Stiftung Schloß Wernigerode Vergabe Architekten- und Ingenieurleistungen – Dachsanierung Schloßkirche und Turm Referenznummer der Bekanntmachung: HBA 127/2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wernigerode
NUTS-Code: DEE09 Harz
Postleitzahl: 38855
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wernigerode.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stiftung Schloß Wernigerode Vergabe Architekten- und Ingenieurleistungen – Dachsanierung Schloßkirche und Turm
Dienstleistungen.
Position
Objektplanung und Fachplanung Technische Ausrüstung jeweils Lph 4 bis 8 zzgl. Besondere Leistungen für Dachsanierung Schloßkirche und Turm des Schloßes Wernigerode.
Jeder Bewerber kann so viele Referenzen nachweisen, wie er möchte. Der Auftraggeber wird jedoch maximal eine Unternehmensreferenz bewerten. Falls der Bewerber mehr als eine Unternehmensreferenz einreicht, hat dieser anzuzeigen welche Referenz durch den Auftraggeber bewertet werden soll.
Bezüglich Los 1:
Der Teilnahmeantrag ist nur dann wertungsfähig, wenn die folgenden Mindestanforderungen an die Referenz erfüllt werden:
— Der Beginn der Leistungserbringung muss nach dem 1.1.2005 erfolgt sein,
— die Leistung muss spätestens bis zum Schlusstermin der Abgabe der Teilnahmeanträge vollständig erbracht worden sein,
— die Leistung muss eine Objektplanungsleistung i. S. d. § 34 HOAI i. V. m. Anlage 10 Nummer 10.1. zur HOAI gewesen sein.
Jede Referenz wird nach den folgenden vier Kriterien bewertet.
1. Die erbrachte Leistung beinhaltete eine Sanierung (Umbau oder Instandsetzung) eines denkmalgeschützten Dachs.
— Ja = 40 Punkte,
— Nein = 0 Punkte.
2. Es wurden Leistungen aus den Leistungsphasen LPH 4 bis LPH 8 erbracht.
Für jede Leistungsphase werden 2 Punkte vergeben. Maximal können 10 Punkte erzielt werden.
3. Die Netto-Baukosten der KG 300 und KG 400 betragen:
— [Betrag gelöscht] EUR = 0 Punkte,
— mindestens [Betrag gelöscht] EUR = 15 Punkte.
Zwischenwerte werden linear interpoliert
Bewertungspunkte werden auf 1 Nachkommastelle gerundet.
Position
Tragwerksplanung Lph 1 bis 6 zzgl. Besondere Leistungen für die Dachsanierung der Schloßkirche und Turm des Schloßes Wernigerode
Jeder Bewerber kann so viele Referenzen nachweisen, wie er möchte. Der Auftraggeber wird jedoch maximal eine Unternehmensreferenz bewerten. Falls der Bewerber mehr als eine Unternehmensreferenz einreicht, hat dieser anzuzeigen welche Referenz durch den Auftraggeber bewertet werden soll.
Bezüglich Los 2:
Der Teilnahmeantrag ist nur dann wertungsfähig, wenn die folgenden Mindestanforderungen an die Referenz erfüllt werden:
— der Beginn der Leistungserbringung muss nach dem 1.1.2005 erfolgt sein,
— die Leistung muss spätestens bis zum Schlusstermin der Abgabe der Teilnahmeanträge vollständig erbracht worden sein,
— die Leistung muss eine Tragwerksplanungsleistung i. S. d. § 51 HOAI i. V. m. Anlage 14 Nummer 14.1. zur HOAI gewesen sein.
Jede Referenz wird nach den folgenden vier Kriterien bewertet.
1. Die erbrachte Leistung beinhaltete eine Sanierung (Umbau oder Instandsetzung) eines denkmalgeschützten Dachs.
— Ja = 40 Punkte,
— Nein = 0 Punkte.
2. Es wurden Leistungen aus den Leistungsphasen LPH 1 bis LPH 6 erbracht.
Für jede Leistungsphase werden 2 Punkte vergeben. Maximal können 12 Punkte erzielt werden.
3. Die Netto-Baukosten der KG 300 und KG 400 betragen:
— [Betrag gelöscht] EUR = 0 Punkte,
— mindestens [Betrag gelöscht] EUR = 15 Punkte.
Zwischenwerte werden linear interpoliert
Bewertungspunkte werden auf 1 Nachkommastelle gerundet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für Los 1 und Los 2:
Als Berufsqualifikation wird der Beruf des Architekten oder des bauvorlageberechtigten Ingenieurs gefordert. Zugelassen wird, wer berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden.
Juristische Personen werden als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorbezeichneten Sinn (d.i., wer berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden) benennen.
