Spektral- Durchflusszytometer Referenznummer der Bekanntmachung: 11/2021/EU/E16

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Lieferauftrag

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 051-127893)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39120
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.med.uni-magdeburg.de/
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39120
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.med.uni-magdeburg.de/

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Spektral- Durchflusszytometer

Referenznummer der Bekanntmachung: 11/2021/EU/E16
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Beschaffung eines Spektral-Duchflusszytometer inkl. Lieferung, Inbetriebnahme und Einweisung

Mit der Beschaffung eines Duchflusszytometers speziell auf Basis der spektralen Analysetechnik sollen die technischen Möglichkeiten des Forschungsstandpunktes an der Uniklinik Magdeburg auf dem Gebiet der Duchflusszytometrie erweitert werden. Daher soll ein leistungsstarkes, robustes, einfach zu bedienendes, ausbaufähiges und zukunftssicheres Spektral-Duchflusszytometer beschafft werden. Das Spektral-Duchflusszytometer soll zur Forschung auf dem Gebiet der Infektionsimmunologie, Zellbiologie und Mikrobiologie eingesetzt werden. Die Nutzung steht allen Instituten und Forschungsgruppen der medizinischen Fakultät Magdeburg offen.

Das Gerät muss mindestens den Regularien der Biostoff- und Gentechnikverordnung für die biologische Sicherheitsstufe S2 genügen.

Das Gerät muss den in Deutschland geltenden Normen und Bestimmungen zum Betrieb in einem Forschungslabor hinsichtlich der elektrischen Sicherheit und des Laserschutzes genügen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
06/04/2021
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 051-127893

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: II.1.5)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Geschätzter Gesamtwert
Anstatt:

[Betrag gelöscht] EUR

muss es heißen:

[Betrag gelöscht] EUR

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen: