des Bundes.
Es werden mindestens 3 Unternehmen aufgefordert. Maßgebendes Kriterium ist die Anzahl und Qualität der Referenzen. Dafür gibt es Punktstufen von 10 bis 0. Nur die Unternehmen, die 8 und mehr Punkte erhalten, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Je übereinstimmender die vorgelegten Referenzen mit der nachgefragten Leistung und je zahlreicher die vergleichbaren Referenzen, desto höher ist die Punktzahl.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123, 124 GWB (Vordruck 1),
2. Eigenerklärung zu Wettbewerbsausschlüssen (Vordruck 2),
3. Unternehmensdarstellung / Firmenprofil (Vordruck 3).
4. Eigenerklärung zum Umsatz (Vordruck 4),
5. Eigenerklärung zur Beschäftigtenzahl (Vordruck 5),
6. Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung über EUR 1. Mio (Vordruck 6).
7. Referenzen (Vordruck 7).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Aktuell: Aktuell bedeutet nicht älter als 6 Monate rückgerechnet vom Datum des Ablaufs der Angeobtsfrist.
2. Drittbescheinigung: Falls ein Bieter nicht wie gefordert eine Drittbescheinigung, z. B. einen Registereintrag, vorweisen kann, ist eine vergleichbare Drittbescheinigung vorzulegen und die Vergleichbarkeit durch entsprechende Erläuterung nachzuweisen. Es genügt jeweils die Ablichtung einer Drittbescheinigung.
3. Ausländische Bieter: Diese haben grundsätzlich die geforderten Erklärungen/Nachweise auf Deutsch bzw. in amtlich beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Sollte eine Erklärung/ein Nachweis gänzlich nicht geführt werden können, ist dies zu begründen, eine vergleichbare Erklärung/ein vergleichbarer Nachweis vorzulegen und – auf Deutsch – zu erläutern, warum die Vergleichbarkeit besteht.
4. Bewerbergemeinschaften: Bewerbergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete und vollständig ausgefüllte Bewerbergemeinschaftserklärung unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Vordrucks 11 abzugeben. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat die unter III.1) dieser Bekanntmachung geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Für die Erklärungen unter Ziffer III.1.3) dieser Bekanntmachung gilt dies eingeschränkt, falls die Bewerbergemeinschaft eine Aufgabenteilung vorsieht und insofern z. B. bestimmte Referenzen nur von einem Bewerbergemeinschaftsmitglied vorgelegt werden können; eine gegebenenfalls eingeschränkte Vorlage von Erklärungen und Nachweisen ist von der Bewerbergemeinschaft erschöpfend in einer Anlage zur Bietergemeinschaftserklärung zu erläutern. Für Bewerbergemeinschaften gelten im Übrigen die gleichen Regeln wie für Bewerber.
5. Andere Unternehmen: Bewerber können sich zum Nachweis der Eignung anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). Dann muss der Bewerber sich dazu im Vordruck 8 erklären und eine Verpflichtungserklärung unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Vordrucks 9 des anderen Unternehmens (Eignungsverleiher) vorlegen, wonach er im Auftragsfall für den Bewerber eine konkret definierte Teilleistung erbringen wird. Ggf. muss auch eine gemeinsame Haftungserkärung durch Vorlage des Vordrucks 10 vorgelegt werden, wenn die finanzielle Eignung betroffen ist. Für das die Eignung verleihende Unternehmen sind überdies die Nachweise gemäß III.1) dieser Bekanntmachung vorzulegen.
6. Der Auftraggeber akzeptiert nicht die Einheitliche Europäische Eigenerklärung, da es sich bei der nachgefragten Leistung um eine besondere Dienstleistung handelt (vgl. § 65 Abs. 4 i. V. m. § 48 Abs. 3 VgV).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.