HWS Krottorf — Los 2 — Arbeiten am Mühlgraben Referenznummer der Bekanntmachung: 21/N/0028/HB
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lhw.sachsen-anhalt.de/
Abschnitt II: Gegenstand
HWS Krottorf — Los 2 — Arbeiten am Mühlgraben
Hochwasserschutz Krottorf
Los 2 — Ufersicherung Mühlengraben, Neubau Brücke am Sportplatz, neubau Werksbrücke, Umbau Turbinenhalle.
Gröningen OT Krottorf
LK Börde
Sachsen-Anhalt
— 1 Stk Fußgängerbrücke Überbau,
— 1 Neubau Mittelfpeiler unter Fußgängerbrücke,
— ca. 300 m2 Ufermauerabbruch,
— ca. 850 m2 Ufermauersanierung,
— ca. 2200 m3 Ufermauerneubau (Winkelstützmauer aus Ortbeton),
— ca. 750 m2 Unterhaltungsweg herstellen.
Aktenzeichen: 6201 16 0000 37
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
HWS Krottorf — Los 2 — Arbeiten am Mühlgraben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halberstadt
NUTS-Code: DEE09 Harz
Postleitzahl: 38820
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens ist entsprechend Rechtsbehelfbelehrung gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die rst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2; § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.