Los 5: Erarbeitung eines Entwicklungs- und Nutzungskonzeptes Museum Brikettfabrik Herrmannschacht Zeitz Referenznummer der Bekanntmachung: 633104/14/2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zeitz
NUTS-Code: DEE08 Burgenlandkreis
Postleitzahl: 06712
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.zeitz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Los 5: Erarbeitung eines Entwicklungs- und Nutzungskonzeptes Museum Brikettfabrik Herrmannschacht Zeitz
Die heutige Museumsanlage "Herrmannschacht" in Zeitz ist die älteste erhaltene Brikettfabrik der ersten Generation auf der Erde und ist ein technisches Denkmal. Sie wurde in den Jahren 1873/1883 errichtet und zeigt den Museumsbesuchern die damalige Herstellung von Briketts aus Braunkohle am originalen Maschinenbestand.
Die Stadt Zeitz (Eigentümerin) und der Verein MUT Mitteldeutscher Umwelt- und Technikpark e.V (Betreiber) sind bestrebt diese einmalige Museumsanlage auch für die nächsten Generationen zu erhalten.
Planungsleistungen zur Sicherung und Instandsetzung von Industriekultur in der Brikettfabrik Herrmannschacht.
Bestehend aus 5 Teilen:
— Los 1: OPL Gebäude und Innenräume, TWP, Beratungsleistungen; LP 1 bis 4; optional bis LP 8,
— Los 2: FPL Technische Ausrüstung Elektroplanung; LP 1 bis 4; optional bis LP 8,
— Los 3: OPL Freianlagen; LP 1 bis 4; optional bis LP 8,
— Los 4: Erarbeitung Denkmalpflegerische Zielstellung und Bauforschung,
— Los 5: Erarbeitung Entwicklungskonzept und Nutzungskonzept.
Museum Brikettfabrik „Herrmannschacht“
Naumburger Straße 99
06712 Zeitz
Nach den aktuellen Vorstellungen sind folgende einzelneLeistungen geplant:
Los 5: Erarbeitung eines Entwicklungs- und Nutzungskonzeptes
— Erstellung einer Situations- und Umfeldanalyse,
— Einordnung des Konzeptes in Landesmarketing,
— Erstellung Nutzungskonzepte und Handlungsempfehlungen,
— Herausarbeiten der Touristischen Nutzung und der Alleinstellungsmerkmale
— Erstellung einer Finanzanalyse.
Die Verlängerung trifft zu, wenn optionale Leistungen beauftragt werden.
Der Auftrag wird erteilt für die LP 1-4 um entsprechende Fördermittel beantragen zu können.
Es obliegt der AG einzelne LP oder Einzelleistungen weiter zu beauftragen.
Jedes dieser Lose kann von den Bewerbern angeboten werden. Die Vergabe durch die AG erfolgt für jedes Los nach den jeweiligen Einzelkriterien.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Ein aktueller gültiger Handelsregisterauszug oder Belege, die auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen, ist der Bewerbung beizufügen. gem. § 44 Abs. (1) (2) VgV
— 5 Punkte: fachspezifischer Umsatz > 150 TEUR/a,
— 4 Punkte: fachspezifischer Umsatz > 130 TEUR/a,
— 3 Punkte: fachspezifischer Umsatz > 110 TEUR/a,
— 2 Punkte: fachspezifischer Umsatz > 90 TEUR/a,
— 1 Punkt: fachspezifischer Umsatz > 70 TEUR/a,
— 0 Punkte: fachspezifischer Umsatz > 50 TEUR/a.
Die Angaben erfolgen ohne die zugehörige Mehrwertsteuer.
Werden für die jeweiligen Jahre unterschiedliche Punktezahlen ermittelt, wird der Mittelwert gebildet.
Bei Bewerbergemeinschaften / Arbeitsgemeinschaften wird je Geschäftsjahr die Summe der Jahresumsätze der Mitglieder gewertet.
Nachweise hierzu können vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe nachgefordert werden gem. Anhang 1 zu Amtsblatt der EU L 3/19 vom 6.1.2016.
Die Mindestforderungen zur Deckungshöhe liegen bei [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und
[Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden. Die Summen gelten pro Jahr 2-fach. D.h. die Versicherung muss bestätigen, dass im Auftretens mehrerer Versicherungsfälle in einem Jahr (z. B. aus anderen Verträgen mit anderen Auftraggebern), die Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der Versicherung mindestens dem zweifachen der v.g. Versicherungssumme liegt.
