Umsetzung Digitalpakt in Grundschulen – Beschaffung Interaktiver Tafeln mit Zubehör für 5 Grundschulen Referenznummer der Bekanntmachung: 1.4-1-Schule/21
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Quedlinburg
NUTS-Code: DEE09 Harz
Postleitzahl: 06484
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.quedlinburg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Umsetzung Digitalpakt in Grundschulen – Beschaffung Interaktiver Tafeln mit Zubehör für 5 Grundschulen
Umsetzung Digitalpakt in Grundschulen – Beschaffung Interaktiver Tafeln mit Zubehör für 5 Grundschulen.
5 Grundschulen in der Welterbestadt Quedlinburg
Umsetzung Digitalpakt in Grundschulen – Beschaffung Interaktiver Tafeln mit Zubehör für 5 Grundschulen
Die Lieferleistung umfasst:
— Interaktiver 86 Zoll Touchscreen 37 Stück,
— Lift-System 37 Stück,
— 2 Seitenflügel für 86 Zoll 37 Stück,
— PC Modul passend zum angebotenen Display 37 Stück,
— Service und Wartung 5 Stück.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150 Gewerbeordnung i. V. m. § 19 MiLoG) beim Bundeszentralregister anfordern, um seine Zuverlässigkeit zu überprüfen. Wird eine entsprechende Bescheinigung vom Herkunftsland eines ausländischen Bieters nicht oder nicht in vollem Umfang ausgestellt, kann sie durch eine eidesstattliche oder förmliche Erklärung des ausländischen Bieters ersetzt werden.
Vorlage des Nachweises der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) der ABSt Sachsen-Anhalt (www.pq-abst.de) bzw. DIHK AVPQ (https://www.amtliches-verzeichnis.ihk.de/) oder Vorlage folgender gültiger Einzelnachweise:
— Gewerbeanmeldung/-Ummeldung in Kopie oder Steuernummer oder vergleichbare Nachweise nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bieter ansässig ist,
— aktueller Handelsregisterauszug oder vergleichbare Nachweise nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bieter ansässig ist,
— Bewerbererklärung gemäß RdErl. d. MW vom 21.11.2008-41-32570/3, MBL. LSA Nr. 16/2009 vom 11.5.2009,
— Erklärung, dass Ausschlussgründe gem. § 123 Abs. 1 GWB und § 124 GWB nicht vorliegen,
Darüber hinaus (nicht Bestandteil des ULV/AVPQ) sind folgende Nachweise/ Erklärungen mit dem Angebot vorzulegen:
— ggf. Bietergemeinschaftserklärung
Bei Bietergemeinschaften ist eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung abzugeben.
Sollte eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgeben, so sind alle Eignungsnachweise sowie die Erklärungen des LVG LSA in der geforderten Form von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen.
— Für Nachunternehmer sind die Bewerbererklärung Sachsen-Anhalt, die Formblätter gemäß LVG LSA sowie die Erklärung, dass Ausschlussgründe gem. § 123 Abs. 1 GWB und § 124 GWB nicht vorliegen, jeweils ausgefüllt und unterschrieben, vorzulegen,
— ggf. Erklärung zu Leistungen von Unterauftragnehmern,
— ggf. Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer.
Auf besonderes Verlangen der Vergabestelle ist von den Bietern, die in die engere Auswahl kommen vor Zuschlagserteilung der Nachweis einer branchenüblichen Berufshaftpflichtversicherung vorzulegen (Kopie des Teils der Police, aus dem sich die versicherten Risiken sowie die entsprechenden Deckungssummen ergeben).
— Vorlage einer Referenzliste über mindestens 3 vergleichbare Lieferleistungen in den letzten 3 Jahren an öffentliche Auftraggeber, unter Nennung des Auftraggebers, des Ansprechpartners und seiner Telefonnummer sowie der Art der ausgeführten Leistung, der Auftragssumme und des Ausführungszeitraumes,
— Zertifizierung des Betriebes für Vertrieb, Montage, Support und Schulung durch den Hersteller,
— Zertifikat DIN EN ISO 9001,
Das Zertifikat DIN EN ISO 9001 muss zwingend auf den Bieter ausgestellt sein.