Alternativ wird für Los 2 (und nur für Los 2) zugelassen, wer über einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss eines Studiums der Fachrichtung Architektur, Hochbau oder des Bauingenieurwesens mit einer mindestens dreijährigen Berufserfahrung in der Tragwerksplanung verfügt; auf die Bauvorlageberechtigung kommt es dann nicht an.
Nachfolgende Bedingungen gelten für beide Lose!
— Angaben zum unterzeichnenden Unternehmen (gemäß Teil II A Teilnahmeantrag und Eigenerklärungen)
Einzureichen mit Teilnahmeantrag v. Bewerber bzw. v. d. Bewerbergemeinschaft für den Bewerber bzw. jedes Mitgl. der Bewerbergemeinschaft und jeden Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe sowie jeden reinen Eignungsverleiher,
— Angaben über den Umfang der Bewerbung (gemäß Teil II B Teilnahmeantrag und Eigenerklärungen)
Einzureichen mit Teilnahmeantrag v. Bewerber bzw. d. bevollmächtigten Mitgl. d. Bewerbergemeinschaft für den Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft,
— Eigenerklärung zur Art des Teilnahmeantrags (gemäß Teil II C Teilnahmeantrag und Eigenerklärungen)
Einzureichen mit Teilnahmeantrag v. Bewerber bzw. d. bevollmächtigten Mitgl. d. Bewerbergemeinschaft für den Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft,
— Nur im Fall der Antragsabgabe durch eine Bewerbergemeinschaft: Eigenerklärung Bewerbergemeinschaft (gemäß Anlage 7 Erklärung Bewerbergemeinschaft)
Einzureichen mit Teilnahmeantrag v. d. Bewerbergemeinschaft für jedes Mitgl. der Bewerbergemeinschaft,
— Nur im Fall der Antragsabgabe durch eine Bewerbergemeinschaft: Erklärung zum übernommenen Leistungsteil im Rahmen der Bewerbergemeinschaft (gemäß Teil II D Teilnahmeantrag und Eigenerklärungen)
Einzureichen mit Teilnahmeantrag v. d. Bewerbergemeinschaft für jedes Mitgl. der Bewerbergemeinschaft,
— Nur im Fall des Einsatzes von Unterauftragnehmern: Eigenerklärung im Fall des Einsatzes von Unterauftragnehmern (gemäß Teil II E Teilnahmeantrag und Eigenerklärungen)
Einzureichen mit Teilnahmeantrag v. Bewerber bzw. d. bevollmächtigten Mitgl. d. Bewerbergemeinschaft für den Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft,
— Nur im Fall der Eignungsleihe: Eigenerklärung im Fall der Eignungsleihe (gemäß Teil II F Teilnahmeantrag und Eigenerklärungen)
Einzureichen mit Teilnahmeantrag v. Bewerber bzw. d. bevollmächtigten Mitgl. d. Bewerbergemeinschaft für den Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft,
— Für den Fall des Einsatzes von Unterauftragnehmern mit Eignungsleihe oder eines reinen Eignungsverleihers: Verpflichtungs- und Verfügbarkeitserklärung des Unterauftragnehmers mit Eignungsleihe bzw. des reinen Eignungsleihgebers (gemäß Teil II G Teilnahmeantrag und Eigenerklärungen)
Einzureichen mit Teilnahmeantrag v. Bewerber bzw. v. d. Bewerbergemeinschaft für jeden Unterauftragnehmer, der zugleich seine Eignung verleiht, und jeden reinen Eignungsverleiher,
— Verpflichtungs- und Einwilligungserklärung zur Wahrung des Datenschutzes (gemäß Teil II H Teilnahmeantrag und Eigenerklärungen i.V.m. Anlage 11 Verpflichtungs- und Einwilligungserklärung zur Wahrung des Datenschutzes)
Einzureichen mit Teilnahmeantrag v. Bewerber bzw. v. d. Bewerbergemeinschaft für den Bewerber bzw. jedes Mitgl. der Bewerbergemeinschaft und jeden Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe sowie jeden reinen Eignungsverleiher,
— Eigenerklärung gemäß §§ 123, 124 und 125 GWB (gemäß Teil III A, B und C Teilnahmeantrag und Eigenerklärungen)
Einzureichen mit Teilnahmeantrag v. Bewerber bzw. v. d. Bewerbergemeinschaft für den Bewerber bzw. jedes Mitgl. der Bewerbergemeinschaft und Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe sowie jeden reinen Eignungsverleiher,
— Einverständniserklärung zur Einholung eines Auszugs aus dem Gewerbezentralregister, Wettbewerbsregister sowie sonstiger Register (gemäß Teil III D Teilnahmeantrag und Eigenerklärungen)
Einzureichen mit Teilnahmeantrag v. Bewerber bzw. v. d. Bewerbergemeinschaft für den Bewerber bzw. jedes Mitgl. der Bewerbergemeinschaft und Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe sowie jeden reinen Eignungsverleiher,
— Eigenerklärung über eine Eintragung in ein Handels- oder Berufsregister sowie sonstige Existenznachweise (gemäß Teil IV A Teilnahmeantrag und Eigenerklärungen)
