Postdienstleistungen (POST) und förmlichen Postzustelldienstleistungen (PZA) – 22 Lose Referenznummer der Bekanntmachung: GS 141 OV 01/2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39114
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://Finanzamt.sachsen-anhalt.de/waehlen-sie-ihr-Finanzamt/Finanzamt-magdeburg/
Abschnitt II: Gegenstand
Postdienstleistungen (POST) und förmlichen Postzustelldienstleistungen (PZA) – 22 Lose
Die Beschaffungsstelle des Finanzamtes Magdeburg beabsichtigt, einen Rahmenvertrag über die Erbringung von Abhol-, Beförderungs- und Zustelldienstleistungen sowie über die Rücksendung unzustellbarer Schreiben nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung für Briefsendungen bis zu einem Gewicht von 1 000 g abzuschließen.
Der Auftrag wird für die unter II.2) genannten Bedarfsträger getrennt nach Briefdienstleistungen und förmlichen Postzustelldienstleistungen – in insgesamt 22 Losen vergeben.
Für weitere Einzelheiten wird auf die Darstellung zu den einzelnen Losen verwiesen.
Aufgrund der enorm hohen Sensibilität dieser Briefsendungen (Steuergeheimnis, Datenschutz usw.) ist der Auftraggeber darauf angewiesen, Briefdienstleistungen bzw. förmliche Postzustelldienstleistungen in dauerhaft hoher Qualität in Anspruch zu nehmen.
POST Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt Referat 11
Die detaillierten Angaben zum Leistungsumfang und zu jährlichem Briefausgangsvolumen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Im Anschluss bestehen 2 einmalige einseitige Verlängerungsoptionen des Auftraggebers für die Laufzeit je eines Jahres. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr, es sei denn, der Auftraggeber erklärt:
— bis zum 30.6.2023 für das Optionsjahr 2024 und
— bis zum 30.6.2024 für das Optionsjahr 2025.
Die Verlängerungsoption nicht auszuüben.
PZA Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt Referat 11
Die detaillierten Angaben zum Leistungsumfang und zu jährlichem Briefausgangsvolumen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Im Anschluss bestehen 2 einmalige einseitige Verlängerungsoptionen des Auftraggebers für die Laufzeit je eines Jahres. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr, es sei denn, der Auftraggeber erklärt:
— bis zum 30.6.2023 für das Optionsjahr 2024 und
— bis zum 30.6.2024 für das Optionsjahr 2025.
Die Verlängerungsoption nicht auszuüben.
POST Finanzamt Dessau-Roßlau – Steuer
Die detaillierten Angaben zum Leistungsumfang und zu jährlichem Briefausgangsvolumen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Im Anschluss bestehen 2 einmalige einseitige Verlängerungsoptionen des Auftraggebers für die Laufzeit je eines Jahres. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr, es sei denn, der Auftraggeber erklärt:
— bis zum 30.6.2023 für das Optionsjahr 2024 und
— bis zum 30.6.2024 für das Optionsjahr 2025.
Die Verlängerungsoption nicht auszuüben.
PZA Finanzamt Dessau-Roßlau – Steuer
Die detaillierten Angaben zum Leistungsumfang und zu jährlichem Briefausgangsvolumen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Im Anschluss bestehen 2 einmalige einseitige Verlängerungsoptionen des Auftraggebers für die Laufzeit je eines Jahres. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr, es sei denn, der Auftraggeber erklärt:
— bis zum 30.6.2023 für das Optionsjahr 2024 und
— bis zum 30.6.2024 für das Optionsjahr 2025.
Die Verlängerungsoption nicht auszuüben.
Post Finanzamt Dessau-Roßlau – Finanzdienste – Magdeburg
Die detaillierten Angaben zum Leistungsumfang und zu jährlichem Briefausgangsvolumen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Im Anschluss bestehen 2 einmalige einseitige Verlängerungsoptionen des Auftraggebers für die Laufzeit je eines Jahres. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr, es sei denn, der Auftraggeber erklärt:
— bis zum 30.6.2023 für das Optionsjahr 2024 und
— bis zum 30.6.2024 für das Optionsjahr 2025.
