Rahmenvereinbarung zur Überlassung von Geräten zur therapeutischen Apherese Referenznummer der Bekanntmachung: HAL_UK_02_2021

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06120
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.medizin.uni-halle.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvereinbarung zur Überlassung von Geräten zur therapeutischen Apherese

Referenznummer der Bekanntmachung: HAL_UK_02_2021
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
33100000 Medizinische Geräte
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Das Universitätsklinikum Halle (Saale) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über Miete inkl. Wartung und Instandhaltung für insgesamt 6 Geräte zur therapeutischen Apherese. Diese 6 Geräte unterteilen sich in 3 Geräte zur selektiven extrakorporalen Therapie (Los 1) und 3 Geräte zur Immunapherese für Immunosorba und Globaffin (Los 2). Darüber hinaus erfolgt der Abschluss einer Preisvereinbarung über die Belieferung des UKH mit den für die Mietgeräte benötigten Reagenzien und Verbrauchsmaterialien.

Die Vereinbarungen werden für einen Zeitraum von 48 Monaten inkl. der Option der automatischen Verlängerung um 2-mal jeweils 12 Monate und einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum jeweiligen Vertragsende abgeschlossen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
33141000 Nichtchemisches medizinisches Einwegmaterial und hämatologisches Verbrauchsmaterial
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Universitätsklinikum Halle (Saale)

Klinik für Innere Medizin II

Abteilung Dialyse

Ernst-Grube-Straße 40

06120 Halle (Saale)

Die Aufstellung der Geräte kann an mehreren Standorten innerhalb des Klinikkomplexes Ernst-Grube-Str. 40 erfolgen. Eine Übersicht der Gerätestandorte wird nach Aufstellung gemeinsam erstellt und aktuell gehalten.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das Department für Innere Medizin, Universitätsklinik und Poliklinik für Innere Medizin II führt in der Dialyseabteilung, die therapeutische Apherese grundsätzlich mit den Verfahren der Vollblutapherese, Lipoproteinapherese, Plasmaseparation, Immunapheserese und Isoagglutininapherese durch.

Bei der vom Universitätsklinikum Halle (Saale) durchgeführten therapeutischen Apherese kommt u. a. das Polyacrylat-Vollblutadsorptionsverfahren (DALI) zum Einsatz.

Die von Seiten des Universitätsklinikums Halle (Saale) durchgeführten Verfahren der Lipoproteinapherese dienen der Absenkung von LDL-Partikeln (LDL-P) und damit der LDL-C-Konzentration, von triglyzeridreichen Lipoproteinen und von Lp(a) bei medikamentös unzureichend behandelbaren Lipidstoffwechselstörungen. Die zusätzliche Fibrinogen-Elimination einiger Verfahren bestimmt hierbei im Einzelfall die Auswahl des Verfahrens für den Patienten mit.

Bei dem vom Universitätsklinikum Halle (Saale) durchgeführten Plasmaverfahren wird in einem ersten Schritt das Plasma mit Hilfe eines Membranplasmaseparators abgetrennt. Das zu behandelnde Plasma wird danach durch einen Adsorber geleitet und anschließend dem Vollblut wieder zugeführt. Nachgelagert wird dann eine Doppelfiltrations-Plasmapherese (DFPP) durchgeführt.

Die von Seiten des Universitätsklinikums Halle (Saale) etablierte Immunapharese hat zum Ziel mit Immunadsorbern pathogene Antikörper bzw. Autoantikörper und zirkulierende Immunkomplexe aus dem Patientenplasma zu entfernen. Dieses Verfahren wird zur Behandlung bestimmter Autoimmunerkrankungen oder antikörpervermittelter Transplantatabstoßungen eingesetzt. Die bei der Immunadsorption verwendeten Adsorbersysteme unterscheiden sich u. a. in ihren Liganden und weiteren Eigenschaften. Die von Seiten des Universitätsklinikum Halle (Saale) eingesetzten Immunadsorber können alle nur mit Plasma verwendet werden, daher muss hier immer vor Verwendung eine Plasmatrennung stattfinden.

