EFRE-Förderprojekt aus dem Programm Sachsen-Anhalt Kulturerbe „Entwicklung und Neuausrichtung des Stiftsberges in Quedlinburg“ Schlossberg 1, 06484 Welterbestadt Quedlinburg (Los 53) Stahltreppen; Bereich 2.2 Süd- und Westflügel Referenznummer der Bekanntmachung: 3.01-5/21
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Quedlinburg
NUTS-Code: DEE09 Harz
Postleitzahl: 06484
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.quedlinburg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
EFRE-Förderprojekt aus dem Programm Sachsen-Anhalt Kulturerbe „Entwicklung und Neuausrichtung des Stiftsberges in Quedlinburg“ Schlossberg 1, 06484 Welterbestadt Quedlinburg (Los 53) Stahltreppen; Bereich 2.2 Süd- und Westflügel
(Los 53) Stahltreppen; Bereich 2.2 Süd- und Westflügel.
Quedlinburg
Ausgeschrieben werden Stahlbauarbeiten zur Herstellung von Stahltreppen die im Zuge des EFRE-Projekts „Entwicklung und Neuausrichtung des Stiftsberges in Quedlinburg“ erforderlich werden. Einbauort ist der Süd- und Westflügel des Stiftsbergensembles.
Die Leistung umfasst unter anderem:
Herstellen, Liefern und Einbauen:
— 1 St. viertelgewendelte einläufige Stahltreppe, 19 Steigungen (Stg.), Laufbreite 0,75 m, inkl. Geländer,
— 1 St. geschwungene Stahltreppe (S-Form), 11 Stg., Laufbreite 1,00 m, inkl. Geländer,
— 1 St. zweiläufige Stahltreppe mit Zwischenpodest, 22 Stg., Laufbreite 1,30 m, inkl. Geländer,
— 1 St. Podest aus Stahlrahmen BxL 1,55 m x 3,40 m, inkl. Ganzglasgeländer.
Projektnummer oder Projektreferenz: ZS/2018/06/93182
Zu Punkt:
II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote
Nebenangebote sind für die gesamte Leistung nur in Verbindung mit einem Hautpangebot zugelassen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung i.V.m. § 19 MiLoG) beim Bundeszentralregister anfordern, um seine Zuverlässigkeit zu überprüfen. Wird eine entsprechende Bescheinigung vom Herkunftsland eines ausländischen Bieters nicht oder nicht in vollem Umfang ausgestellt, kann sie durch eine eidesstattliche oder förmliche Erklärung des ausländischen Bieters ersetzt werden.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen oder nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. (Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist Bestandteil der zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen)
Darüber hinaus (nicht Bestandteil der Präqualifizierung) hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben und Nachweise mit dem Angebot vorzulegen:
— ggf. Formblatt 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft.
— Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§ 10 Abs. 1 und 3 des Landesvergabegesetzes),
— Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 13 Abs. 2 und 4 des Landesvergabegesetzes),
— Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (§ 12 des Landesvergabegesetzes),
— Ergänzende Vertragsbedingungen (zu den §§ 12, 17 und 18 des Landesvergabegesetzes),
— Erklärung zur Handwerksrolleneintragung im Sinne der Handwerksordnung Anlage A.
Die Erklärungen des Landesvergabegesetzes Sachsen-Anhalt sind per Hand zu unterschreiben. Die elektronische Textform ist hier nicht ausreichend.
Abschnitt IV: Verfahren
Keine
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die vom Bieter erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Soweit das Angebot eines Bieters den Zuschlag erhält, werden die übrigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Bieters, der den Zuschlag erhält, vor Zuschlagserteilung informiert. Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebots sein Einverständnis hiermit. Auf die beigefügten Datenschutzhinweise nach Art. 13 und 14 der DSGVO wird verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1- 3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).