Einzureichen mit Teilnahmeantrag v. Bewerber bzw. v. d. Bewerbergemeinschaft für den Bewerber bzw. jedes Mitgl. der Bewerbergemeinschaft und jeden Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe sowie jeden reinen Eignungsverleiher,
— Eigenerklärung zum Sicherheitsmanagement und zu technischen und organisatorischen Maßnahmen (gemäß Teil IV D Teilnahmeantrag und Eigenerklärungen i.V.m. Anlage 12 Eigenerklärung zum Sicherheitsmanagement und zu technischen und organisatorischen Maßnahmen)
Einzureichen mit Teilnahmeantrag v. Bewerber bzw. v. d. Bewerbergemeinschaft für den Bewerber bzw. jedes Mitgl. der Bewerbergemeinschaft und jeden Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe,
— Eigenerklärung über die Einverständniserklärung, dass der Auftraggeber Bestätigungen und Nachweise von denjenigen Bewerbern anfordern kann, deren Teilnahmeantrag in die engere Wahl gekommen sind. (gemäß Teil V Teilnahmeantrag und Eigenerklärungen) Diese Nachweise können sein:
— eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen,
— für die angegebenen Referenzen je eine Referenzbescheinigung des Referenzgebers
— Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters betreffend die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben,
— Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer,
— eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit mein/unser Betrieb beitragspflichtig ist; nicht älter als 6 Monate,
— eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bzw. Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt; nicht älter als 6 Monate,
— eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen; nicht älter als 6 Monate.
Einzureichen mit Teilnahmeantrag v. Bewerber bzw. v. d. Bewerbergemeinschaft für den Bewerber bzw. jedes Mitgl. der Bewerbergemeinschaft und jeden Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe sowie jeden reinen Eignungsleihgeber.
Nachfolgende Bedingung gilt für beide Lose!
Angaben zu Versicherungen in Anlehnung an § 45 (1) Nr. 3 VgV (gemäß Teil IV B Teilnahmeantrag und Eigenerklärungen)
Einzureichen mit Teilnahmeantrag v. Bewerber bzw. v. d. Bewerbergemeinschaft für den Bewerber bzw. jedes Mitgl. der Bewerbergemeinschaft.
Nachzuweisen ist das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherungs- bzw. Kreditinstitut mit einer jährlichen Deckung von:
— mindestens 2 Mio. EUR für Personenschäden und
— mindestens 1,5 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden).
Nachfolgende Bedingungen gelten für beide Lose!
Referenzangaben (gemäß Teil IV C Teilnahmeantrag und Eigenerklärungen)
Es wird eine Unternehmensreferenz gewertet. Die Bewertungsvorgaben und Anforderungen an die Einreichungen ergeben sich aus Ziffer II.2.9) dieser Bekanntmachung sowie Anlage 8.1 (für Los 1) und Anlage 8.2 (für Los 2) aus den Vergabeunterlagen.
Zum Nachweis der jeweiligen Referenz ist das Referenzblatt Anlage 2.3.1 Referenzblatt Los 1 (für Los 1) bzw. Anlage 2.3.2 Referenzblatt Los 2 (für Los 2) zu verwenden.
Von Bewerbergemeinschaften ist die Referenz insgesamt nachzuweisen, das heißt der Referenznachweis ist nicht von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln, aber für die Bewerbergemeinschaft insgesamt zu führen.
Bezüglich Referenzangaben:
Die Mindestanforderungen an den Teilnahmeantrag hinsichtlich Referenzen ergeben sich aus Ziffer II.2.9) dieser Bekanntmachung sowie Anlage 8.1 bzw. Anlage 8.2 aus den Vergabeunterlagen.
Zu jeder eingereichten Referenz ist das Referenzblatt vollständig zu befüllen (bei Nichtbeachtung ist die Referenz nicht wertungsfähig).
Siehe Ziffer III.1.1): Dort die Angaben zur besonderen Berufsqualifikation
Eigenerklärungen gem. LVG LSA, vergleiche Anlagen 3 bis 6.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen ab Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer Sachsen-Anhalt zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Sind mehr als 15 Tage vergangen, so ist der Antrag insoweit unzulässig. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Diese Geltendmachungsfrist verkürzt sich nach Maßgabe von § 135 Abs. 2 S. 2 GWB auf 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Das Zuschlagsverbot nach § 169 Abs. 1 GWB entfällt unter den Voraussetzungen des § 169 Abs. 4 S. 1 GWB; Unternehmen haben die Reaktionsmöglichkeit nach § 169 Abs. 4 S. 2 GWB (§ 169 Abs. 4 S. 1-3 GWB).