Rahmenvertrag Hemden (Neuausschreibung) Referenznummer der Bekanntmachung: 12.31-81262-440/2021
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE0 Sachsen-Anhalt
Postleitzahl: 39126
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]3
Fax: [removed]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Hemden (Neuausschreibung)
Hemden Polizei und Justiz.
Polizeiinspektion Zentrale Dienste Sachsen-Anhalt
August-Bebel-Damm 19
39126 Magdeburg
— 35 980 x Hemden Polizei Damen und Herren,
— 7 040 x Hemden Justiz Damen und Herren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Bewerbererklärung – Eigenerklärung zu § 6 Abs. 5 VOL/A bzw. § 6 EG Abs. 6 VOL/A „Insolvenzverfahren/Liquidation“ oder der Bieter erfüllt die o. g. Eignungsnachweise durch die Eintragung in eine Liste oder durch Vorlage eines Zertifikates einer durch das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des LSA anerkannten Präqualifizierungsstelle wie das ULV der ABSt Sachsen-Anhalt bzw. IHK PQ VOL. Anstelle des Eintrags in eine ULV-Liste kann der Eignungsnachweis auch durch Vorlage eines von der anerkannten Präqualifizierungsstelle ausgefertigten Zertifikats, z. B. PQ VOL, geführt werden.
In dem Zertifikat müssen die Eignungskriterien der Vergabebestimmungen angegeben worden sein, die bei der Präqualifizierung geprüft worden sind. Darüber hinaus sind folgende Erklärungen/Vereinbarungen vorzulegen:
— Erklärung zu §§10,12,13 LVG LSA „Tariftreue und Entgeltgleichheit, ILO-Kernarbeitsnormen, Nachunternehmereinsatz“ – Vereinbarung zu §§ 17,18 LVG LSA „Kontrollen und Sanktionen“.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).