Planungsleistung Sanierung Schwimmbad Bad Bibra Referenznummer der Bekanntmachung: 32-2021-014/II.61
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Bibra
NUTS-Code: DEE08 Burgenlandkreis
Postleitzahl: 06647 Bad Bibra
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.vgem-finne.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistung Sanierung Schwimmbad Bad Bibra
Es ist beabsichtigt das Schwimmbad Bad Bibra zu sanieren und umzubauen nach dem heutigen Stand der Technik. Die vorhandene Pumpen- und Filtertechnik soll durch den Stand der Technik entsprechenden Anlagen ersetzt werden. Der Einsatz erneuerbarer Energien soll geprüft und berücksichtigt werden. Die Vergabe beinhaltet die Planungsleistungen zu den geplanten Sanierungsarbeiten.
06647 Bad Bibra
— Planungsleistungen für Objektplanung – Freiflächenplanung,
— Planungsleistungen für Fachplanung – Tragwerksplanung,
— Planungsleistungen für Fachplanung – Technische Ausrüstung ELT,
— Planungsleistungen für Fachplanung – Technische Ausrüstung HLS.
Insbesondere ist beabsichtigt die Leistungsphase 9 zu beauftragen. Die Erbringung dieser Leistungsphase erfolgt erst nach Ende der eigentlichen Leistungserbringung (Abschluss der Leistungsphase 8).
Siehe Teilnahmeunterlagen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe III.1.1 (Teilnahmeunterlagen)
— beabsichtigt der Bewerber, die Dienstleistung in Zusammenarbeit mit Dritten (in Bietergemeinschaft oder mit Nachunternehmern) zu erbringen, müssen die Angaben/Nachweise auch für die Dritten erbracht werden.
Siehe III.1.1. (Teilnahmeunterlagen)
Zugelassen sind alle Bewerberinnen und Bewerber, die nach § 75 VgV berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ zu tragen und über die erforderlichen Nachweise verfügen. Für juristische Personen gilt § 75 Abs. 3 VgV.
Der Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizulegen. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachlichen Voraussetzungen für Ihre Bewerbung, wenn Ihre Berechtigung zur Führung der oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005 / 36 / EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist. Juristische Personen erfüllen diese Voraussetzung, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungs- bzw. Ingenieurleistungen gerichtet ist und sie einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne benennen.
1. geforderte Kautionen und Sicherheiten: Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung je Schadenfall in Höhe von 2 Mio EUR für Personenschäden und mindestens 300 T. EUR für Sach- und Vermögensschäden. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das zweifache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Versicherung muss auch die (Planungs-) Risiken der gesamten ARGE und der gesamten Nachunternehmer einschließen. Der Nachweis der Versicherung besteht in der Beifügung einer Kopie der Berufshaftpflicht-Versicherungspolice bzw. in einer schriftlichen Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall.
2. wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Es wird die zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung gültige HOAI Anwendung finden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis:
— Datenschutzklausel: Die vom Bieter erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Soweit das Angebot eines Bieters den Zuschlag erhält, werden die übrigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Bieters, der den Zuschlag erhält, vor Zuschlagserteilung informiert. Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebots sein Einverständnis hiermit.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB wird hingewiesen.
Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).