Ersatzneubau Pettenkofer Brücke über die Anlagen der Deutschen Bahn AG und die Anlagen der Transport-Werk Magdeburger Hafen GmbH in Magdeburg: Objektplanung Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung, Objektplanung Verkehrsanlagen u. w. Referenznummer der Bekanntmachung: 30.3-0195/21

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39128
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.magdeburg.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=384883
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=384883
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Ersatzneubau Pettenkofer Brücke über die Anlagen der Deutschen Bahn AG und die Anlagen der Transport-Werk Magdeburger Hafen GmbH in Magdeburg: Objektplanung Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung, Objektplanung Verkehrsanlagen u. w.

Referenznummer der Bekanntmachung: 30.3-0195/21
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71322300 Planungsleistungen für Brücken
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Im Norden des Stadtgebietes der Landeshauptstadt Magdeburg überqueren 2 aufeinander folgende Brückenbauwerke im Zuge der Pettenkofer Straße die Gleisanlagen der Deutschen Bahn AG sowie die der Industrie- und Hafenbahn und stellen somit neben der nördlicher gelegenen Oebisfelder Brücke und dem südlicheren gelegenen Bahnübergang in der Saalestraße die zentrale Verbindung zwischen dem Magdeburger Ring und der damit einhergehenden Verbindung zum Stadtzentrum von Magdeburg dar. Die Brücken binden das Gewerbegebiet Rothensee an und führen zur Bundesautobahn A 2 weiter. Zugleich dienen sie der Erschließung der Bereiche Rothensee und Industriehafen. Außerdem bietet der Zugang zu dem S-Bahnhof Eichenweiler über eine Treppenanlage eine direkte Umsteigemöglichkeit zur regionalen und überregionalen Weiterfahrt mit den Zügen des Regionalverkehrs. Eine besondere strategische Bedeutung kommt diesem Brückenkomplex durch den im Norden der Landeshauptstadt Magdeburg gelegenen größten Straßenbahnbetriebshof (Betriebshof Nord) der Magdeburger Verkehrsbetriebe GmbH & Co. KG (MVB) zu, der auch die zukünftige Hauptwerkstatt aufnehmen wird. Bei der statischen Nachrechnung der Brücken wurden diverse Defizite festgestellt. Die Landeshauptstadt Magdeburg beabsichtigt daher, die beiden Brückenbauwerke der Pettenkofer Brücke durch ein leistungsfähiges Brückenbauwerk mit hoher Nutzungsdauer zu ersetzen. Gegenstand dieser Vergabe sind dafür erforderlichen Planungsleistungen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71327000 Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Magdeburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Im Rahmen dieser Vergabe werden folgende Leistungen vergeben:

— Objektplanung Ingenieurbauwerke (OP IBW), Lph 1 - 2, optional Lph 3 - 9 gemäß § 43 HOAI i. V. m. Anlage 12, Ziffer 12.1,

— Tragwerksplanung (TWP), Lph 1 - 2, optional Lph 3 - 6 gemäß § 51 HOAI i. V. m. Anlage 14, Ziffer 14.1,

— Objektplanung Verkehrsanlagen (OP VA) - Straße, Lph 1 - 2, optional Lph 3 - 9 gemäß HOAI i. V. m. Anlage 13, Ziffer 13.1,

— Objektplanung Verkehrsanlagen - Schiene, Lph 1 - 2, optional Lph 3 - 9 gemäß HOAI i. V. m. Anlage 13, Ziffer 13.1,

— Besondere / Zusätzliche Leistungen:

— optional: Örtliche Bauüberwachung bei Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen (Straße und Schiene) als Besondere Leistung gemäß HOAI 2013 Anlage 12, Ziffer 12.1 zu § 43 Absatz 4 und Anlage 13, Ziffer 13.1 zu § 47 Absatz 2,

— Abstimmungen und Koordinierungen mit den an der Planung und am Bau Beteiligten (in Lph 2),

— optional: Abstimmungen und Koordinierungen mit den an der Planung und am Bau Beteiligten (ab Lph 3),

— Aufstellen und Fortschreiben von Sperrpausenübersichten für DB und MVB (in Lph 2),

— optional: Aufstellen und Fortschreiben von Sperrpausenübersichten für DB und MVB (ab Lph 3),

