VE 1.1 Tiefbau, Verkehrsanlagen, Gleisanlagen, Medien Referenznummer der Bekanntmachung: DLW 05/2021
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wernigerode
NUTS-Code: DEE09 Harz
Postleitzahl: 38855
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hsb-wr.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.leinemann-partner.de
Abschnitt II: Gegenstand
VE 1.1 Tiefbau, Verkehrsanlagen, Gleisanlagen, Medien
Herstellung der Verkehrsanlagen einschl. notwendiger Tiefbauarbeiten und Medienversorgung für die Dampflok-Werkstatt in Wernigerode.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Auftraggeber lässt am Standort Wernigerode eine Dampflok-Werkstatt als so genannte gläserne Werkstatt errichten. Die Errichtung erfolgt in 4 Vergabeeinheiten. Mit der Vergabeeinheit 1.1 sollen die Verkehrsanlagen einschließlich der Tiefbauarbeiten sowie die Medienversorgung vergeben werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Auftragnehmer muss die nachfolgenden Eignungskriterien erfüllen.
— Umsätze aus den vergangenen 3 Geschäftsjahren, mindestens [Betrag gelöscht] EUR, durchschnittliche Mitarbeiterzahl der vergangenen 3 Geschäftsjahre.
— Mindestumsatz pro Geschäftsjahr [Betrag gelöscht] EUR.
— Referenzen aus dem Bereich Verkehrswegebau, nicht älter als 2018 mit vergleichbarem Umfang.
— Handelsregisterauszug, soweit erforderlich.
— Vertragserfüllungssicherheit von 10 %,
— Mängelsicherheit von 5 %.
— Einzelbieter oder Arbeitsgemeinschaft, gleich in welcher Rechtsform.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotseröffnung erfolgt elektronisch.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.