HWSB Wischedeich, Rekultivierung Lagerfläche Fährkrug Referenznummer der Bekanntmachung: 21/N/0100/OB
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lhw.sachsen-anhalt.de
Abschnitt II: Gegenstand
HWSB Wischedeich, Rekultivierung Lagerfläche Fährkrug
Im Zuge der Deichsanierung am linken Elbedeich wurde eine Lagerfläche für mehrere Deichabschnitt eingerichtet. Sie diente der Zwischenlagerung von Deichbauböden, Liefermaterialien für den Straßenbau sowie sämtlicher angefallener Abbruchmaterialien. Diese Lagerfläche soll nun, nach Abschluss der Deichbausanierung, wieder an den Eigentümer übergeben werden. Auf der Lagerfläche befinden sich noch Restböden, Abbruchmaterial sowie diverse Flächenbefestigungen. Diese müssen restlos entfernt werden, so dass der Eigentümer wieder eine nutzbare Ackerfläche zurückerhält. Es handelt sich hierbei um die Lagerfläche Fährkrug.
Die betroffene Lagerfläche befindet sich in Sachsen-Anhalt, im Landkreis Stendal. Sie liegt am linken Elbeufer, nahe der Elbefähre Sandau, direkt landseitig hinter dem Deich, an der Landesstraße L9.
— ca. 2 700 m3 Gemisch aus Boden/Bauschutt entsorgen,
— ca. 230 m3 Betonrecycling 0/45 mm, Z2, entsorgen,
— ca. 600 m3 Astholz, Wurzeln, Stubben entsorgen
— ca. 900 m3 Siebgut (Schotter/Bauschutt) entsorgen,
— ca. 3 640 m3 Oberboden abtragen, sieben,
— ca. 1 420 m3 Oberboden antransportieren, Transportweg ca. 2 km,
— ca. 14 700 m2 Oberboden andecken,
— ca. 14 700 m2 Planum Lagerfläche herstellen,
— ca. 12 100 m2 Oberboden fräsen,
— ca. 940 m2 Asphaltbefestigung, 10 cm dick, aufnehmen, entsorgen,
— ca. 390 m3 Schottertragschicht 0/45 mm, 30 cm dick, aufnehmen, entsorgen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eintragung in das Berufsregister (IHK, HWK),
— Gewerbeanmeldung,
— Handelsregisterauszug.
Es bestehen keine schwerwiegende Verfehlungen gegen die folgenden Zahlungspflichten:
— Bescheinigung in Steuersachen,
— Nachweis der Zahlungen an die gesetzliche Sozialversicherung,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialkasse der Berufsgenossenschaft,
— Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Versicherung der Berufsgenossenschaft sowie
— Haftpflichtversicherung.
PQ oder zwei Referenzen LB 211-01
— der erfolgreiche Bieter muss den Vertragsbedingungen § 10 Abs. 1 und 3, § 12 und §13 Abs. 2 und 4 LVG LSA zustimmen,
— für den erfolgreichen Bieter dürfen keine schwerwiegenden Vergehen gegen die §§ 123 und 124 GWB vorliegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt, Vergabestelle Nord, Otto-von-Guericke-Straße 5, 39104 Magdeburg
Bieter und ihre Bevollmächtigten sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle/Saale
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens ist entsprechend Rechtsbehelfbelehrung gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2; § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.