— Aufstellen und Ablöseberechnungen nach ABBV (in Lph 2),

— Beratung und Mitwirkung bei der Eisenbahnkreuzungsvereinbarung (in Lph 2),

— optional: Beratung und Mitwirkung bei der Eisenbahnkreuzungsvereinbarung (ab Lph 3),

— optional: Mitwirkung bei der Erstellung von Fördermittelanträgen (in Lph 3)

— Planung der bahnspezifischen Anpassungsmaßnahmen,

— optional: Objektüberwachung der bahnspezifischen Anpassungsmaßnahmen,

— optional: Durchführung und Dokumentation von Bewehrungsabnahmen,

— Mitwirken bei der Öffentlichkeitsarbeit (in Lph 2),

— optional: Mitwirken bei der Öffentlichkeitsarbeit (ab Lph 3),

— besondere / zusätzliche Leistungen zum Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß HOAS Anlage 12, Ziffer 12.1 und Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß HOAI Anlage 13, Ziffer 13.1:

— Auswahl und Besichtigung ähnlicher Objekte (Lph 1),

— Mitwirken bei der Aufstellung / Beauftragung von erforderlichen Gutachten (z. B. Baugrund, Umwelt), Vermessungsleistungen und ggf. weiteren erforderlichen Leistungen (Lph 1),

— Erstellen von Leitungsbestandsplänen (Lph 2),

— vertiefte Untersuchungen zum Nachweis von Nachhaltigkeitsaspekten (Lph 2),

— Anfertigen von Nutzen-Kosten-Untersuchungen (Lph 2),

— Wirtschaftlichkeitsprüfungen (Lph 2),

— Beschaffen von Auszügen aus dem Grundbuch, Kataster und anderen amtlichen Unterlagen (Lph 2),

— optional: Fortschreiben von Nutzen-Kosten-Untersuchungen (Lph 3),

— optional: verkehrsspezifische Planung der Umleitungsstrecken (Lph 3),

— optional: Mitwirken bei Verwaltungsvereinbarungen (Lph 3),

— optional: Nachweis der zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses der Notwendigkeit der Maßnahme (Lph 3),

— Aufstellen von Fiktiventwürfen „Straße“ und „Bahn“(Lph 3),

— optional: Fiktivkostenberechnungen (Lph 3)

— optional: Erarbeiten eines Abbruchkonzeptes für die zu beseitigenden Anlagen (Lph 3),

— optional: Mitwirkung zur Veranlassung von Untersuchungen zur Belastung des Baubereiches mit Kampfmitteln (ab Lph 3)

— optional: Mitwirkung bei der Beschaffung der Zustimmung von Betroffenen (Lph 4),

— optional: Objektübergreifende, integrierte Bauablaufplanung (Lph 5),

— optional: Koordination des Gesamtprojektes (Lph 5),

— optional: Aufstellen von Ablauf- und Netzplänen (Lph 5),

— optional: detaillierte Planung von Bauphasen bei besonderen Anforderungen (Lph 6),

— optional: Prüfen und Werten von Nebenangeboten (Lph 7),

— optional: Kostenkontrolle (Lph 8),

— optional: Prüfen von Nachträgen (Lph 8),

— optional: Erstellen und/oder Fortschreiben eines Bauwerksbuches (Lph 8),

— optional: Erstellen von Bestandsplänen (Lph 8),

— optional: Fertigungsüberwachung Stahlbau und Korrosionsschutz (Werk und Baustelle) (Lph 8),

— optional: Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist (Lph 9)

— besondere/ zusätzliche Leistungen zum Leistungsbild Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI i. V. m. Anlage 14, Ziffer 14.1:

— Aufstellen von Vergleichsberechnungen für mehrere Lösungsmöglichkeiten unter verschiedenen Objektbedingungen (Lph 2),

— Aufstellen eines Lastenplans (Lph 2),

— vorläufige nachprüfbare Berechnung wesentlicher tragender Teile (Lph 2),

— vorläufige nachprüfbare Berechnung der Gründung (Lph 2),

— optional: vorgezogene, prüfbare und für die Ausführungen geeignete Berechnung wesentlich tragender Teile (Lph 3),

