Gesamtsteuerung von Investitionsvorhaben Referenznummer der Bekanntmachung: 2/21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06108
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.halle-investvision.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06114
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 5256300
Fax: +49 5256399
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kkp-halle.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gesamtsteuerung von Investitionsvorhaben
Gegenstand des zu vergebenden Auftrages ist die Gesamtsteuerung aller übergeordneten Aufgaben im Strukturwandelprozess in der Stadt Halle (Saale) in allen Aspekten des Strukturwandels Kohle im Rahmen des Strukturstärkungsgesetzes. Die Gesamtsteuerung muss die Einzelprojekte und Zukunftsfelder bündeln und diese insbesondere im Hinblick auf die Gesamtklimaneutralität sowie die zu erwartenden Arbeitsplatzeffekte bewerten. Weiterhin soll die Gesamtsteuerung das Strukturwandelkonzept der klimaneutralen Wissenstransferregion weiterentwickeln und an die jeweils aktuellen, sich stetig verändernden Klimaschutzziele und notwendigen Maßnahmen anpassen. Sie ist darüber hinaus für die Entwicklung von innovativen, umweltfreundlichen Einzelnutzungskonzepten sowie für die Bewertung von Folgeprojekten im Hinblick auf die Klimaneutralität und die Arbeitsplatzeffekte zuständig. Weiterhin soll sie für die dauerhafte Vernetzung der relevanten Strukturwandel-Akteure in der Region (Wirtschaft, Wissenschaft, Verwaltung, Kommunal- und Landespolitik, Umweltschutzverbände, Klimaschutzinitiativen) organisieren und daraus innovative, klimafreundliche und modellhafte Projekte und Maßnahmenkonzepte ableiten. Im Rahmen der Gesamtsteuerung soll das gesamte Fördermittelmanagement in der Antragsphase für alle Investitionsvorhaben im Rahmen des Strukturwandels in enger Absprache mit der EVG übernommen werden – von der Erarbeitung der Anträge bis hinzu zu den Abstimmungen mit dem Fördermittelgeber.
Halle (Saale)
DEUTSCHLAND
Die Bundesregierung hat mit dem im Sommer verabschiedeten „Strukturstärkungsgesetz“ einen inhaltlichen und finanziellen Rahmen für die Strukturhilfen für die vom Kohleausstieg besonders betroffenen Braunkohleregionen geschaffen, für die ein bedeutender Faktor der Wirtschaft wegfällt.
Die Stadt Halle (Saale) gehört – als Teil des Mitteldeutschen Reviers – zu den förderfähigen Kommunen im Sinne dieses Gesetzes. Die vom Bund zur Verfügung gestellten Fördermittel aus dem Strukturstärkungsgesetz sollen dazu genutzt werden, zusätzliche wirtschaftliche Entwicklungen und den Klima- und Umweltschutz in der Region in Einklang zu bringen.
Die Stadt Halle hat gemeinsam mit dem Landkreis Saalekreis ein Leitbild entwickelt, das den Besonderheiten der gemeinsamen Wirtschaftsregion Rechnung trägt und die Ansatzpunkte und Zielsetzungen für die regionale Entwicklung der Region Halle/Saalekreis beschreibt. Im Ergebnis dieses Prozesses wurden Prioritäre Investitionsvorhaben abgeleitet, die die Stadt Halle (Saale) zeitnah umsetzen möchte. Konkret sind dies:
— Revitalisierung der innerstädtischen Industriebrache RAW-Gelände,
— Neubau des Business Development Center Digital Life Science and Smart Materials und Neubau des Campus Kastanienallee,
— Entwicklung eines neuen Gewerbe- und Industriegebiets (gemeinsam mit dem Landkreis Saalekreis und den umliegenden Kommunen).
Mit diesen „Leuchtturmprojekten“ sollen die dringend notwendigen, zukunftssicheren Arbeitsplätze geschaffen, die Wirtschaftsstruktur nachhaltig diversifiziert werden und die Transformation zu einer ressourcenschonenden, CO2-neutralen Produktion gelingen. Dabei sollen bestehende Stärken der Region genutzt werden.
Neben diesen Leuchtturmprojekten sollen weitere Investitionsprojekte entwickelt und konzipiert werden, die im Rahmen des InvKG bis zum Jahr 2038 neben den Leuchtturmprojekten umgesetzt werden können. Die Entwicklungs- und Verwaltungsgesellschaft Halle-Saalkreis (EVG) wird als Wirtschaftsförderungs- und Projektentwicklungsgesellschaft der Stadt die federführende Rolle bei der Umsetzung der Projekte übernehmen. Aufgrund der Komplexität des Strukturwandels und der Größe der Investitionsvorhaben will die EVG die integrierte Gesamtsteuerung sowie die wissenschaftliche Begleitforschung des Strukturwandelprozesses an einen Auftragnehmer vergeben, der auf Basis der übergeordneten ökonomischen und ökologischen Zielvorstellungen die Projektverantwortlichen konzeptionell und organisatorisch unterstützt sowie die notwendigen Abstimmungsprozesse mit den relevanten regionalen Akteurs- und Netzwerkstrukturen koordiniert.
Die Leistungen des Auftragnehmers gliedern sich in die folgenden acht Arbeitspakete (AP), die sich wie folgt zuordnen lassen:
I. Gesamtsteuerung:
— AP 1: Controlling/Steuerung,
— AP 2: Konzeptionelle Arbeit,
— AP 3: Netzwerke und Kommunikation,
— AP 4: Vertretung der Stadt Halle (Saale) im Strukturwandelprozess des Landes,
— AP 5: Berichtswesen und Gremienarbeit.