Ferner wird durch das Universitätsklinikum Halle (Saale) die (Nieren-)Transplantation bei ABO-Inkompatibilität durch die Isoagglutininapharese unterstützt. Halle (Saale) bewährt. Die etablierten Protokolle zur ABOi-NTx beruhen dabei allesamt auf einem initialen Einsatz der therapeutischen Apharese (Plasmapharese, selektive ABO-Immunadsorption oder Breitband-Immunglobulin Immunadsorption) in Kombination mit einer B-Zell Depletion, so dass eine rasche extrakorporale Elimination von Isoagglutininen erreicht werden kann.

Für die Durchführung der o. g. Verfahren benötigt das Universitätsklinikum je 3 Geräte zur selektiven extrakorporalen Therapie sowie 3 Immunapheresegeräte, die auf Mietbasis, sowie die dazu benötigten Verbrauchsmaterialien, die auf Konsignationslagerbasis zur Verfügung gestellt werden. Die Bedarfe der Verbrauchsmaterialien sind schwankend und schwer prognostizierbar. Daher kann keine Mengenzusage getroffen werden.

Anlieferung, Aufstellung, Installation, Inbetriebnahme, Übergabe, Einweisung und Schulung müssen in Abstimmung mit den Anwendern erfolgen. Hierzu ist eine Terminvereinbarung durch den Anwender notwendig. Die Kontaktdaten werden mit Zuschlagserteilung mitgeteilt.

Die Einbringung des Vertragsgegenstandes an die vertraglich bezeichnete Verwendungsstelle liegt in der Verantwortung des Bieters. Dabei gewährleistet dieser die Einbringung ohne Veränderungen/Baumaßahmen durchführen zu müssen. Schutzmaßnahmen an gefährdeten Teilen sind im Rahmen des Angebotes bzw. der Anlieferung enthalten.

Mit der Abgabe seines Angebotes garantiert der Bieter, dass er die Leistungserbringung entsprechend den Vorgaben dieser Ausschreibung ausführt.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Optionale Bestandteile können gemäß Leistungsverzeichnis und Preisblatt angeboten werden.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:

Im Rahmen einer ausführlichen Marktrecherche wurde erkundet, dass die am Universitätsklinikum Halle (Saale) etablierten Therapieverfahren (DALI, Membranfiltration nach „Monet“ und den Adsorbern Globaffin und Ligasorb) in ihrer Ausprägung nur durch die Geräte und Verbrauchsmaterialien bzw. Reagenzien der Firma Fresenius Medical Care unterstützt werden. Eine Anpassung der bestehenden therapeutischen Aphereseverfahren sowie die Auflösung der einheitlichen Gerätestruktur würde zu massiven Mehraufwänden der vor- und nachgelagerten medizinischen sowie therapeutischen Prozesse führen. Auf Grund der daraus resultierenden erheblichen Kosten lässt sich eine produktneutrale Ausschreibung nicht wirtschaftlich abbilden und damit nicht wirtschaftlich abbildbar werden. Zumal die Wirtschaftlichkeit etwaiger Angebote nicht ausreichend bewertet werden kann, da der Fallpauschalenkatalog die Zusatzentgelte mit Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) für die Verfahren der Therapeutischen Apherese nur unzureichend abbildet. Es gibt bundeseinheitlich vorgegebene Zusatzentgelte, aber auch krankenhausindividuell zu verhandelnde Entgelte, welche vom eingesetzten System (Hersteller) abhängig sind. Die Wirtschaftlichkeit eines Angebots könnte somit nicht zweifelsfrei und vollumfänglich belegt werden, ohne dass die Zusatzentgelte im Vorfeld mit den Kostenträgern entsprechend verhandelt wurden.

Weitere Informationen sind auf Anfrage möglich.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: HAL_UK_02_2021
Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvereinbarung zur Überlassung von Geräten zur therapeutischen Apherese

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
28/04/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Homburg
NUTS-Code: DE718 Hochtaunuskreis
Postleitzahl: 61346
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Das Datum der voraussichtlichen Zuschlagserteilung ist spätestens der 14.5.2021.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es: „Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften imVergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachungbenannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber demAuftraggebergerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
28/04/2021