Polizeifahrzeuge: Funkstreifenwagen und Pkw Referenznummer der Bekanntmachung: 12.27-81161-701-21
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39126
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Polizeifahrzeuge: Funkstreifenwagen und Pkw
Lieferung von Polizeifahrzeugen (Funkstreifenwagen und Pkw) in 5 Losen.
Funkstreifenwagen – Fustw
Lieferung von 60 Funkstreifenwagen gemäß Vergabeunterlagen.
Optionale Ausstattung „Motorweiterlaufschaltung“
Funkstreifenwagen für Bundesautobahn – Fustw BAB
Lieferung von 4 + 9 Optional Funkstreifenwagen BAB gemäß Vergabeunterlagen.
Es werden 4 Fahrzeuge fest und 9 optional ausgeschrieben.
Optionale Ausstattung „Motorweiterlaufschaltung“
Funkstreifenwagen für Gelände – Fustw G
Lieferung von 3 + 7 Optional Funkstreifenwagen Gelände gemäß Vergabeunterlagen.
Es werden 3 Fahrzeuge fest und 7 optional ausgeschrieben.
Optionale Ausstattung „Motorweiterlaufschaltung“
Pkw Kombi
Lieferung von 5 Pkw Kombi gemäß Vergabeunterlagen.
Pkw Limousine
Lieferung von 5 Pkw Limousine gemäß Vergabeunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eigenerklärung „Insolvenzverfahren/Liquidation u. ä.“, § 124 Abs. 1 GWB i. V. m. § 48 VgV (Vordruck siehe Vergabeunterlagen),
— Bewerbererklärung nach Abschnitt 2 (Vordruck siehe Vergabeunterlagen) oder
— der Bieter erfüllt die o. g. Eignungsnachweise durch die Eintragung in eine Liste oder durch Vorlage eines Zertifikates einer durch das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des Landes Sachsen-Anhalt anerkannten Präqualifizierungsstelle wie das ULV der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt bzw. IHK PQ VOL. Anstelle des Eintrags in eine ULV-Liste kann der Eignungsnachweis auch durch die Vorlage eines von der anerkannten Präqualifizierungsstelle ausgefertigten Zertifikates, z. B. PQ-VOL, geführt werden. In dem Zertifikat müssen die Eignungskriterien der Vergabebestimmungen angegeben sein, die bei der Präqualifizierung geprüft worden sind.
Weiter akzeptiert der Auftraggeber eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 VgV.
Die o. g. Nachweise/Unterlagen müssen auch von angegebenen Nachunternehmen erbracht werden. Von ausländischen Bietern sind statt oder neben den geforderten Unterlagen gleichwertige Eigenerklärungen und Bescheinigungen von Gerichts- oder Verwaltungsbehörden ihres Herkunftslandes einzureichen.
Die folgenden Unterlagen (Vorgabe Landesvergabegesetz LSA) gelten als besondere Vertragsbedingungen und sind dem Angebot ebenfalls beizufügen:
— Vereinbarung zu § 17 LVG LSA und 18 LVG LSA (Vordruck siehe Vergabeunterlagen),
— Erklärung zu § 10 LVG LSA, § 12 LVG LSA und § 13 LVG LSA (Vordruck siehe Vergabeunterlagen).
Die o. g. Nachweise/Unterlagen müssen auch von angegebenen Nachunternehmen erbracht werden. Von ausländischen Bietern sind statt oder neben den geforderten Unterlagen gleichwertige Eigenerklärungen und Bescheinigungen von Gerichts- oder Verwaltungsbehörden ihres Herkunftslandes einzureichen.
Weiterhin wird die unterschriebene Datenschutzvereinbarung (Vordruck siehe Vergabeunterlagen) abgefordert.
Eine Nachforderung der Nachweise durch die Vergabestelle wird kurzfristig erfolgen.
Fachliche- und Bewertungsunterlagen:
Die fachliche Wertung des Angebotes und die Bewertung entsprechend der Matrix erfolgt durch die ausgefüllte Leistungsbeschreibung inklusive Fragebogen. Zudem sind folgende Unterlagen vorzulegen:
LV, S. 6, Punkt 4.1.:
Aus dem Angebot müssen Bauweise, technische Daten (siehe Anlage A), Kraftstoffverbrauch nach EWG 80/1268, Funktion und Beschaffenheit des Fahrzeuges eindeutig hervorgehen und benannt werden. Ich bitte um Vorlage von technischen Datenblättern oder Prospekten oder genaue Benennung auf einem gesonderten Blatt.
LV, S. 11, Punkt 7.2.:
Die Wirksamkeit der BBA ist nach den Prüfvorschriften gem. Richtlinie 71/320/EWG, Anhang 2, Ziffer 2, für die Fahrzeugklasse M 1 durch die vorgegebenen Prüfarten nachzuweisen.
LV, S. 17, Punkt 8.18.2.:
Der angebotene Fahrzeugtyp muss die Unterbringung der Ausrüstung gewährleisten. Ein aussagefähiges Konzept ist bei Angebotsunterbreitung vorzulegen.
LV, S. 20, Punkt 9.2.11.:
Nachweis, dass bei einem Überschlag des Fahrzeuges mit Sondersignalanlage die Dachfestigkeit/-steifigkeit dahingehend gegeben ist, um für die Insassen ausreichenden Überlebensraum zu gewährleisten (Vorlage eines aussagekräftigen Protokolls z. B. Überschlagversuch oder Dachdrücktest).
LV, S. 25, Punkt 11.1.:
Umweltverträgliche, dem Stand der Technik entsprechende Materialien; Garantiefristen sind schriftlich zu bestätigen.
Im LV ist Gültigkeit der Forderung des Loses jeweils durch „X“ gekennzeichnet und unter den „X“ sind „Kästchen“(□) vorhanden. Diese sind anzukreuzen, wenn die jeweilige Anforderung des jeweiligen angebotenen Loses erfüllt wird.
Ausschlusskriterien sind mit einem „A“ gekennzeichnet. Diese Forderungen müssen erfüllt werden. Angebote, die diese Forderungen nicht erfüllen, werden von der Wertung ausgeschlossen.
Bewertungskriterien sind mit einem „B“ gekennzeichnet. Das Nichterfüllen des jeweiligen B-Kriteriums führt nicht zum Ausschluss des Angebotes, sondern findet Berücksichtigung in der Bewertungsmatrix.
Testung:
Zur Beurteilung der verschiedenen Bewertungskriterien der Bewertungsmatrix können Testmodelle abgefordert werden. Dies wird anhand der Angebote entschieden.
Die Testmodelle können ohne Funkausrüstung und ohne die polizeispezifische Sonderausstattung geliefert werden. Die Testmodelle müssen dann innerhalb einer Woche durch den Bieter geliefert werden. Die Testung wird ca. 2 Wochen betragen und erfolgt für die PI ZD LSA kostenlos. Die Abholung wird ebenfalls durch den Bieter vorgenommen.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).