HWSB Fischbeck km 41,3 – 48,0 – Ersatzpflanzungen Landschaftsbau – Pflanz- und Pflegearbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 21/N/0157/GN
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lhw.sachsen-anhalt.de
Abschnitt II: Gegenstand
HWSB Fischbeck km 41,3 – 48,0 – Ersatzpflanzungen Landschaftsbau – Pflanz- und Pflegearbeiten
Ersatzpflanzungen Landschaftsbau – Pflanz- und Pflegearbeiten.
Fischbeck
Pflanz- und Pflegearbeiten, 11 Teilmaßnahmen, Gesamtfläche ca. 2,1 ha, Pflanzung von Hecken und Feldgehölzen, insgesamt Pflanzung von 3 505 Heistern und 1 836 Sträuchern, Pflege über einen Zeitraum von 5 Jahren und Wässerung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eintragung in das Berufsregister (IHK, HWK, usw.),
— Gewerbeanmeldung,
— Handelsregisterauszug.
— Bescheinigung in Steuersachen,
— Nachweis der Zahlungen an die gesetzliche Sozialversicherung,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialkasse der Berufsgenossenschaft,
— Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Versicherung der Berufsgenossenschaft.
Es bestehen keine schwerwiegende Verfehlungen gegen die Zahlungspflichten
— Mind. 3 Referenzen zu gleichwertigen Bauvorhaben gem. Fb124.
Abschnitt IV: Verfahren
Magdeburg, LHW Vergabestelle Nord
Keine Bieter zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens ist entsprechend Rechtsbehelfbelehrung gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die ist in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2; § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.