Bei Bewerbergemeinschaften / Arbeitsgemeinschaften muss der Versicherungsschutz für jedes Mitglied in voller Höhe bestehen.
— Nachweis nach § 46 Abs. (3) Punkt 1. gem. VgV
Wichtung 35 %
Nachweis nach § 46 Abs. (3) Punkt 1. gem. VgV
Es werden Referenzen zugelassen, welche innerhalb der letzten 3 Jahre bearbeitet wurden.
Gewertet werden nur die Referenzen, welche vergleichbar mit der fachspezifischen Leistung des beworbenen Loses sind.
Die Vergleichbarkeit einer Referenz ist gegeben, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
— Erstellung von Entwicklungs- u/o Nutzungskonzepten
Wichtung 35 %
— 5 Punkte: vergleichbare Referenzobjekte = 5 Stück,
— 4 Punkte: vergleichbare Referenzobjekte = 4 Stück,
— 3 Punkte: vergleichbare Referenzobjekte = 3 Stück,
— 2 Punkte: vergleichbare Referenzobjekte = 2 Stück,
— 1 Punkte: vergleichbare Referenzobjekte = 1 Stück,
— 0 Punkte: vergleichbare Referenzobjekte = 0 Stück.
Bei Bewerbergemeinschaften / Arbeitsgemeinschaften wird die Summe der Referenzen der Mitglieder gewertet.
— Nachweis nach § 46 Abs. (3) Punkt 1. gem. VgV
Wichtung 25 %
Für die eingereichten Referenzobjekte sind Referenzbestätigungsschreiben, ausgestellt durch den Auftraggeber mit Angaben zur Termin- und Kostentreue, einzureichen. Werden durch den Auftraggeber Referenzschreiben nicht ausgestellt, ist ein Bestätigungsersatz durch aussagekräftige und überprüfbare Eigenerklärungen mit Angaben zur Termin- und Kostentreue und der Benennung eines zuständigen Ansprechpartners des Auftraggebers zulässig. Zusätzlich oder abweichend eingereichte Unterlagen und Referenzobjekte werden nicht berücksichtigt.
Wichtung: 20 %
— 5 Punkte: Referenzbestätigung = 5 Stück,
— 4 Punkte: Referenzbestätigung = 4 Stück,
— 3 Punkte: Referenzbestätigung = 3 Stück,
— 2 Punkte: Referenzbestätigung = 2 Stück,
— 1 Punkte: Referenzbestätigung = 1 Stück,
— 0 Punkte: Referenzbestätigung = 0 Stück.
Bei Bewerbergemeinschaften / Arbeitsgemeinschaften wird die Summe der Referenzbestätigungen der Mitglieder gewertet.
— verbindliche Erklärung nach § 46 Abs. (3) Punkt 10 gem. VgV, Nachweise hierzu können vor der
Aufforderung zur Angebotsabgabe nachgefordert werden gem. Anhang 1 zu Amtsblatt der EU L 3/19 vom 6.1.2016.
Wichtung 15 %
— 5 Punkte: Nachunternehmen u/o Eignungsleihe < 1 NU/EL,
— 4 Punkte: Nachunternehmen u/o Eignungsleihe = 1 NU/EL,
— 3 Punkte: Nachunternehmen u/o Eignungsleihe = 2 NU/EL,
— 2 Punkte: Nachunternehmen u/o Eignungsleihe = 3 NU/EL,
— 1 Punkte: Nachunternehmen u/o Eignungsleihe = 4 NU/EL,
— 0 Punkte: Nachunternehmen u/o Eignungsleihe > 4 NU/EL.
Bei Bewerbergemeinschaften / Arbeitsgemeinschaften wird die Summe der Nachunternehmen der Mitglieder gewertet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Teilnahmeantrag ist auf dem beiliegenden Bewerbungsbogen einschließlich Anlagen 1-3 einzureichen.
Der Bewerber kann auch zur Vereinfachung das elektronische Formular „Standartformular für die einheitliche europäische Eigenerklärung " (EEE) benutzen.
Bieteranfragen müssen bis zum 3.6.2021, 10.00 Uhr elektronisch über die Vergabeplattform eingegangen sein, damit die Vergabestelle diese innerhalb der Frist des § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV beantworten kann. Anfragen, die nach dem o. g. Zeitpunkt bei der Vergabestelle eingehen, sind nicht mehr „rechtzeitig“ im Sinne der vorgenannten Vorschrift.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Punkt 1- 4 gem. GWB IV sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.