— optional: vorgezogene, prüfbare und für die Ausführung geeignete Berechnung der Gründung (Lph 3),

— optional: Mehraufwand bei Sonderbauweisen oder Sonderkonstruktionen (Lph 3),

— optional: Vorgezogene Stahlmengenermittlung des Tragwerkes und der kraftübertagenden Verbindungsteile (Lph 3),

— optional: Nachweise zum konstruktiven Brandschutz (Lph 4),

— optional: Zeichnungen mit statischen Positionen und den Tragwerksabmessungen, den Bewehrungsquerschnitten, den Verkehrslasten und der Art und Güte der Baustoffe, sowie Besonderheiten der Konstruktion (Lph 4),

— optional: Aufstellen und Berechnen nach militärischen Lastenklassen (MLC) (Lph 4),

— optional: Erfassen von Bauzuständen bei Ingenieurbauwerken, in denen das statische System von dem des Endzustandes abweicht (Lph 4),

— optional: Erarbeiten eines Abbruch- und Demontagekonzeptes inkl. Abbruchstatik mit verschiedenen Zwischenzuständen für die zu beseitigenden Anlagen einschließlich der Ermittlung der Kranstandorte und Dimensionierung der Kräne (Lph 4),

— optional: statische Nachweise an nicht zum Tragwerk gehörende Konstruktionen (Lph 4),

— optional: Konstruktion und Nachweise der Anschlüsse im Stahlbau (Lph 5),

— optional: Berechnung der Dehnwege, Festlegen des Spannvorgangs und Erstellen der Spannkontrolle im Spannbetonbau (Lph 5),

— optional: Rohbauzeichnungen im Stahlbetonbau, die auf der Baustelle nicht der Ergänzung durch die Pläne des Objektplaners bedürfen (Lph 5),

— optional: Beitrag zum Aufstellen des Leistungsverzeichnisses für das Tragwerk (Lph 6),

— optional: Beitrag zum Aufstellen von vergleichenden Kostenübersichten des Objektplaners (Lph 6),

— optional: ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerkes auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen (Lph 8),

— optional: ingenieurtechnische Kontrolle der Baubehelfe, z. B. Arbeits- und Lehrgerüste, Kranbahnen, Baugrubensicherungen (Lph 8),

— optional: Kontrolle der Betonherstellung und -verarbeitung auf der Baustelle in besonderen Fällen sowie Auswertung der Güteprüfung (Lph 8),

— optional: betontechnologische Beratung (Lph 8),

— optional: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination nach Baustellenverordnung.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 112
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

— Referenzen des Bewerbers (Unternehmen): 20 %,

— Referenzen/Erfahrungen des Projektleiters: 20 %,

— Referenzen/Erfahrungen des Hauptbearbeiters Objektplanung Ingenieurbauwerke: 20 %,

— Referenzen/Erfahrungen des Hauptbearbeiters Tragwerksplanung: 10 %,

— Referenzen/Erfahrungen des Hauptbearbeiters Objektplanung Verkehrsanlagen (Schiene): 10 %,

— Referenzen/Erfahrungen des Hauptbearbeiters Objektpanung Verkehrsanlagen (Straße): 5 %,

— Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags: 5 %,

— Gesamteindruck der Bewerbung: 10 %.

Nähere Angaben zu den Anforderungen siehe Dokument „Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb“, Ziffer 7.2 „Maßgebende Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge“.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

— Objektplanung Ingenieurbauwerke, Lph 3 - 9 gemäß § 43 HOAI i. V. m. Anlage 12, Ziffer 12.1,

— Tragwerksplanung, Lph 3 - 6 gemäß § 51 HOAI i. V. m. Anlage 14, Ziffer 14.1,

— Objektplanung Verkehrsanlagen - Straße, Lph 3 - 9 gemäß HOAI i. V. m. Anlage 13, Ziffer 13.1,

— Objektplanung Verkehrsanlagen - Schiene, Lph 3 - 9 gemäß HOAI i. V. m. Anlage 13, Ziffer 13.1,

— Besondere / Zusätzliche Leistungen:

— Örtliche Bauüberwachung bei Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen (Straße und Schiene) als Besondere Leistung gemäß HOAI 2013 Anlage 12, Ziffer 12.1 zu § 43 Absatz 4 und Anlage 13, Ziffer 13.1 zu § 47 Absatz 2,

