Modul-Rechenzentrum/IT-Container für den Betrieb eines Hochleistungsrechners Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/0090/K13/Bre
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39106
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ovgu.de
Abschnitt II: Gegenstand
Modul-Rechenzentrum/IT-Container für den Betrieb eines Hochleistungsrechners
Modul-Rechenzentrum/IT-Container für den Betrieb eines Hochleistungsrechners.
Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg
Universitätsplatz 2
39106 Magdeburg
DEUTSCHLAND
Die OVGU hat beschlossen, die aktuellen Rechenzentrums-Flächen/-Gebäude an der Universität zu modernisieren. Im ersten Schritt ist dazu der Ersatzbau von Gebäude 01 (Rechenzentrumsstandort „West“) über Zeitraum Mitte 2021 bis Mitte 2024 in der Planung.
Von dieser Baumaßnahme ist insbesondere der Betrieb des Hochleistungsrechners der OVGU betroffen, der routinemäßig in Gebäude 01 betrieben wird. Somit resultiert ein dringlicher Bedarf für eine Zwischenlösung, da im 3. Quartal 2021 ein neuer Hochleistungsrechner in Betrieb genommen werden soll, und keine alternative Betriebsstätte auf dem Campus der OVGU vorhanden ist. Als Interimslösung ist die temporäre Errichtung und die Nutzung einer Modul-RZ- bzw. ein IT-Container-Lösung als Kollokation-Standort geplant. Der Betrieb der Lösung ist wenigstens bis 2031 geplant.
Am Standort für das Interims-RZ stehen ausschließlich ein 1-Pfad-Stromversorgung mit max. 500 kW sowie eine LWL-Anbindung zur Verfügung. Das Interims-RZ muss somit in sich autonom betrieben werden können, d. h. über die notwendige Kältetechnik und USV-Versorgung verfügen. Auch muss die Möglichkeit bestehen, zu einem späteren Zeitpunkt eine externe Kältequelle als Redundanz einzubinden.
Eine genaue Beschreibung der Leistung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bescheinigung der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt oder gültige Bescheinigung einer anerkannten Präqualifizierungsstelle z. B. DIHK PQ-VOL (www.pq-vol.de) oder folgende Einzelnachweise: Bewerbererklärung (= Erklärung nach Abschnitt 1 – Basisparagraphen), siehe Vergabeunterlagen bzw. Link: http://www.ovgu.de/unimagdeburg_media/EKeu.pdf
Eigenerklärung nach 123 und 124 GWB.
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html
Hinweis: Wenn zutreffend, sind im Formular nur die Nachunternehmerleistungen zu benennen/beschreiben. Die Benennung sowie die Einreichung von Erklärungen der Nachunternehmer erfolgt erst nach gesonderter Aufforderung durch den Auftraggeber an den Bieter, wenn das Angebot des Bieters für eine Zuschlagserteilung in die engere Wahl kommt (VK Bund, B. v. 28.09.17, VK 1 – 93/17).
Darüber hinaus (nicht Bestandteil des ULV bzw. AVPQ) sind folgende Nachweise/Erklärungen mit dem Angebot vorzulegen: Rereferenzen vergleichbarer realisierter Projekte (mind. 1 aus den letzten 3 Jahren) unter Angabe des Auftraggebers, eines Ansprechpartners und des Leistungszeitraums.
Erklärungen und ergänzende Vertragsbedingungen entsprechend dem Landesvergabegesetz LSA vom 19.11.2012 (in den Ausschreibungsunterlagen enthalten):
— Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§ 10 LVG LSA),
— Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 13 LVG LSA),
— Erklärung zur Beachtung der Kernarbeitsnorm (§ 12 LVG LSA),
— Erklärung zur Handwerksrolleneintragung (LVG LSA),
— Ergänzende Vertragsbedingungen zu den §§ 12, 17, 18 LVG LSA (§ 18 LVG LSA) http://www.ovgu.de/unimagdeburg_media/LVGLSAanl.pdf
Weiterhin gelten folgende Richtlinien der OVGU (in den Vergabeunterlagen enthalten): https://www.ovgu.de/unimagdeburg_media/DOKURichtlinien
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es gelten ausschließlich die „Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen“ (VOL/B), Stand: Ausgabe 2003. http://www.ovgu.de/unimagdeburg_media/VOLB.pdf.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weiter wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB und die – gegebenenfalls verkürzte – Frist des § 134 Abs. 2 GWB hingewiesen.