Hilfsmittel gegen Dekubitus Referenznummer der Bekanntmachung: Himi AOK SAN 2021-0001
Vorinformation
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE0 Sachsen-Anhalt
Postleitzahl: 39106
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://san.aok.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Hilfsmittel gegen Dekubitus
Die Auftraggeberin beabsichtigt, zum 1.6.2021 einen Vertrag zur Versorgung der Anspruchsberechtigen mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 11 des Hilfsmittelverzeichnisses (Hilfsmittel gegen Dekubitus) auf Basis von Versorgungspauschalen bei leihweiser Überlassung bzw. Kauf des Hilfsmittels, sofern ein Wiedereinsatz aufgrund der Beschaffenheit des Hilfsmittels nicht vorgesehen ist. Dies schließt alle damit in Zusammenhang stehenden Service- und Dienstleistungen ein.
Die Aufschlüsselung der Produktarten erfolgt gemäß Hilfsmittelverzeichnis nach § 139 SGB V. Die Produktartbeschreibungen und Anforderungen an die Produkte sind dem Hilfsmittelverzeichnis zu entnehmen https://hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de/HimiWeb/hmvAnzeigen_input.action vom Vertrag umfasste Hilfsmittel werden im Folgenden unter Ziffer II.2.4 und Ziffer III.1.1 aufgeführt.
Vom Vertrag umfasste Hilfsmittel der PG 11 — Antidekubitus Liegesysteme (Versorgungspauschale) werden im Folgenden aufgeführt:
Weich- und Freilagerungssysteme (bis 150 kg Körpergewicht)
— 11.29.01,
— 11.29.02,
— 11.29.05,
— 11.29.06,
— 11.29.09.0,
— 11.29.09.6,
— 11.11.03.4,
— 11.11.03.5,
— 11.11.04.0,
— 11.11.04.1.
Systeme zur intermittierenden Entlastung und kombinierte Systeme zur intermittierenden Entlastung (bis 150 kg Körpergewicht)
— 11.29.04,
— 11.29.08,
— 11.29.09.1,
— 11.29.09.2,
— 11.29.09.7,
— 11.29.09.8,
— 11.11.04.2.
Vom Vertrag umfasste Hilfsmittel der PG 11 — Antidekubitus Liegesysteme (Kauf- und Wiedereinsatz) werden im Folgenden aufgeführt:
— 11.29.03 Luftgefüllte Auflagen zur kontinuierlichen Weichlagerung (Sondergrößenversorgung),
— 11.29.07 Luftgefüllte Matratzen zur kontinuierlichen Weichlagerung (Sondergrößenversorgung),
— 11.29.09.3 Kombinierte Schaumstoff-Luftkissenmatratzen (Sondergrößenversorgung),
— 11.29.09.4,
— 11.29.09.5
— 11.29.10 Seitenlagerungssysteme,
— 11.29.11 Dynamische Systeme zur Stimulation von Mikrobewegungen,
— 11.29.12 Matratzen mit Kugelfüllung,
— 11.11.04 Mikrostimulationssyteme,
— 11.99.99.0 Zubehör,
— 99.00.00.0099 Poolverfahren.
