Projektsteuerung des Vorhabens „Nacherschließung durch Neubau eines Gleisanschlusses im Star Park" Referenznummer der Bekanntmachung: PS 3/2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06108
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.halle-investvision.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06110
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 5256300
Fax: +49 5256399
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kkp-halle.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projektsteuerung des Vorhabens „Nacherschließung durch Neubau eines Gleisanschlusses im Star Park"
Die Entwicklungs- und Verwaltungsgesellschaft Halle Saalkreis mbH plant, die noch nicht veräußerten Flächen im Star Park für künftige Ansiedlungen und die bereits angesiedelten Unternehmen mit einem Neubau eines Gleisanschlusses nachzuerschließen. Es ist geplant, die öffentliche Nacherschließung mit Fördermitteln aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ vorzunehmen. Hierfür soll ein Fördermittelantrag eingereicht werden. Anschließend ist die Maßnahme umzusetzen.
Gegenstand des Auftrages sind die Leistungen des Projektmanagements für diese Bauaufgabe entsprechend § 1 der AHO, Heft 9 der AHO-Schriftenreihe, 5. Auflage März 2020 und besondere Leistungen der Projektsteuerung sowie der Projektleitung. Die ausgeschriebenen Leistungen werden stufenweise beauftragt. Mit dem Zuschlag werden zunächst nur die Leistungen der Projektsteuerung der Phasen 1 und 2 und die notwendigen Projektleitungsaufgaben dieser Phasen beauftragt. Ein unbedingter Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Leistungen besteht nicht.
Halle (Saale)
DEUTSCHLAND
Die Entwicklungs- und Verwaltungsgesellschaft Halle Saalkreis mbH plant die noch nicht veräußerten Flächen im Star Park für künftige Ansiedlungen und die bereits angesiedelten Unternehmen mit einem Neubau eines Gleisanschlusses nachzuerschließen. Hierfür soll ein Fördermittelantrag eingereicht werden. Die EVG plant, die öffentliche Nacherschließung mit Fördermitteln aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ zu finanzieren.
Gegenstand des Auftrages sind die Leistungen des Projektmanagements für diese Bauaufgabe entsprechend § 1 der AHO, Heft 9 der AHO-Schriftenreihe, 5. Auflage März 2020 und besondere Leistungen der Projektsteuerung sowie der Projektleitung.
Im ersten Schritt sollen die Fachplanungen sowie Untersuchungen beauftragt werden. Die Projektsteuerung soll hierzeitgleich als Vergabestelle fungieren. Nach erfolgter Beauftragung sind die Planer angehalten, die Leistungsphasen 1 – 3 zu erstellen, um die Antragsunterlagen (gem. Z-Bau) zu erarbeiten. Für die Maßnahmen sind die Fördermittelanträge auf der Grundlage der noch zu beauftragenden und zu erstellenden Planung zu konkretisieren und in allen Einzelheiten mit dem Zuwendungsgeber und der von diesem mit der baufachlichen Prüfung beauftragten Stelle abzustimmen. Zuwendungsgeber ist die Investitionsbank Sachsen-Anhalt, Domplatz 12 in 39104 Magdeburg. Hierauf liegt ein Schwerpunkt der Tätigkeit, der sich zeitaufwendig gestalten kann.
Anschließend soll gem. erfolgter Prüfung des Fördermittelgebers die Ausführungsplanung sowie die Vergabeunterlagen durch die Fachplanungen erstellt werden. Die Bauleistungen sollen wiederum durch die Projektsteuerung ausgeschrieben werden. Die Baumaßnahme soll Anfang 2026 abgeschlossen sein. Im Anschluss ist der Verwendungsnachweis zu erstellen.
Die geplanten Maßnahmen werden ausschließlich im Bereich des Starpark an der A 14 in Halle realisiert. Büroräume zur permanenten Nutzung durch den Projektsteuerer können durch den Auftraggeber nicht bereitgestellt werden.
Die Projektmanagementleistungen müssen daher unmittelbar nach Zuschlag beginnen.
Das geplante Volumen der Baumaßnahmen beläuft sich auf [Betrag gelöscht] EUR. Hiervon entfallen ca. 2.47 Mio. EUR auf die Verkehrsanlagen und ca. [Betrag gelöscht] EUR auf Baunebenkosten.
Die ausgeschriebenen Leistungen werden stufenweise beauftragt. Mit dem Zuschlag werden zunächst nur die Leistungen der Projektsteuerung der Phasen 1 und 2 und die notwendigen Projektleitungsaufgaben dieser Phasen beauftragt. Ein unbedingter Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Leistungen besteht nicht.
Vom Bieter wird erwartet, dass er sämtliche delegierbaren Aufgaben von dem AG übernimmt. Neben den Grundleistungen der Projektsteuerung der Leistungsphasen 1- 5 werden sofern sie optional beauftragt werden, auch besondere Leistungen erwartet.