Die Verlängerungsoption nicht auszuüben.
PZA Finanzamt Dessau-Roßlau – Finanzdienste – Magdeburg
Die detaillierten Angaben zum Leistungsumfang und zu jährlichem Briefausgangsvolumen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Im Anschluss bestehen 2 einmalige einseitige Verlängerungsoptionen des Auftraggebers für die Laufzeit je eines Jahres. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr, es sei denn, der Auftraggeber erklärt:
— bis zum 30.6.2023 für das Optionsjahr 2024 und
— bis zum 30.6.2024 für das Optionsjahr 2025.
Die Verlängerungsoption nicht auszuüben.
POST Finanzamt Eisleben
Die detaillierten Angaben zum Leistungsumfang und zu jährlichem Briefausgangsvolumen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Im Anschluss bestehen 2 einmalige einseitige Verlängerungsoptionen des Auftraggebers für die Laufzeit je eines Jahres. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr, es sei denn, der Auftraggeber erklärt:
— bis zum 30.6.2023 für das Optionsjahr 2024 und
— bis zum 30.6.2024 für das Optionsjahr 2025.
Die Verlängerungsoption nicht auszuüben.
PZA Finanzamt Eisleben
Die detaillierten Angaben zum Leistungsumfang und zu jährlichem Briefausgangsvolumen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Im Anschluss bestehen 2 einmalige einseitige Verlängerungsoptionen des Auftraggebers für die Laufzeit je eines Jahres. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr, es sei denn, der Auftraggeber erklärt:
— bis zum 30.6.2023 für das Optionsjahr 2024 und
— bis zum 30.6.2024 für das Optionsjahr 2025.
Die Verlängerungsoption nicht auszuüben.
Post Finanzamt Genthin
Die detaillierten Angaben zum Leistungsumfang und zu jährlichem Briefausgangsvolumen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Im Anschluss bestehen 2 einmalige einseitige Verlängerungsoptionen des Auftraggebers für die Laufzeit je eines Jahres. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr, es sei denn, der Auftraggeber erklärt:
— bis zum 30.6.2023 für das Optionsjahr 2024 und
— bis zum 30.6.2024 für das Optionsjahr 2025.
Die Verlängerungsoption nicht auszuüben.
PZA Finanzamt Genthin
Die detaillierten Angaben zum Leistungsumfang und zu jährlichem Briefausgangsvolumen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Im Anschluss bestehen 2 einmalige einseitige Verlängerungsoptionen des Auftraggebers für die Laufzeit je eines Jahres. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr, es sei denn, der Auftraggeber erklärt:
— bis zum 30.6.2023 für das Optionsjahr 2024 und
— bis zum 30.6.2024 für das Optionsjahr 2025.
Die Verlängerungsoption nicht auszuüben.
Post Finanzamt Haldensleben
Die detaillierten Angaben zum Leistungsumfang und zu jährlichem Briefausgangsvolumen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Im Anschluss bestehen 2 einmalige einseitige Verlängerungsoptionen des Auftraggebers für die Laufzeit je eines Jahres. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr, es sei denn, der Auftraggeber erklärt:
— bis zum 30.6.2023 für das Optionsjahr 2024 und
— bis zum 30.6.2024 für das Optionsjahr 2025.
Die Verlängerungsoption nicht auszuüben.
PZA Finanzamt Haldensleben
Die detaillierten Angaben zum Leistungsumfang und zu jährlichem Briefausgangsvolumen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Im Anschluss bestehen 2 einmalige einseitige Verlängerungsoptionen des Auftraggebers für die Laufzeit je eines Jahres. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr, es sei denn, der Auftraggeber erklärt:
— bis zum 30.6.2023 für das Optionsjahr 2024 und
— bis zum 30.6.2024 für das Optionsjahr 2025.
Die Verlängerungsoption nicht auszuüben.
