Projektsteuerung des Vorhabens „Nacherschließung Star Park“ Referenznummer der Bekanntmachung: PS 1/2020
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06108
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.halle-investvision.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projektsteuerung des Vorhabens „Nacherschließung Star Park“
Die Entwicklungsgesellschaft Industriegebiet Halle-Saalkreis mbH & Co KG (EgIG) ist ein Tochterunternehmen der Entwicklungs- und Verwaltungsgesellschaft Halle-Saalkreis mbH, deren Geschäftsanteile vollständig von der Stadt Halle (Saale) gehalten werden. Sie hat das Industriegebiet Halle-Saalkreis an der A 14 (nachfolgend „Star Park") entwickelt. Nunmehr beabsichtigt sie, die noch nicht veräußerten Flächen im Starpark für künftige Ansiedlungen nachzuerschließen. Die EgIG plant, die öffentliche Nacherschließung mit Fördermitteln aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ vorzunehmen. Hierzu sollen die verbliebenen Ansiedlungsflächen mit Medien zur Ver- und Entsorgung sowie neue Verkehrsanlagen im Norden des Industriegebiets hergestellt werden. Insbesondere sollen Ringschlüsse bereits vorhandener Straßen vorgenommen werden sowie Erweiterungen der bereits bestehenden Strom-, Gas-, Trink- sowie Abwassernetze gebaut werden. Für die Steuerung dieses Projekts benötigt die EgIG externe Unterstützung.
Gegenstand des zu vergebenden Auftrages sind die Leistungen des Projektmanagements entsprechend § 1 der AHO, Heft 9 der AHO-Schriftenreihe, 5. Auflage März 2020 und besondere Leistungen der Projektsteuerung sowie der Projektleitung.
Halle (Saale)
DEUTSCHLAND
Die EgIG plant, die noch nicht veräußerten Flächen im Star Park für künftige Ansiedlungen nachzuerschließen. Hierfür soll zunächst ein Fördermittelantrag für Fördermittel aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ eingereicht werden.
Nach der Fördermittelbewilligung sollen die verbliebenen Ansiedlungsflächen mit Medien zur Ver- und Entsorgung sowie neue Verkehrsanlagen im Norden des Industriegebiets hergestellt werden. Hierfür sollen Ringschlüsse bereits vorhandener Straßen vorgenommen werden sowie Erweiterungen der bereits bestehenden Strom-, Gas-, Trink- sowie Abwassernetze. Das geplante Volumen der Baumaßnahmen beläuft sich auf [Betrag gelöscht] EUR.
Hiervon entfallen
— [Betrag gelöscht] EUR auf die Stromnetzerschließung,
— [Betrag gelöscht] EUR auf die Gasnetzerschließung,
— [Betrag gelöscht] EUR auf die Trinkwassererschließung,
— [Betrag gelöscht] EUR auf die Niederschlagswassererschließung,
— [Betrag gelöscht] EUR auf die Schmutzwassererschließung,
— [Betrag gelöscht] EUR auf die Verkehrsanlagen,
— [Betrag gelöscht] EUR auf die Freianlagen.
Die weiteren Kosten entfallen auf die Baunebenkosten.
Gegenstand des Auftrages sind die Leistungen des Projektmanagements entsprechend § 1 der AHO, Heft 9 der AHO-Schriftenreihe, 5. Auflage März 2020 und besondere Leistungen der Projektsteuerung sowie der Projektleitung.
Im ersten Schritt sollen die Fachplanungen sowie Untersuchungen beauftragt werden. Die Projektsteuerung soll hier zeitgleich als Vergabestelle fungieren. Nach erfolgter Beauftragung sind die Planer angehalten, die Leistungsphasen 1 – 3 zu erstellen, um die Antragsunterlagen (gem. Z-Bau) zu erarbeiten. Anschließend sollen gem. erfolgter Prüfung des Fördermittelgebers die Ausführungsplanung sowie die Vergabeunterlagen durch die Fachplanungen erstellt werden. Die Bauleistungen sollen wiederum durch die Projektsteuerung ausgeschrieben werden. Die Baumaßnahme soll Anfang 2026 abgeschlossen sein. Im Anschluss ist der Verwendungsnachweis zu erstellen.
Zur Nacherschließung des Starparks will die Stadt Halle (Saale) über einen Durchführungsvertrag mit der EgIG folgende Maßnahmen durchführen:
1. Erweiterung Straßennetz:
1.1. Ringschluss Polarisstraße bis Wegastraße,
1.2. Ringschluss Orionstraße bis Wegastraße,
2. Freiflächenplanung,
3. Erweiterung des Stromnetzes,
4. Erweiterung des Gasnetzes,
5. Erweiterung des Trinkwassernetzes,
6. Erweiterung des Schmutzwassernetzes,
7. Erweiterung der Niederschlagswasserentsorgung.
Es wird darauf hingewiesen, dass die EgIG nur über sehr wenig projektspezifisches Personal verfügt, so dass vom Projektsteuerer sämtliche Termine mit Behörden, dem Fördermittelgeber, auch die Präsentationen, Berichte, Vorträge im Aufsichtsrat und in den Gremien der Stadt Halle (Saale) zu übernehmen und bei der Kalkulation zu berücksichtigen sind.
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Mit dem Zuschlag werden zunächst nur die Leistungen der Projektsteuerung der Phasen 1 und 2 und die notwendigen Projektleitungsaufgaben dieser Phasen beauftragt. Ein unbedingter Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Leistungen besteht nicht.
Die Leistungen werden stufenweise / optional beauftragt. Mit dem Zuschlag werden zunächst nur die Projektsteuerungsleistungen und Leistungen der Projektleitung der oben benannten Projektstufen 1 und 2 beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Projektstufen besteht nicht.
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Projektsteuerung des Vorhabens „Nacherschließung Star Park“
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06110
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 3455140
Erkannte Vergabeverstöße sind gemäß § 160 III Nr. 1 GWB innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zu der in dieser Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrages bei der unter Punkt VI. 4.1 benannten Stelle zu rügen. Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens nach§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (bei Ablehnung einer Rüge): spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Vergaberüge des Unternehmens, welches eine Verletzung seiner Rechte nach den §§ 97 ff GWB geltend macht, nicht abhelfen zu wollen.