— Abstimmungen und Koordinierungen mit den an der Planung und am Bau Beteiligten (ab Lph 3),

— Aufstellen und Fortschreiben von Sperrpausenübersichten für DB und MVB (ab Lph 3),

— Beratung und Mitwirkung bei der Eisenbahnkreuzungsvereinbarung (ab Lph 3),

— Mitwirkung bei der Erstellung von Fördermittelanträgen (in Lph 3)

— Objektüberwachung der bahnspezifischen Anpassungsmaßnahmen,

— Durchführung und Dokumentation von Bewehrungsabnahmen,

— Mitwirken bei der Öffentlichkeitsarbeit (ab Lph 3),

— besondere / zusätzliche Leistungen zum Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß HOAS Anlage 12, Ziffer 12.1 und Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß HOAI Anlage 13, Ziffer 13.1:

— Fortschreiben von Nutzen-Kosten-Untersuchungen (Lph 3),

— verkehrsspezifische Planung der Umleitungsstrecken (Lph 3),

— Mitwirken bei Verwaltungsvereinbarungen (Lph 3),

— Nachweis der zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses der Notwendigkeit der Maßnahme (Lph 3),

— Aufstellen von Fiktiventwürfen „Straße“ und „Bahn“(Lph 3),

— Fiktivkostenberechnungen (Lph 3)

— Erarbeiten eines Abbruchkonzeptes für die zu beseitigenden Anlagen (Lph 3),

— Mitwirkung zur Veranlassung von Untersuchungen zur Belastung des Baubereiches mit Kampfmitteln (ab Lph 3)

— Mitwirkung bei der Beschaffung der Zustimmung von Betroffenen (Lph 4),

— Objektübergreifende, integrierte Bauablaufplanung (Lph 5),

— Koordination des Gesamtprojektes (Lph 5),

— Aufstellen von Ablauf- und Netzplänen (Lph 5),

— detaillierte Planung von Bauphasen bei besonderen Anforderungen (Lph 6),

— Prüfen und Werten von Nebenangeboten (Lph 7),

— Kostenkontrolle (Lph 8),

— Prüfen von Nachträgen (Lph 8),

— Erstellen und/oder Fortschreiben eines Bauwerksbuches (Lph 8),

— Erstellen von Bestandsplänen (Lph 8),

— Fertigungsüberwachung Stahlbau und Korrosionsschutz (Werk und Baustelle) (Lph 8),

— Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist (Lph 9),

— besondere/ zusätzliche Leistungen zum Leistungsbild Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI i. V. m. Anlage 14, Ziffer 14.1:

— vorgezogene, prüfbare und für die Ausführungen geeignete Berechnung wesentlich tragender Teile (Lph 3),

— vorgezogene, prüfbare und für die Ausführung geeignete Berechnung der Gründung (Lph 3),

— Mehraufwand bei Sonderbauweisen oder Sonderkonstruktionen (Lph 3),

— Vorgezogene Stahlmengenermittlung des Tragwerkes und der kraftübertagenden Verbindungsteile (Lph 3),

— Nachweise zum konstruktiven Brandschutz (Lph 4),

— Zeichnungen mit statischen Positionen und den Tragwerksabmessungen, den Bewehrungsquerschnitten, den Verkehrslasten und der Art und Güte der Baustoffe, sowie Besonderheiten der Konstruktion (Lph 4),

— Aufstellen und Berechnen nach militärischen Lastenklassen (MLC) (Lph 4),

— Erfassen von Bauzuständen bei Ingenieurbauwerken, in denen das statische System von dem des Endzustandes abweicht (Lph 4),

— Erarbeiten eines Abbruch- und Demontagekonzeptes inkl. Abbruchstatik mit verschiedenen Zwischenzuständen für die zu beseitigenden Anlagen einschließlich der Ermittlung der Kranstandorte und Dimensionierung der Kräne (Lph 4),

— statische Nachweise an nicht zum Tragwerk gehörende Konstruktionen (Lph 4),

— Konstruktion und Nachweise der Anschlüsse im Stahlbau (Lph 5),

— Berechnung der Dehnwege, Festlegen des Spannvorgangs und Erstellen der Spannkontrolle im Spannbetonbau (Lph 5),

