Verkehrsinformationen des Straßenverkehrs Sachsen-Anhalt für das intermodale Mobilitätsportal Mitteldeutschland (ViSA)

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE Sachsen-Anhalt
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.nasa.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Verkehr

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Verkehrsinformationen des Straßenverkehrs Sachsen-Anhalt für das intermodale Mobilitätsportal Mitteldeutschland (ViSA)

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48100000 Branchenspezifisches Softwarepaket
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung von Verkehrsinformationen des Straßenverkehrs Sachsen-Anhalt für das intermodale Mobilitätsportal Mitteldeutschland (ViSA) der NASA GmbH (inkl. Lizensierung der Software für die gesamte Betriebslaufzeit aller Komponenten) sowie anschließender Wartung und Betrieb der Software für einen Zeitraum von 5 Jahren und einer Option auf Verlängerung um bis zu weitere 5 Jahre. Es handelt sich um einen gemischten Liefer- und Dienstleistungsauftrag gemäß § 110 Abs. 2 Nr. 2 GWB.

Zum aktuellen Zeitpunkt verfügt die Auftraggeberin über keine gesicherte Finanzierung hinsichtlich des umsetzungsbegleitenden Lizenzvertrages für die benötigte FCD über ein Jahr hinaus sowie dem angedachten Betriebs- und Wartungsvertrag, welcher sich nach der Gesamtabnahme anschließen soll. Die Bereitstellung ausreichender Mittel für das Projekt ist von der Bewilligung des Haushaltes des Landes Sachsen-Anhalt abhängig. Die Auftraggeberin beantragt die Erteilung entsprechender Verpflichtungsermächtigungen über die angedachte Laufzeit.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72212000 Programmierung von Anwendersoftware
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE Sachsen-Anhalt
Hauptort der Ausführung:

Land Sachsen-Anhalt

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Ausschreibung umfasst:

1. Softwarelieferung und -entwicklung auf Grundlage des Lastenheftes für einen MIV-Routenplaner, Schnittstellen zum Hintergrundsystem sowie die Beschaffung von Verkehrs-daten inklusive Lizensierung der Software für die gesamte Betriebslaufzeit und für alle Komponenten;

2. Wartung und Betrieb der Software für einen Zeitraum von 5 Jahren ab Gesamtabnahme und einer Option auf Verlängerung um bis zu weitere 5 Jahre, wobei der Auftraggeberin aufgrund der ungesicherten Finanzierung ein Sonderkündigungsrecht von Vertragsbeginn an eingeräumt wird;

3. Beschaffung einer FCD-Lizenz für den Umsetzungszeitraum für Entwicklung und Tests sowie den anschließenden Zeitraum von 5 Jahren und einer Option auf Verlängerung um bis zu weitere 5 Jahre, wobei der Auftraggeberin aufgrund der ungesicherten Finanzierung ein Sonderkündigungsrecht von Vertragsbeginn an eingeräumt wird.

Weitere Bestandteile des Auftrags sind:

— Lizenzbeschaffung für benötigte FCD für Entwicklung und Test beginnend 8 Wochen nach Auftragsvergabe,

— Bereitstellung der Schnittstellen für die Einbindung in das Mobilitätsportal Mitteldeutschland durch den Systemdienstleister des AG,

— Projektmanagement,

— Pflichtenhefterstellung,

— Einarbeitung und Schulung für bis zu 5 Mitarbeiter des AG.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es sind folgende Optionen vorgesehen:

Verträge:

1) Verlängerung einer FCD-Lizenz um weitere 5 Jahre;

2) Verlängerung von Wartung und Betrieb um weitere 5 Jahre;

3) Escrow-Hinterlegung bei einem Escrow-Unternehmen.

Leistungsbestandteile:

4) Prognosefunktion des dynamischen MIV-Routenplaners;

5) Generierung von Prognosedaten durch eine optionale Prognosefunktion des MIV-Routenplaners.

Einzelheiten sind im Lastenheft und den Anforderungen an den Betriebsvertrag enthalten.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:

Förderung von Vorhaben der Forschung, Einführung und Nutzung intelligenter Verkehrssysteme aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Vorhabensbezeichnung: Verkehrsinformationen des Straßenverkehrs Sachsen-Anhalt für das intermodale Mobilitätsportal Mitteldeutschland (ViSA), Kennziffer: 18-15003/004.

II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 107-258787
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Verkehrsinformationen des Straßenverkehrs Sachsen-Anhalt für das intermodale Mobilitätsportal Mitteldeutschland (ViSA)

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
16/03/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12109
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: https://www.vmzberlin.com/
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Der unter II.1.7. und V.2.4. angegebene Wert entspricht nicht dem tatsächlichen Wert. Der öffentliche Auftraggeber kann nach § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV von der Veröffentlichung von Angaben absehen, wenn die berechtigten Geschäftsinteressen eines Unternehmens durch die Weitergabe geschädigt würden.

Die Schädigung von berechtigten Unternehmensinteressen ist stets bei der Preisgabe von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen zu bejahen. Darunter fallen auch kaufmännische Tatsachen. Aus der Preisangabe des endgültigen Gesamtauftragswerts sind Rückschlüsse auf die Kalkulation sowie die technischen und kaufmännischen Konzepte möglich. Daher wird von der Veröffentlichung des endgültigen Gesamtauftragswertes abgesehen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [removed]536
Fax: [removed]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Es gelten die nachfolgenden Vorschriften:

§ 135 GWB Unwirksamkeit:

(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1) gegen § 134 verstoßen hat oder

2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn

1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;

2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und

3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.

Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.

§ 160 Einleitung, Antrag:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
09/04/2021