Vom Vertrag umfasste Hilfsmittel der PG 11 — Sitzkissen werden im Folgenden aufgeführt:
— 11.39.01.0 Weichpolsterkissen,
— 11.39.01.1 Schaumsitzkissen mit einteiliger Sitzfläche,
— 11.39.01.2 Schaumsitzkissen mit unterteilter Sitzfläche,
— 11.11.01.3 Schaum- oder Weichpolstersitzkissen,
— 11.39.01.3 Schaumsitzkissen mit austauschbaren Elementen,
— 11.39.01.4 Schaumstoffsitzkissen mit Sitzbeinaussparung,
— 11.39.02.0 Polymer-, Elastomer- oder Fluid-Gelkissen,
— 11.39.02.1 Komb. Gel- und Schaumsitzkissen,
— 11.39.02.2 Komb. Gel-, Schaumstoff- und luftgefüllte Kissen,
— 11.39.02.3 Komb. Gel- und Schaumstoffsitzkissen, sandwichart,
— 11.39.03.0 Luftgefüllte Sitzkissen, Einkammer / Mehrkammer,
— 11.39.04.1 Kissen mit verschiebbaren Füllungen,
— 11.11.02.0 Viskoelastische gel- / wasser- / oder luftgefüllte Sitzkissen,
— 11.39.03.1 Luftgefüllte Sitzkissen, multizelluläres modulares System,
— 11.39.03.2 Luftgefüllte Wechseldrucksitzkissen,
— 11.39.03.3 Hybridsysteme, kombinierte Luft- und Schaumsitzkissen,
— 11.39.03.4 Luftgefüllte Positionierungskissen,
— 11.39.03.5 Kombinierte Schaumstoff- und luftgefüllte Kissen,
— 11.39.03.6 Kombinierte luft- und gelgefüllte Kissen,
— 11.39.03.7 Luftgefüllte Positionierungskissen,
— 11.39.03.8 Kombinierte Schaumstoff- und luftgefüllte Kissen,
— 11.39.03.9 Schaumstoffsitzkissen mit Luft- und / oder Schaumstoff,
— 11.39.04.0 Gitter-Strukturkissen,
— 11.39.04.2 Positionierungskissen mit verschiebbaren Füllungen,
— 11.39.04.3 Kissen mit Abstandsgewirk als Sitzelement,
— 11.39.04.4 Labyrinth-TPE-Sitzkissen mit Sitzbeinaussparung,
— 11.39.04.5 Struktur-Sitzkissen mit Abstandsgewirk,
— 11.39.05.0 Sitzkissen mit verschiebbaren Elementen, Einkammersystem,
— 11.39.05.1 Sitzkissen mit verschiebbaren Elementen, Mehrkammersystem,
— 11.11.02.1 Wechseldrucksitzkissen.
Vom Vertrag umfasste Hilfsmittel der PG 11 — Sitzkissen (Kauf- und Wiedereinsatz) werden im Folgenden aufgeführt:
— 11.39.01.3 Schaumsitzkissen mit austauschbaren Elementen,
— 11.39.01.4 Schaumstoffsitzkissen mit Sitzbeinaussparung,
— 11.39.02.0 Polymer-, Elastomer- oder Fluid-Gelkissen,
— 11.39.02.1 Komb. Gel- und Schaumsitzkissen,
— 11.39.02.2 Komb. Gel-, Schaumstoff- und luftgefüllte Kissen,
— 11.39.02.3 Komb. Gel- und Schaumstoffsitzkissen, sandwichart,
— 11.39.03.0 Luftgefüllte Sitzkissen, Einkammer / Mehrkammer,
— 11.39.04.1 Kissen mit verschiebbaren Füllungen,
— 11.11.02.0 Viskoelastische gel- / wasser- / oder luftgefüllte Sitzkissen,
— 11.39.03.1 Luftgefüllte Sitzkissen, multizelluläres modulares System,
— 11.39.03.2 Luftgefüllte Wechseldrucksitzkissen,
— 11.39.03.3 Hybridsysteme, kombinierte Luft- und Schaumsitzkissen,
— 11.39.03.4 Luftgefüllte Positionierungskissen,
— 11.39.03.5 Kombinierte Schaumstoff- und luftgefüllte Kissen,
— 11.39.03.6 Kombinierte luft- und gelgefüllte Kissen,
— 11.39.03.7 Luftgefüllte Positionierungskissen,
— 11.39.03.8 Kombinierte Schaumstoff- und luftgefüllte Kissen,
— 11.39.03.9 Schaumstoffsitzkissen mit Luft- und / oder Schaumstoff.
Fortsetzung siehe Ziffer III.1.1.