— Rohbauzeichnungen im Stahlbetonbau, die auf der Baustelle nicht der Ergänzung durch die Pläne des Objektplaners bedürfen (Lph 5),

— Beitrag zum Aufstellen des Leistungsverzeichnisses für das Tragwerk (Lph 6),

— Beitrag zum Aufstellen von vergleichenden Kostenübersichten des Objektplaners (Lph 6),

— ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerkes auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen (Lph 8),

— ingenieurtechnische Kontrolle der Baubehelfe, z. B. Arbeits- und Lehrgerüste, Kranbahnen, Baugrubensicherungen (Lph 8),

— Kontrolle der Betonherstellung und -verarbeitung auf der Baustelle in besonderen Fällen sowie Auswertung der Güteprüfung (Lph 8),

— betontechnologische Beratung (Lph 8),

— Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination nach Baustellenverordnung.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Auswahl der Bewerber, die zur Verhandlung/Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in einem mehrstufigen Prozess.

1. Zunächst werden alle Bewerbungen hinsichtlich form- und fristgerechter Einreichung geprüft.

2. Anschließend erfolgt die Eignungsprüfung der Bewerber hinsichtlich Fachkunde und Leistungsfähigkeit auf der Grundlage der vorgelegten Angaben und Unterlagen. Es wird geprüft, ob die Bewerber die geforderten Mindeststandards (siehe Nr. III.1 „Teilnahmebedingungen“ und III.2 „Bedingungen für den Auftrag“ der Bekanntmachung) erfüllen.

3. Ist der Zahl der geeigneten Bewerber größer als 3 behält sich der Auftraggeber das Recht vor, den Bewerberkreis zu beschränken (mind. 3, max. 5). In diesem Fall wird anhand der vorgelegten Unterlagen geprüft, welche Bewerber besonders geeignet sind und zum Verhandlungsverfahren eingeladen werden sollen. Die zur Bewerberauswahl genutzten Kriterien und deren Gewichtung sind unter Nr. II.2.9 der Bekanntmachung angegeben.

4. Ist nach der Bewerberauswahl anhand der Kriterien die Anzahl der Bewerber zu hoch, weil z. B. mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl erreicht haben, behält sich der Auftraggeber vor, ein Losverfahren durchzuführen, um die Bewerberzahl abschließend zu reduzieren.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 3 Monate, beizubringen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

— Bescheinigung über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung oder Erklärung der Versicherung, dass im Auftragsfalle eine Berufshaftpflichtversicherung mit der Mindestdeckungssumme abgeschlossen wird.

Nachweis mittels Vorlage einer Bescheinigung über den Abschluss einer entsprechenden Versicherung oder Deckungszusage durch den Versicherer, siehe auch Vordruck "D02_Pettenkofer-Brücke_VgV-OP-IBW_Eigenerklaerung-Eignung“,

— Nachweis des Jahresumsatzes (Gesamtumsatz und Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages) des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.

Nachweis mittels Angabe im Vordruck „D02_Pettenkofer-Brücke_VgV-OP-IBW_Eigenerklaerung-Eignung“.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

— Versicherungsschutz: Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3,0 Mio. € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 5,0 Mio. € gegeben ist. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr beträgt. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis für jedes Mitglied vorzulegen,

— Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags: Der Bewerber muss im Mittel der letzten 3 Jahre mindestens einen Umsatz von 0,5 Mio. EUR aufweisen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

— Referenzen des Bewerbers (gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV): Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.

Nachweis mittels eigener Angaben zu den Referenzen.

— Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen inkl. berufliche Befähigung (gemäß § 46 (3) Nr. 2 VgV).

Nachweis der beruflichen Befähigung mittels Vorlage von Studienbescheinigungen bzw. sonstigen Bescheinigungen, Lebenslauf und Nachweis bzgl. Referenzen mittels eigener Angaben zu persönlichen Referenzen.

— Angabe der Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 Jahren (gemäß § 46 (3) Nr. 8 VgV).

Nachweis mittels Angaben im Vordruck „D02_Pettenkofer-Brücke_VgV-OP-IBW_Eigenerklaerung-Eignung“.

— Angabe der Leistungen anderer Unternehmen (gemäß § 46 (3) Nr. 10 VgV).