Post Finanzamt Halle (Saale)
Die detaillierten Angaben zum Leistungsumfang und zu jährlichem Briefausgangsvolumen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Im Anschluss bestehen 2 einmalige einseitige Verlängerungsoptionen des Auftraggebers für die Laufzeit je eines Jahres. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr, es sei denn, der Auftraggeber erklärt:
— bis zum 30.6.2023 für das Optionsjahr 2024 und
— bis zum 30.6.2024 für das Optionsjahr 2025.
Die Verlängerungsoption nicht auszuüben.
PZA Finanzamt Halle (Saale)
Die detaillierten Angaben zum Leistungsumfang und zu jährlichem Briefausgangsvolumen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Im Anschluss bestehen 2 einmalige einseitige Verlängerungsoptionen des Auftraggebers für die Laufzeit je eines Jahres. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr, es sei denn, der Auftraggeber erklärt:
— bis zum 30.6.2023 für das Optionsjahr 2024 und
— bis zum 30.6.2024 für das Optionsjahr 2025.
Die Verlängerungsoption nicht auszuüben.
POST Finanzamt Naumburg
Die detaillierten Angaben zum Leistungsumfang und zu jährlichem Briefausgangsvolumen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Im Anschluss bestehen 2 einmalige einseitige Verlängerungsoptionen des Auftraggebers für die Laufzeit je eines Jahres. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr, es sei denn, der Auftraggeber erklärt:
— bis zum 30.6.2023 für das Optionsjahr 2024 und
— bis zum 30.6.2024 für das Optionsjahr 2025.
Die Verlängerungsoption nicht auszuüben.
PZA Finanzamt Naumburg
Die detaillierten Angaben zum Leistungsumfang und zu jährlichem Briefausgangsvolumen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Im Anschluss bestehen 2 einmalige einseitige Verlängerungsoptionen des Auftraggebers für die Laufzeit je eines Jahres. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr, es sei denn, der Auftraggeber erklärt:
— bis zum 30.6.2023 für das Optionsjahr 2024 und
— bis zum 30.6.2024 für das Optionsjahr 2025.
Die Verlängerungsoption nicht auszuüben.
Post Finanzamt Salzwedel
Die detaillierten Angaben zum Leistungsumfang und zu jährlichem Briefausgangsvolumen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Im Anschluss bestehen 2 einmalige einseitige Verlängerungsoptionen des Auftraggebers für die Laufzeit je eines Jahres. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr, es sei denn, der Auftraggeber erklärt:
— bis zum 30.6.2023 für das Optionsjahr 2024 und
— bis zum 30.6.2024 für das Optionsjahr 2025.
Die Verlängerungsoption nicht auszuüben.
PZA Finanzamt Salzwedel
Die detaillierten Angaben zum Leistungsumfang und zu jährlichem Briefausgangsvolumen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Im Anschluss bestehen 2 einmalige einseitige Verlängerungsoptionen des Auftraggebers für die Laufzeit je eines Jahres. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr, es sei denn, der Auftraggeber erklärt:
— bis zum 30.6.2023 für das Optionsjahr 2024 und
— bis zum 30.6.2024 für das Optionsjahr 2025.
Die Verlängerungsoption nicht auszuüben.
Post Finanzamt Staßfurt
Die detaillierten Angaben zum Leistungsumfang und zu jährlichem Briefausgangsvolumen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Im Anschluss bestehen 2 einmalige einseitige Verlängerungsoptionen des Auftraggebers für die Laufzeit je eines Jahres. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr, es sei denn, der Auftraggeber erklärt:
— bis zum 30.6.2023 für das Optionsjahr 2024 und
— bis zum 30.6.2024 für das Optionsjahr 2025.
Die Verlängerungsoption nicht auszuüben.
PZA Finanzamt Staßfurt
Die detaillierten Angaben zum Leistungsumfang und zu jährlichem Briefausgangsvolumen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Im Anschluss bestehen 2 einmalige einseitige Verlängerungsoptionen des Auftraggebers für die Laufzeit je eines Jahres. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr, es sei denn, der Auftraggeber erklärt:
— bis zum 30.6.2023 für das Optionsjahr 2024 und
— bis zum 30.6.2024 für das Optionsjahr 2025.
Die Verlängerungsoption nicht auszuüben.
