Deichrückverlegung Sandau Süd - Deichschlitzung, A/E-Maßnahmen, Wegebau Polderdeich Trübengraben Referenznummer der Bekanntmachung: 21/N/0007/GN
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lhw.sachsen-anhalt.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Deichrückverlegung Sandau Süd - Deichschlitzung, A/E-Maßnahmen, Wegebau Polderdeich Trübengraben
Deichrückverlegungen Sandau Süd
Der Auftraggeber plant im Zuge des Projektes „Deichrückverlegung Sandau Süd“ im Bereich südlich der Ortslage Sandau, im Landkreis Stendal in Sachsen-Anhalt, nach fertiggestelltem Deichneubau die Deichschlitzung, also den teilweisen Rückbau des alten Deiches als hier beschriebenes Baulos (BL) 050.
Im Rahmen einer gemeinsamen Ausschreibung werden zusätzlich noch die Baulose BL 081 (Wegebau am Polder Trübengraben), BL 031 (Herstellung von Geländesenken) und BL 071 (Gestaltung Bodenentnahmestelle Wulkau) ausgeschrieben.
Deichrückverlegung Sandau Süd Baulos 031: Geländesenken
Sachsen-Anhalt, Landkreis Stendal, südlich der Stadt Sandau
Das Ziel der Ausgleichsmaßnahmen besteht in einer Verjüngung bzw. Neuschaffung, d. h. in der Herstellung eines früheren Entwicklungsstadiums im Landschaftsraum der Elbeaue sowie der Herstellung von 5 Geländesenken als Lebensraum für verschiedene Arten.
— 10 000 m2 Oberbodenarbeiten,
— 2. 479 m3 Boden ausbauen und bis 20 km transportieren,
— 8 540 m3 Boden ausbauen und bis 5 km transportieren.
Deichrückverlegung Sandau Süd Baulos 050: Deichschlitzung
Südlich der Stadt Sandau
Abschnittsweise Schlitzung des Elbehauptdeiches im Schutz des bis 2020 errichteten neuen Deiches. Bauarbeiten erfolgen nur in der vorhandenen Deichtrasse, ggf. sind Arbeiten vor Kopf auszuführen. Die ausgebauten Böden sind über öffentliche Straßen auf bis zu 20 km entfernte Lagerplätze des Auftraggebers zu fördern.
Die Trasse wurde bereits vorab von Kampfmitteln befreit, dies gilt jedoch nicht für die mit Betonplatten befestigte Deichkrone; diese Untersuchungen sind Leistungsbestandteil.
— 8 916 m2 Rückbau von Wegen (Beton, Asphalt, Schotter, Betonplatten),
— 15 000 2 Lagerplatz herrichten,
— 53 000 m2 Rückbau Lagerplätze und rekultivieren, teilweise befestigt (Betonplatten, Schotter, Geokunststoff),
— 2.703 m2 Betonplatten aus Deichverteidigungsweg (DVW) ausbauen und bis 20 km transportieren,
— 143 715 m3 Boden und Schotter ausbauen und bis 20 km transportieren,
— 30 940 m2 baubegleitende Kampfmittelerkundung befestigte Deichkrone und Überfahrt,
— 4 290 t Betonplatten aus DVW ausbauen und entsorgen < Z2,
— 5 800 t Abfall 170102 bis 170108 bis Z2 entsorgen,
— 2 700 lfdm Lichtraumschnitt an Baufeld- und Wegkante,
— 200 m2 Buschwerk roden,
— 2 Stück Bäume fällen und roden,
— 88 000 m2 Oberbodenarbeiten,
— 13 000 2 Rasenansaat und Mahd,
— 2 000 m3 Boden sieben,
— 200 m2 Ausbau Wasserbausteine und Geokunststoff,
— 500 m2 vorhandene, gebrauchte Betondeckwerksteine verlegen,
— 1 Stück Veranstaltung 30 Pers. mit Zelt, Catering, Sanitäranlage.
Deichrückverlegung Sandau Süd Baulos 071: Bodenentnahmestelle Wulkau
Südlich der Gemeinde Sandau, am Elbdeich
Die Vorhabensfläche stellt sich zurzeit als Abgrabungsgewässer dar. Die Bodenentnahme wurde im Vorfeld der Bauarbeiten zur Deichrückverlegung geschaffen und die gewonnenen Erdstoffen im Rahmen der Deichrückverlegung verarbeitet.
Im Ergebnis der Erdstoffgewinnung ist ein einheitliches Abgrabungsgewässer ohne Sonderstrukturen entstanden. Die Gewässertiefe liegt bei 4 bis 5 m.
Das Ziel der geplanten Teilverfüllung der Bodenentnahme Wulkau besteht in der naturnahen Gestaltung von strukturreichen Biotopstrukturen und der Schaffung von Sukzessionsstadien eines dynamischen Flusses. Die einzubauenden Böden werden im Zuge der Deichschlitzung (BL 050) und Senkenerstellung (BL 031) gewonnen.
— 1 440 m3 Erdarbeiten, Dammrückbau,
— 17 000 m3 Bodeneinbau im Gewässer (Dämme und Flachwasserzonen),
— 5 000 3 Bodentransporte bis 500 m.
Deichrückverlegung Sandau Süd Baulos 081: Wegebau Polderdeich Trübengraben
Gemeinde Kamern, Ortsteil Wulkau
Der Bauherr plant die Ertüchtigung eines unbefestigten Feldweges auf rd. 750 m Länge. Der Weg befindet sich unmittelbar am Polderdeich „Trüben Graben“. Alle Materialien werden im Baulos 050 (Deichschlitzung) gewonnen und bereitgestellt. Die Baustoffe (Sand, Schotter und Betonplatten) werden alle bis zum Baufeld für den Wegebau antransportiert. Neben den Anschlüssen an die vorhandenen Wege am Anfang und am Ende, sind drei Stück Ackerzufahrten herzustellen.
Die Befestigung des Weges erfolgt durch Betonplatten. Diese werden größtenteils als Fahrspuren und bereichsweise in Vollauslegung verlegt. Die Gesamtbreite des Weges beträgt 4 m (incl. Bankette).
— 700 m2 Lagerplatz herrichten und abschließend rekultivieren,
— 5 000 m2 Oberbodenarbeiten,
— 5 000 m2 Planum,
— 450 m3 Bodeneinbau (Material aus Baulos 050),
— 1 500 m3 Schottertragschicht einbauen (Material aus Baulos 050),
— 1 440 m2 Bankette (Material aus Baulos 050),
— 850 m3 Bodentransporte bis 15 km,
— 1 500 m2 Rasenansaat.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Deichrückverlegung Sandau Süd Baulos 050: Deichschlitzung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rhinow
NUTS-Code: DE408 Havelland
Postleitzahl: 14728
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens ist entsprechend Rechtsbehelfbelehrung gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2; § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.