— Zertifikat DIN EN ISO 14001/bzw. vergleichbare Gütezeichen in Bezug auf die Zertifizierungsinhalte,
— Zertifikat DIN EN ISO 50001/bzw. vergleichbare Gütezeichen in Bezug auf die Zertifizierungsinhalte,
— LGA Schadstoffgeprüft (für Tafelflächen),
— Datacenter sind ISO 27001 und ISO 27018 zertifiziert (für Updates und Cloud-Services),
— Microsoft WHQL-Zertifizierung der PC-Komponenten,
— CE Zertifizierung der Komponenten
Hinweis: Die Zertifikate//bzw. vergleichbare Gützezeichen müssen aktuell gültig sein und durch anerkannte Prüfstellen ausgestellt sein. Alternativ können die Zertifikate/Gütezeichen vom jeweiligen Hersteller der einzelnen Komponenten vorgelegt werden. Es ist dabei genau zu dokumentieren und nachzuweisen, welche Komponente der jeweilige Hersteller liefert und es müssen Zertifikate für alle Komponenten vorliegen.
Eigenerklärungen sowie abgelaufene Zertifikate sind nicht gleichgestellt und stellen keinen adäquaten Ersatz dar.
— Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§ 10 Abs. 1 und 3 des Landesvergabegesetzes),
— Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 13 Abs. 2 und 4 des Landesvergabegesetzes),
— Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (§ 12 des Landesvergabegesetzes),
— Ergänzende Vertragsbedingungen (zu den §§ 12, 17 und 18 des Landesvergabegesetzes),
— Erklärung zur Handwerksrolleneintragung im Sinne der Handwerksordnung Anlage A,
Die Erklärungen des Landesvergabegesetzes Sachsen-Anhalt sind per Hand zu unterschreiben. Die elektronische Textform ist hier nicht ausreichend.
Abschnitt IV: Verfahren
Keine
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber behält sich nach § 56 (2) bis (4) VgV vor fehlende Nachweise und Erklärungen nachzufordern. Enthalten die Bekanntmachung oder die Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung der Bieter gegen geltendes Recht, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich in Textform darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bieter mit diesen Einwendungen präkludiert.
Die Angebotsabgabe ist nur über die Vergabeplattform www.evergabe-online.de möglich.
Sollte das Angebotsschreiben nicht in elektronischer Textform unterzeichnet werden, sondern im Original per Hand, ist zwingend ein Firmenstempel neben der Unterschrift notwendig, da das Angebot sonst ausgeschlossen wird. Angebote in anderer Form (per Post, per Telefax, per E-Mail) werden nicht berücksichtigt und deshalb ausgeschlossen.
Datenschutz
Die Bieter haben die Vertraulichkeit der Unterlagen zu wahren. Die Ausschreibungsunterlagen dürfen durch Bieter nur zur Erstellung des Angebotes verwendet werden. Eine sonstige Verwendung, insbesondere die Weitergabe an Dritte, bedarf der schriftlichen Freigabe durch den Auftraggeber. Dies betrifft jedoch nicht die Weitergabe an Unternehmen, die als Nachunternehmer eingesetzt werden sollen, soweit diese die Unterlagen für die Angebotserstellung benötigen. Dabei ist der Bieter für die Wahrung der Vertraulichkeit durch den Nachunternehmer verantwortlich.
Der Bieter erklärt sich damit einverstanden, dass die von ihm mitgeteilten personenbezogenen Daten für das Vergabeverfahren verarbeitet und gespeichert werden können und im Falle einer vorgesehenen Zuschlagserteilung an ihn gegenüber nicht berücksichtigten Bietern eine Vorinformation gem. §134 GWB erfolgt. Auf die beigefügten Datenschutzhinweise nach Art. 13 und 14 der DSGVO wird verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1- 3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).