Die besonderen Leistungen sind insbesondere:
— Durchführung einer differenzierten Anfrage bezüglich der Nacherschließung durch Neubau eines Gleisanschlusses im Star Park und Beschaffung der relevanten Informationen und Unterlagen,
— Mitwirkung bei der Ermittlung und Beantragung von mehreren und / oder komplexen Förderprogrammen,
— Mitwirkung bei der planungsbegleitenden Kontrolle der Förderprogramme,
— Übernehmen von Funktionen einer Vergabestelle,
— Erstellen des Verwendungsnachweises.
Weitere zusätzliche Leistungen:
— Eigenständige Führung eines Bauausgabebuches sowie Erstellung von Mittelabrufen,
— Erstellung von bis zu 5 Änderungsanträgen innerhalb der Projektzeit.
Der AN nimmt zudem die Projektleitung wahr und erbringt dabei die Tätigkeiten gem. § 3 Leistungsbild Projektleitung AHO, Heft 9, 5. Auflage März 2020 über alle Leistungsphasen 1 – 5. Der genaue Aufgabenumfang ergibt sich aus dem den Vergabeunterlagen beigefügten Entwurf des Projektsteuerungsvertrages.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber nur über sehr wenig projektspezifisches Personal verfügt, so dass vom Projektsteuerer sämtliche Termine mit Behörden, dem Fördermittelgeber, auch die Präsentationen, Berichte, Vorträge im Aufsichtsrat und in den Gremien der Stadt Halle (Saale) zu übernehmen und bei der Kalkulation zu berücksichtigen sind.
Leistungen für Projektsteuerung (LP 1 bis 5) im Schienen- oder Verkehrswegebau aus den letzten 5 Jahren mit einer zu betreuenden Bausumme von mindestens 2 Mio. EUR, 30 %,
Leistungen für Projektsteuerung (LP 1 bis 5) im Schienen- oder Verkehrswegebau aus den letzten 5 Jahren mit Einbindung von Fördermitteln von mind. 2 Mio. EUR, 20 %,
Leistungen der Antragstellung im Rahmen von Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ in den letzten 5 Jahren, 8 %,
Leistungen der Projektsteuerung zur Erstellung eines Verwendungsnachweises im Rahmen eines Bauprojektes mit Einbindung von Fördermitteln in Höhe von mind. 2 Mio. EUR aus den letzten 5 Jahren, 12 %,
Leistungen der Projektleitung im Schienen- oder Verkehrswegebau aus den letzten 5 Jahren mit einer zu betreuenden Bausumme von mind. 2 Mio. EUR, 20 %,
Nachweis der Übernahme wesentlicher Aufgaben der Vergabestelle für VGV- sowie VOB-Auschreibungen in den letzten 5 Jahren, 10 %.
Die genaue Bewertung und deren Abstufung ist der Bewertungsmatrix zu entnehmen, die unter dem in Pkt. I.3. benanntem Zugang abgerufen werden kann.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen mit der gleichen Punktzahl und ist die Bewerberzahl nach der oben beschriebenen Auswahl und den dort zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, so wird die Vergabestelle die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los treffen.
Die Leistungen werden stufenweise / optional beauftragt. Mit dem Zuschlag werden zunächst nur die Projektsteuerungsleistungen und Leistungen der Projektleitung der oben benannten Projektstufen 1 und 2 beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Projektstufen besteht nicht.
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Jeder Bewerber darf sich nur einmal bewerben. Das gilt auch für Niederlassungen des Bewerbers, auch wenn Sie wirtschaftlich unabhängig sind.
Bewerbergmeinschaften sind zugelassen. Mit der Bewerbung ist eine Erklärung über Rechtsform, den bevollmächtigten Vertreter sowie über die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder vorzulegen. Bewerbergemeinschaften müssen sämtliche geforderte Nachweise für alle Mitglieder vorlegen.
Folgende Nachweise sind vorzulegen:
1. Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss erklären, dass weder beim Bewerber noch bei einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft Ausschlussgründe im Sinne von § 123 und 124 GWB (Eigenerklärung) vorliegen. Diese Erklärung muss auch jeder qualifizierte Nachunternehmer jeweils für sich abgeben.
2. Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss erklären, ob der Einsatz von Nachunternehmern, die einen Leistungsbestandteil verantworten und auf die sich der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft hinsichtlich ihrer Leistungsfähigkeit stützt, vorgesehen ist. Ist dies der Fall, kann vom Auftraggeber die Vorlage einer Verpflichtungserklärung verlangt werden.
3. Jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft muss erklären, dass es sich am Vergabeverfahren ausschließlich als Mitglied dieser beteiligt und in keiner anderen Weise als Bewerber an dem Vergabeverfahren beteiligt ist. Er muss weiter erklären, dass es im Falle der Beauftragung gemeinsam mit allen weiteren Mitgliedern gesamtschuldnerisch haftet. Es muss ein bevollmächtigter Vertreter der Bewerbergemeinschaft benannt werden, der berechtigt ist, im Namen der Mitglieder mit Wirkung für und gegen diese rechtsverbindliche Erklärungen im Vergabeverfahren abzugeben und entgegenzunehmen.
4. Angaben des Bewerbers zu wirtschaftlichen und / oder rechtlichen Verknüpfungen zu anderen Unternehmen. Sollten keine Verknüpfungen bestehen, ist eine Negativerklärung abzugeben.
5. Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister.
6. Unbedenklichkeitserklärung des Finanzamtes, die nicht älter als 6 Monate ist. Die Frist wird ab dem Tag des Ablaufs der in der Vergabebekanntmachung genannten Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge zurückberechnet; dies gilt auch für den Fall einer Fristverlängerung zur Einreichung der Teilnahmeanträge. Diese ist bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft einzureichen.
Der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaftmuss mit der Bewerbung folgende Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vorlegen.
1. Angabe der Gesamtumsätze des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaftin den letzten 3 Geschäftsjahren gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV (siehe Formblatt C),
2. Angabe der Anzahl der insgesamt beschäftigten Mitarbeiter des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaftin den letzten 3 Geschäftsjahren (siehe Formblatt C),
3. Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung, mit Nennung der Deckungssumme gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV mit einer mind. Deckungssumme von [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden und [Betrag gelöscht] EUR für Personen- und Sachschäden. Falls derzeit keine Berufshaftpflichtversicherung in der Höhe der geforderten Deckungssumme besteht, ist die Erklärung eines Versicherers beizufügen, wonach dieser bereit ist, im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung zu den o. g. Bedingungen mit dem Bewerber abzuschließen. Die Versicherung muss mind. für die Dauer der Ausführungszeit, z. b. unbefristet, sich automatisch verlängernd o. ä. abgeschlossen sein oder in Aussicht gestellt sein.
4. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Versicherung zu den o. g. Bedingungen nachzuweisen bzw. eine entsprechende Absichtserklärung eines Versicherers beizubringen.
Vorlage der nachstehenden Referenzen aus den letzten 5 Jahren über Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft, Heft Nr. 9 der AHO Schriftreihe, 5. Auflage März 2020 (oder vergleichbarer Vorgängervorschriften) mit Angabe des Auftraggebers und des dortigen Ansprechpartners und einer Projektbeschreibung, ggf. der Funktion des Bewerbers innerhalb der Bewerbergemeinschaft und der in Formblatt D benannten weiteren Angaben:
Leistungen für Projektsteuerung (LP 1 bis 5) im Schienen- oder Verkehrswegebau aus den letzten 5 Jahren mit einer zu betreuenden Bausumme von mindestens 2 Mio. EUR,
Leistungen für Projektsteuerung (LP 1 bis 5) im Schienen- oder Verkehrswegebau aus den letzten 5 Jahren mit Einbindung von Fördermitteln von mind. 2 Mio. EUR,
Leistungen der Antragstellung im Rahmen von Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ in den letzten 5 Jahren, Leistungen der Projektsteuerung zur Erstellung eines Verwendungsnachweises im Rahmen eines Bauprojektes mit Einbindung von Fördermitteln in Höhe von mind. 2 Mio. EUR aus den letzten 5 Jahren, Leistungen der Projektleitung im Schienen- oder Verkehrswegebau aus den letzten 5 Jahren mit einer zu betreuenden Bausumme von mind. 2 Mio. EUR, Nachweis der Übernahme wesentlicher Aufgaben der Vergabestelle für VGV- sowie VOB-Auschreibungen in den letzten 5 Jahren.
Bausummen beinhalten immer die Bruttobaukosten der Kostengruppen 200 bis 700.
Die vorgenannten Referenzen können jeweils einzeln oder durch eine Referenz, die mehrere Bedingungen erfüllt, nachgewiesen werden. Es erfolgt eine abgestufte Bewertung. Die Abstufung ist der den Vergabunterlagen beigefügten Bewertungsmatrix zu entnehmen.
Erfüllen mehrere Bieter gleichermaßen die Anforderungen mit der gleichen Punktzahl, so wird die Vergabestelle die Auswahl unter den Bietern durch Los treffen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 3455140
Erkannte Vergabeverstöße sind gemäß § 160 III Nr. 1 GWB innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zu der in dieser Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrages bei der unter Punkt VI. 4.1 benannten Stelle zu rügen. Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (bei Ablehnung einer Rüge): spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Vergaberüge des Unternehmens, welches eine Verletzung seiner Rechte nach den §§ 97 ff GWB geltend macht, nicht abhelfen zu wollen.