POST Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt Referat 41 Abholort Altenholz
Die detaillierten Angaben zum Leistungsumfang und zu jährlichem Briefausgangsvolumen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Im Anschluss bestehen 2 einmalige einseitige Verlängerungsoptionen des Auftraggebers für die Laufzeit je eines Jahres. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr, es sei denn, der Auftraggeber erklärt:
— bis zum 30.6.2023 für das Optionsjahr 2024 und
— bis zum 30.6.2024 für das Optionsjahr 2025.
Die Verlängerungsoption nicht auszuüben.
POST Finanzamt Dessau-Roßlau - Finanzdienste - Magdeburg Abholorte Altenholz/Lüneburg
Die detaillierten Angaben zum Leistungsumfang und zu jährlichem Briefausgangsvolumen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Im Anschluss bestehen 2 einmalige einseitige Verlängerungsoptionen des Auftraggebers für die Laufzeit je eines Jahres. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr, es sei denn, der Auftraggeber erklärt:
— bis zum 30.6.2023 für das Optionsjahr 2024 und
— bis zum 30.6.2024 für das Optionsjahr 2025.
Die Verlängerungsoption nicht auszuüben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1. Erklärung Präqualifizierung (siehe Formblatt A2 – Eignungsangaben)
Erklärung,
a) dass der Bieter unter Angabe der Zertifikatsnummer präqualifiziert ist. Zum Nachweis dieser Erklärung ist das Zertifikat dem Angebot beizufügen.
b) dass der Bieter nicht präqualifiziert ist.
2. Eigenerklärung zur Eintragung ins Handels- bzw. Berufsregister (siehe Formblatt A2 – Eignungsangaben)
Erklärung,
a) dass der Bieter nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet ist oder im Handelsregister eingetragen ist und die geforderten Angaben im Formblatt A3 – Unternehmensdaten eingetragen hat oder
b) dass der Bieter nicht zur Eintragung in das Berufsregister verpflichtet ist oder im Berufsregister eingetragen ist und die geforderten Angaben im Formblatt A3 – Unternehmensdaten eingetragen hat.
c) dass ein aktueller Auszug aus dem Handelsregister/Berufsregister beigefügt wurde.
3. Spezifische Eigenerklärungen (siehe Formblatt A2 – Eignungsangaben)
Erklärung,
a) dass keine der zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB erfüllt werden.
b) dass keine der fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB erfüllt werden.
c) dass die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft oder einer vergleichbaren Einrichtung – bei ausländischen Bietern, sofern im jeweiligen Ausland eine derartige gesetzliche Verpflichtung hierfür besteht – vorliegt.
d) dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß den §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitende entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz-AEntG) nicht vorliegen.
e) dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss des Bieters gemäß den §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG) nicht vorliegen.
f) Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB (soweit erforderlich).
4. Eigenerklärung Lizenz zur Beförderung von Briefsendungen.
Erklärung,
— dass die Lizenz zur Beförderung von Briefsendungen nach § 5 Abs. 1 PostG vorliegt. Diese ist dem Angebot beizulegen.
— dass die Lizenz zur Beförderung von Briefsendungen nach § 5 Abs. 2 PostG nicht erforderlich ist. Die Anzeige nach § 36 PostG wird dem Angebot beigelegt.
5. Eigenerklärung Entgeltgenehmigung Postdienstleistung:
Erklärung,
— dass für die angebotenen Preise eine Entgeltgenehmigung nach § 19 PostG vorliegt. Diese ist dem Angebot beizulegen.
— dass für die angebotenen Preise keine Entgeltgenehmigung nach § 19 PostG benötigt wird. Eine marktbeherrschende Stellung nach § 19 GWB bei der gewerbsmäßigen Beförderung von Briefsendungen, deren Einzelgewicht nicht mehr als 1 000 g beträgt, liegt nicht vor.
6. Eigenerklärung Entgeltgenehmigung förmliche Postzustellung:
Erklärung,
— dass für die angebotenen Preise eine Entgeltgenehmigung nach §§ 34 PostG vorliegt. Diese ist dem Angebot beizulegen.
