Unterhalts-, Grund-, Glas- und Rahmenreinigung in der Kernstadt und in den Ortsteilen Referenznummer der Bekanntmachung: 30-90.80-2021/01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hansestadt Stendal
NUTS-Code: DEE0D Stendal
Postleitzahl: 39576
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stendal.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhalts-, Grund-, Glas- und Rahmenreinigung in der Kernstadt und in den Ortsteilen
Los 1: Unterhalts- und Grundreinigung Kernstadt und Ortsteile
Los 2: Grund- sowie Glas- und Rahmenreinigung Ortsteile
Los 3: Glas- und Rahmenreinigung Kernstadt und Ortsteile.
Unterhalts- und Grundreinigung Kernstadt und Ortsteile
Kernstadt der Hansestadt Stendal sowie Ortsteile
Unterhalts- und Grundreinigung Kitas, Grundschule, Turnhallen, Jugendklub, Bauhof, Verwaltungsgebäude, insgesamt 18 Gebäude (Jahresreinigungsfläche für Unterhaltsreinigung = 2 765 787,55 m2 und für Grundreinigung = 11 365,04 m2).
Grundreinigung sowie Glas- und Rahmenreinigung Ortsteile
Ortsteile der Hansestadt Stendal
Grundreinigung sowie Glas- und Rahmenreinigung Dorfgemeinschaftshäuser, Ortsbürgermeisterbüros, Feuerwehren, Trauerhallen, insgesamt 57 Gebäude (Jahresreinigungsfläche für Grundreinigung = 5 882,29 m2 und für Glasreinigung 935,63 m2).
Glas- und Rahmenreinigung Kernstadt und Ortsteile
Kernstadt der Hansestadt Stendal sowie Ortsteile
Glas- und Rahmenreinigung Kitas, Grundschulen, turnhallen, Jugendklubs, Sportanlage, Verwaltungsgebäude, VHS, Museum, Stadttore, Bibliothek, Obdachlosenunterkunft, FFW, Stadtteilbüro, insgesamt 45 Gebäude (Jahresreinigungsfläche = 21 689,08 m2, davon mit Hebebühne 537,91 m2).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Bewerbererklärung des MW vom 21.11.2008 mit Nachunternehmerverzeichnis – diese ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt und beinhaltet Erklärungen nach Abschnitt 2 – Basisparagrafen mit zusätzlichen Bestimmungen der EU – Vergaberichtlinie 2004/18/EG. Alternativ zu diesen Erklärungen wird ein gültiges Zertifikat einer Präqualifizierungsstelle anerkannt. Ebenso kann die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) eingereicht werden – auch diese ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt.
2. Abgabe von Eignerklärungen nach dem Landesvergabegesetz Sachsen-Anhalt (LVG LSA) zu folgenden Paragrafen:
— § 10 Erklärung Tariftreue und Entgeltgleichheit,
— § 13 Erklärung zum Nachunternehmereinsatz. Entsprechende Formblätter sind den Ausschreibungsunterlagen beigefügt.
3. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind folgende Nachweise vorzulegen:
— ggf. vom Nachunternehmer: Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (Bewerbererklärung oder EEE oder PQ-Nachweis),
— ggf. vom Nachunternehmer: Erklärung LVG LSA § 10 Tariftreue und Entgeltgleichheit.
4. Von dem Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, sind entsprechende Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, der Berufsgenossenschaft, der tariflichen Sozialkasse vorzulegen. Vorgenannte Bescheinigungen können auch vom Nachunternehmer verlangt werden.
1. Nachweis Haftpflichtversicherung mit folgenden Mindestversicherungssummen:
— 1 Mio. EUR für Personenschäden pro Schadensfall,
— [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und Vermögensschäden pro Schadensfall,
— [Betrag gelöscht] EUR für den Verlust von Schlüsseln pro Schadensfall.
2. Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten AK.
1. Qualifizierungsnachweis des vorgesehenen Objektsleiters (mind. Berufsabschluss Gebäudereiniger), sofern keine Eintragung in Präqualifizierungsdatenbank vorliegt,
2. mindestens 4 Referenzobjekte mit Ansprechpartner und Telefonnummer.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.lvwa.sachsen-anhalt.de
Auf Fristen zur Einlegung einer Rüge gemäß § 160 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 (3) Nr. 4 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebotsfrist gerügt werden (§ 160 (3) Nr. 2 GWB). Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung an o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 (3) GWB vorliegen. Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften des § 134 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 (2) GWB zur Geltendmachung der in § 134 (1) GWB genannten Verstöße zu beachten.