Leistungserbringer können nur Vertragspartner sein, wenn sie die Voraussetzungen für eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel gemäß § 126 Absatz 1 Satz 2 SGB V erfüllen. Der Nachweis der Erfüllung dieser Voraussetzungen ist durch Vorlage eines Zertifikats einer geeigneten, unabhängigen Stelle (Präqualifizierungsstelle) zu führen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Fortsetzung von Ziffer II.2.4
Vom Vertrag umfasste Hilfsmittel der PG 11 - Sitzkissen (Kauf- und Wiedereinsatz) werden im Folgenden aufgeführt:
— 11.39.04.2 Positionierungskissen mit verschiebbaren Füllungen,
— 11.39.04.3 Kissen mit Abstandsgewirk als Sitzelement,
— 11.39.04.4 Labyrinth-TPE-Sitzkissen mit Sitzbeinaussparung,
— 11.39.04.5 Struktur-Sitzkissen mit Abstandsgewirk,
— 11.39.05.0 Sitzkissen mit verschiebbaren Elementen, Einkammersystem,
— 11.39.05.1 Sitzkissen mit verschiebbaren Elementen, Mehrkammersystem,
— 11.11.02.1 Wechseldrucksitzkissen,
— 11.99.99.0 Zubehör,
— 99.00.00.0099 Poolverfahren.
Vom Vertrag umfasste Hilfsmittel der PG 11 — Sonstiges werden im Folgenden aufgeführt:
— 11.03.01.0 Fersenschützer,
— 11.08.01.0 Ellenbogenschützer,
— 11.11.05.0 Statische Positionierungshilfen zur Lagerung (Extremitäten),
— 11.11.05.1 Statische Positionierungshilfen zur Lagerung (Teilkörper),
— 11.11.05.2 Statische Positionierungshilfen zur Lagerung (Ganzkörper),
— 11.41.01 Rückensysteme.
Leistungserbringer müssen die Voraussetzungen für eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel gemäß § 126 Absatz 1 Satz 2 SGB V erfüllen. Weiterhin ist eine Präqualifizierung für den Versorgungsbereich für welchen Hilfsmittel abgegeben werden sollen zwingend. Dies umfasst die Präqualifizierung für die PG 11: 11 A und 11 B.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Erfüllung der Anforderungen nach § 126 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 3 SGB V nur durch Vorlage eines Zertifikats einer geeigneten, unabhängigen Stelle (Präqualifizierungsstelle) gemäß § 126 Absatz 1a und Absatz 2 SGB V nachgewiesen werden kann. Eine Aufnahme von Vertragsverhandlungen oder ein Beitritt zu einem abgeschlossenen Vertrag ist nur nach Vorlage der entsprechenden Nachweise möglich.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es handelt sich bei dem vorgesehenen Vertrag nicht um einen öffentlichen Auftrag im Sinne von § 103 Absatz 1 GWB, weshalb der 4. Teil des GWB sowie die Vergabeverordnung keine Anwendung finden und die Möglichkeit zum vergaberechtlichen Primärrechtsschutz nicht besteht.
Die Bekanntmachung der Vertragsabsicht erfolgt gemäß § 127 Absatz 1 Satz 5 SGB V. Für die Bekanntmachung wird das DE Standardformular 1 - Vorinformation genutzt, weil für Bekanntmachungen gemäß § 127 Absatz 1 Satz 5 SGB V kein gesondertes Formular zur Verfügung steht. Auch § 38 VgV findet keine Anwendung. Eine weitere Bekanntmachung der Vertragsabsicht auf einem anderen Standardformular erfolgt nicht.
Es handelt sich um einen Vertrag, der keinen Anspruch auf Durchführung einer bestimmten Anzahl von Versorgungen der gesetzlich Versicherten bzw. auf eine bestimmte Abgabemenge begründet.
Während der gesamten Vertragsdauer können geeignete und entsprechend zertifizierte Leistungserbringer, deren Verbände oder sonstigen Zusammenschlüsse zu den gleichen Bedingungen als Vertragspartner dem Vertrag jederzeit beitreten, soweit sie - bzw. die (Verbands-)Mitglieder - nicht aufgrund bestehender Verträge bereits zur Versorgung der Versicherten gemäß § 127 Absatz 1 SGB V berechtigt sind.
Demnach können auch nach Ablauf der unter IV.2.2) genannten Frist die Vertragsunterlagen angefordert werden.
Interessierte Leistungserbringer, die die Voraussetzungen nach § 126 SGB V erfüllen, senden ihr Verhandlungsinteresse mit einem Angebot unter dem Kennwort: Dekubitus an folgende E-Mail-Adresse:
[removed]
Ort: Entfällt
Land: Deutschland