7. Eigenerklärung Teilleistungsvertrag:
Erklärung,
— dass für die Leistungserbringung nicht auf die Beförderungsleistungen von marktbeherrschenden Lizenznehmern für Postdienstleistungen zurückgriffen wird.
— dass für die Leistungserbringung auf die Beförderungsleistungen von marktbeherrschenden Lizenznehmern für Postdienstleistungen zurückgriffen wird. Ein entsprechender Teilleistungsvertrag gem. § 28 PostG besteht. Dieser ist nur auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle vorzulegen.
8. Erklärung ARGE (AB5 – ARGE POST/PZA):
Dem Angebot einer Bietergemeinschaft ist eine Erklärung beizulegen, in der sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft einem bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft Vertretungsmacht im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einräumen, insbesondere hinsichtlich der rechtsverbindlichen Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen sowie der Vornahme von Verfahrenshandlungen. Die vorgeschriebene Erklärung ist rechtsverbindlich von vertretungsbefugten Personen jedes Mitgliedes der Bietergemeinschaft zu unterzeichnen und für die Bietergemeinschaft einfach im Original mit dem Angebot einzureichen. Mit dem Angebot einer Bietergemeinschaft ist eine gemeinsame Erklärung abzugeben, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft für die Vertragserfüllung und etwaige Schadensersatzansprüche gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch haften.
1. Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssumme (siehe Formblatt A2 – Eignungsangaben):
Der Bieter verpflichtet sich, den Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens:
— [Betrag gelöscht] EUR für Personen- und Sachschäden,
— [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden sowie auf Nachfrage der Vergabestelle sofort, ansonsten spätestens bei Vertragsbeginn vorzulegen.
2. Angabe der durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (2018, 2019, 2020) und zurzeit (siehe Formblatt A2 – Eignungsangaben),
3. Erklärung über den Gesamtumsatz (siehe Formblatt A2 – Eignungsangaben).
— Erklärung zum Gesamtumsatz in Euro (netto) des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (2018, 2019, 2020).
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Eigenerklärung,
1. zur Kommunikation mit der Vergabestelle und dem Auftraggeber, dass diese während des Vergabeverfahrens und im Rahmen der Vertragsdurchführung mit dem Auftraggeber in deutscher Sprache erfolgt (siehe Formblatt A2 – Eignungsangaben),
2. dass die für die Ausführung der Leistung vorgesehenen Personen entsprechend qualifiziert sind (siehe Formblatt A2 – Eignungsangaben),
3. Verfügbarkeit und Anwendung eines internen (mindestens) Qualitätsmanagement- und Qualitätssicherungssystems,
4. Verfügbarkeit und Anwendung eines internen (mindestens) Umweltmanagementsystems,
5. Verfügbarkeit und Anwendung eines internen (mindestens) Hygienekonzeptes,
6. Unternehmensbezogene Referenzen (siehe Formblatt A4 – Referenzen Post).
a) Es sind mindestens 3 Referenzen einzureichen, von wesentlichen seit dem 1.1.2018 (Abnahme der Leistung) erbrachten Leistungen, die hinsichtlich ihrer Art und Umfang mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind.
b) Von den 3 Referenzen muss mindestens eine Referenz die Mindestanforderung (MA) je Los erfüllen.
c) Es müssen nicht zwingend verschiedene Referenzen je Los eingereicht werden.
d) Bei der Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose kann dieselbe Referenz für mehrere Lose benannt werden.
e) Für das Los 21 wird z. B. ein jährliches durchschnittliches Briefausgangsvolumen von 2 140 000 Stück/Jahr gefordert.
f) Reicht der Bieter eine Referenz mit dieser Höchstanforderung ein, so gilt diese Referenz auch für alle übrigen Lose, die der Bieter angeboten hat.