Falls zutreffend: Nachweis mittels Angaben im Vordruck „D05_Pettenkofer-Brücke_VgV-OP-IBW_Unterauftragnehmer“, Vordruck „D06_Pettenkofer-Brücke_VgV-OP-IBW_Verpflichtung-Unterauftragnehmer“ und Vordruck „D07_Pettenkofer-Brücke_VgV-OP-IBW_Ausschlusskriterien-Unterauftragnehmer“.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

— Mindeststandard zu Referenzen des Bewerbers: Der Bewerber (Unternehmen) muss mindestens 2 Referenzen nachweisen, bei denen die Objektplanungsleistungen für Ingenieurbauwerke (Brückenbauwerk) erbracht worden sind,

— Mindeststandard zur Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte:

Der Projektleiter und der Hauptbearbeiter Objektplanung Ingenieurbauwerke müssen jeweils mindestens eine Referenz über persönlich erbrachte Objektplanungsleistungen für Ingenieurbauwerke (Brückenbauwerk) nachweisen.

Der Hauptbearbeiter Tragwerksplanung muss mindestens eine Referenz über persönlich erbrachte Tragwerksplanungsleistungen für ein Ingenieurbauwerk (Brücke) nachweisen.

Der Hauptbearbeiter Objektplanung Verkehrsanlagen (Straße) muss mindestens eine Referenz über persönlich erbrachte Objektplanungsleistungen für Verkehrsanlagen (Straße) im Rahmen eines Straßenbauprojektes nachweisen.

Der Hauptbearbeiter Objektplanung Verkehrsanlagen (Schiene) muss mindestens eine Referenz über persönlich erbrachte Objektplanungsleistungen für Verkehrsanlagen (Schiene) im Rahmen eines Straßenbahnbauprojektes nachweisen.

Der Planer / Objektüberwacher für die bahnspezifische Baufeldfreimachung muss über eine Zulassung bei der DB AG verfügen.

Der Planer der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination muss die Befähigung zum Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator nachweisen.

— Mindeststandard zur Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 Jahren: Der Bewerber muss mindestens 4 Objektplaner Ingenieurbauwerke (Brücken) angestellt haben,

— Mindeststandard zu Leistungen anderer Unternehmen: Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen. Dies betrifft die zu den Referenzen des Bewerbers und der Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte genannten Mindeststandards.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Ingenieur o. vgl. gemäß § 75 VgV

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 04/05/2021
Ortszeit: 23:59
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 24/06/2021
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 29/04/2022

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.3)Zusätzliche Angaben:

— Senden Sie Anfragen zum Verfahren bitte ausschließlich über die oben genannte Plattform (siehe auch Punkt I.3),

— Der Teilnahmeantrag ist elektronisch über die oben genannte Vergabeplattform (siehe auch Punkt I.3) in Textform gemäß § 126b BGB einzureichen,

— WICHTIGER HINWEIS: Der Teilnahmeantrag inkl. aller Bewerbungsunterlagen ist ausschließlich über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihre Bewerbung keinesfalls in Papierform, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform. Berücksichtigen Sie ggf. die Größenbegrenzungen der Vergabeplattform bezüglich der einzelnen Dateien sowie der gesamten Bewerbung. Sollten Probleme beim Hochladen der Bewerbungsunterlagen auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle,

— Die Angabe der zur Vertretung des Teilnehmers berechtigten natürlichen Person (Geschäftsführer oder sonstiger Bevollmächtigter) ist zwingend erforderlich. Es ist nicht notwendig, die auszufüllenden Dokumente zu unterschreiben und mit einem Stempel zu versehen. Stattdessen geben Sie bitte ausschließlich Vorname und Nachname des bevollmächtigten Vertreters in Druckbuchstaben an,

— Weitere Informationen zu den formalen Vorgaben entnehmen Sie bitte der bereitgestellten Datei „00_Pettenkofer-Brücke_VgV-OP-IBW_Information“,

— Nach Eingangsschluss erfolgt die Auswertung der Teilnahmeanträge. Gemäß Punkt II.2.9) werden 3 bis maximal 5 Teilnehmer/Bewerber zur Erstangebotsabgabe/Verhandlung aufgefordert.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1 - 4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
31/03/2021