g) Die folgenden Mindestanforderungen im Bekanntmachungstext sind je Los zu beachten:
— Mindestanforderung jährliches durchschnittliches Briefausgangsvolumen (+/-10 Prozent) je Los:
—— Los 1 = 4 000 Stück/Jahr,
—— Los 3 = 60 000 Stück/Jahr,
—— Los 5 = 47 000 Stück/Jahr,
—— Los 7 = 52 000 Stück/Jahr,
—— Los 9 = 29 000 Stück/Jahr,
—— Los 11 = 36 000 Stück/Jahr,
—— Los 13 = 114 000 Stück/Jahr,
—— Los 15 = 66 000 Stück/Jahr,
—— Los 17 = 34 000 Stück/Jahr,
—— Los 19 = 39 000 Stück/Jahr,
—— Los 21 = 2 140 000 Stück/Jahr,
—— Los 22 = 98 000 Stück/Jahr,
— der Vertrag besteht seit mindestens 24 Monaten oder hat mindestens 24 Monate bestanden.
h) Angaben Formblatt A2- Referenzen Post:
— Angabe jährliches Sendungsvolumen Post insgesamt,
— Name und Adresse des Auftraggebers (Vertragspartner) mit Benennung einer zentralen Telefonnummer und E-Mail, ohne Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber, es sei denn, die Genehmigung für die Nennung der Person liegt vor,
— jährliches durchschnittliches Briefausgangsvolumen,
— Vertrag besteht seit (Vertragsbeginn in Monat/Jahr),
— Vertrag bestand (Vertragsbeginn/Vertragsende in Monat/Jahr).
7. Unternehmensbezogene Referenzen (siehe Formblatt A4 - Referenzen PZA):
a) Es sind mindestens 3 Referenzen einzureichen, von wesentlichen seit dem 1.1.2018 (Abnahme der Leistung) erbrachten Leistungen, die hinsichtlich ihrer Art und Umfang mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind.
b) Von den 3 Referenzen muss mindestens eine Referenz die Mindestanforderung (MA) je Los erfüllen.
c) Es müssen nicht zwingend verschiedene Referenzen je Los eingereicht werden.
d) Bei der Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose kann dieselbe Referenz für mehrere Lose benannt werden.
e) Für das Los 14 wird z. B. ein jährliches durchschnittliches förmliches Postzustellungsausgangsvolumen von 2020 Stück/Jahr gefordert.
f) Reicht der Bieter eine Referenz mit dieser Höchstanforderung ein, so gilt diese Referenz auch für alle übrigen Lose, die der Bieter angeboten hat.
g) Die folgenden Mindestanforderungen im Bekanntmachungstext sind je Los zu beachten:
— Mindestanforderung jährliches durchschnittliches Briefausgangsvolumen (+/-10 Prozent) je Los:
—— Los 2 = 70 Stück/Jahr,
—— Los 4 = 670 Stück/Jahr,
—— Los 6 = 70 Stück/Jahr,
—— Los 8 = 520 Stück/Jahr,
—— Los 10 = 450 Stück/Jahr,
—— Los 12 = 450 Stück/Jahr,
—— Los 14 = 2020 Stück/Jahr,
—— Los 16 = 900 Stück/Jahr,
—— Los 18 = 520 Stück/Jahr,
—— Los 20 = 370 Stück/Jahr,
— der Vertrag besteht seit mindestens 24 Monaten oder hat mindestens 24 Monate bestanden.
h) Angaben Formblatt A2- Referenzen PZA:
— Angabe jährliches Sendungsvolumen PZA insgesamt,
— Name und Adresse des Auftraggebers (Vertragspartner) mit Benennung einer zentralen Telefonnummer und E-Mail, ohne Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber, es sei denn, die Genehmigung für die Nennung der Person liegt vor,
— jährliches durchschnittliches förmliches Postzustellungsausgangsvolumen,
— Vertrag besteht seit (Vertragsbeginn in Monat/Jahr),
— Vertrag bestand (Vertragsbeginn/Vertragsende in Monat/Jahr).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Vergabeunterlagen stehen auf den Vergabeplattformen des Bundes (www. evergabe-online.de) und des Landes Sachsen-Anhalt (www.evergabe.sachsen-anhalt.de) kostenlos zum Download bereit. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.evergabe-online.de bzw. www.evergabe.sachsen-anhalt.de.
2. Die Beschaffungsstelle weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden Veröffentlichung unter www.evergabe-online.de bzw. www.evergabe.sachsen-anhalt.de oder der vorliegenden eu-weiten Veröffentlichung (TED; http://ted.europa.eu/) maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert widergegeben wird.
3. Enthält der Bekanntmachungstext nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unter Angabe des Vorhabens und des Aktenzeichens unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 1.6.2021, 12:00 Uhr (bei der Beschaffungsstelle eingehend) darauf über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) hinzuweisen. Die Beschaffungsstelle behält sich vor, verspätete eingehende Anfragen nicht zu beantworten.
4. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über https://www.evergabe-online.de. Die Bewerber haben sich zudem selbständig und regelmäßig über die Änderungen der Vergabeunterlagen sowie der Beantwortung von Fragen durch die Beschaffungsstelle auf https://www.evergabe-online.de zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Eine Nichtberücksichtigung kann ggf. zum Ausschluss des Angebotes führen.
5. Die elektronische Angebotsabgabe erfolgt in Textform nach § 126b BGB. Dazu ist die Angabe der Firma und des Namens der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, in lesbarer Form im Unterschriftenfeld des Angebots erforderlich.
6. Für die Angebotsabgabe ist keine fortgeschrittene elektronische oder qualifizierte elektronische Signatur erforderlich. Durch das Hochladen des Angebotes über den „AnA-Web“ werden diese Anforderungen erfüllt.
7. Weiterführende Angaben zur Angebotsabgabe ergeben sich aus der Anlage 2 – Angebotsaufforderung.
8. Reicht ein Bieter bis zum Ablauf der Angebotsfrist das formalisierte Angebot nicht in elektronischer Form ein, wird sein Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
9. Es ist zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung (Ziffer III.1) und im formalisierten Angebot (Ziffer 1) angegebenen Erklärungen, Nachweise und Unterlagen vollständig dem Angebot beigefügt werden.
10. Liegen diese oder andere einzureichende Unterlagen nicht fristgemäß vor, kann das Angebot – nach pflichtgemäßem Ermessen der Beschaffungsstelle – vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
11. Bestätigungen Dritter und sonstige Urkunden können in einfacher Kopie beigefügt werden.
12. Bei Bietergemeinschaften sind die Eignungsangaben von jedem Bietergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen.
13. Die Zuverlässigkeit muss für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft individuell nachgewiesen werden. Für die übrigen Eignungskriterien (finanzielle/wirtschaftliche und fachliche Leistungsfähigkeit) kommt es auf die Bietergemeinschaft insgesamt an, die Beschaffungsstelle wertet also diese Angaben kumulativ.
14. Die Präqualifizierung wird durch die Angabe der Zertifikatsnummer anerkannt (vgl. Ziffer III.1.1.). Beruft sich ein Bieter auf die Präqualifizierung ist zwingend zu beachten, dass die geforderten Angaben und Erklärungen mit den in der Präqualifizierungsdatenbank (z. B. AVPQ) gespeicherten Angaben übereinstimmen, d. h. geforderte Eignungsnachweise, die nicht durch die Präqualifikation abgedeckt sind, sind einzureichen. Besonders zu beachten ist Ziffer III.1.3.) zu 6. und 7. – Referenzen und Mindestanforderungen. Weitere durch die Präqualifikation erworbene Nachweise, die hier nicht gefordert sind, haben keinen Einfluss auf die Eignungsprüfung.
15. Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote – je Los – behält sich die Beschaffungsstelle die Vergabe per Losentscheid vor (vgl. 2 – Angebotsaufforderung Ziffer 12.1.).
16. Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote (§ 134 GWB, § 62 VgV). Es gilt deutsches Recht.
17. Die Beschaffungsstelle weist zudem ausdrücklich auf die Fristen des § 134 GWB hin.
18. Die Beschaffungsstelle wird die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB auf elektronischem Weg informieren.
19. Der Vertrag darf bei einer Information auf elektronischem Weg erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/wirtschaft-verkehr/wirtschaft/vergabekammern/
Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1-4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Der Auftraggeber weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.