II. Wissenschaftliche Begleitforschung:
— AP 6: Erstellung von Klimabilanzen und Evaluation,
— AP 7: Ergebnistransfer,
— AP 8: Monitoring.
Die Gesamtsteuerung soll alle übergeordneten Aufgaben im Strukturwandelprozess in der Stadt Halle (Saale) in Abstimmung mit der EVG übernehmen. Diese besitzt eine interdisziplinäre Querschnittsfunktion und soll der Stadt Halle (Saale) in allen Aspekten des Strukturwandels Kohle beratend zur Seite stehen.
Die Gesamtsteuerung muss die Einzelprojekte und Zukunftsfelder bündeln und diese insbesondere im Hinblick auf die Gesamtklimaneutralität sowie die zu erwartenden Arbeitsplatzeffekte bewerten. Weiterhin soll die Gesamtsteuerung das Strukturwandelkonzept der klimaneutralen Wissenstransferregion weiterentwickeln und an die jeweils aktuellen, sich stetig verändernden Klimaschutzziele und notwendigen Maßnahmen anpassen. Sie ist darüber hinaus für die Entwicklung von innovativen, umweltfreundlichen Einzelnutzungskonzepten sowie für die Bewertung von Folgeprojekten im Hinblick auf die Klimaneutralität und die Arbeitsplatzeffekte zuständig. Weiterhin soll sie für die dauerhafte Vernetzung der relevanten Strukturwandel-Akteure in der Region (Wirtschaft, Wissenschaft, Verwaltung, Kommunal- und Landespolitik, Umweltschutzverbände, Klimaschutzinitiativen) organisieren und daraus innovative, klimafreundliche und modellhafte Projekte und Maßnahmenkonzepte ableiten. Im Rahmen der Gesamtsteuerung soll das gesamte Fördermittelmanagement in der Antragsphase für alle Investitionsvorhaben im Rahmen des Strukturwandels in enger Absprache mit der EVG übernommen werden – von der Erarbeitung der Anträge bis hinzu zu den Abstimmungen mit dem Fördermittelgeber.
Die Gesamtsteuerung wird in diesem Sinne als interdisziplinäre Aufgabenstellung verstanden, bei der langjährige Erfahrungen im Bereich Entwicklung und Steuerung von Bauprojekten auch umfangreiche betriebswirtschaftliche Kenntnisse sowie Kompetenzen im Bereich der Koordination und Begleitung kommunalpolitischer Prozesse sowie umfangreiche Erfahrung in der Begleitung von unterschiedlichen Fördermittelverfahren benötigt werden.
Im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitforschung sollen die Projekte in ihren unterschiedlichen Phasen – von Projektauswahl, über die Konzeptualisierung bis hin zu konkreten Umsetzungsschritten - auf ihren (potenziellen) Beitrag zur Klimaneutralität geprüft werden. Die Begleitforschung liefert damit die notwendigen Grundinformationen für die Projektentwicklung und -umsetzung und flankiert die Aktivitäten der Gesamtsteuerung und der konkreten Projektplanung von wissenschaftlicher Seite. Durch kontinuierliches Klimaschutzmonitoring wird sichergestellt, dass die Chancen des Kohleausstiegs in der Region für den Klimaschutz genutzt und CO2-Minderungsziele erreicht werden.
Referenzen in nachstehenden Bereichen:
— Leistungen für die Betreuung von Fördermittelanträgen für Kommunen oder kommunalen Gesellschaften für Infrastrukturprojekte (Hoch- oder Tiefbau) bis zum Fördermittelbescheid aus den letzten 5 Jahren mit einer Fördermittelsumme von mindestens 10 Mio. EUR (20 %),
— Leistungen für die Betreuung von Kommunen oder kommunalen Gesellschaften bei der Durchführung eines VGV-Verfahrens aus den letzten 5 Jahren (20 %),
— Leistungen für Kommunen oder kommunale Gesellschaften bei Fördermittelanträgen im Bereich Investitionsgesetz Kohleregionen oder Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen oder eines vergleichbaren Förderprogramms (10 %),
— Betreuung von kommunalen Gesellschaften bei der Erstellung einer Integrierten Unternehmensplanung (10 %),
— Betriebswirtschaftliche Betreuung von Kommunen oder kommunalen Gesellschaften bei der kaufmännischen Abwicklung von Infrastrukturprojekten einschließlich der Erstellung des Wirtschaftsplanes und des Berichtswesens in den letzten 5 Jahren (10 %),
— Unterstützung von Kommunen oder kommunalen Gesellschaften bei der kommunalen Gremienarbeit (20 %),
— Leistungen bei der interdisziplinären Forschung zu Transformationsprozessen in Kohleregionen und zielgruppengerechten visuellen Aufbereitung und Kommunikation der wissenschaftlichen Ergebnisse (5 %),
— Leistungen bei der Bewertung der Klimaschutzwirkung von Projekten, Strategien oder Konzepten in Verbindung mit klimapolitischer Beratung (5 %).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Jeder Bewerber darf sich nur einmal bewerben. Das gilt auch für Niederlassungen des Bewerbers, auch wenn Sie wirtschaftlich unabhängig sind.
Bewerbergmeinschaften sind zugelassen. Mit der Bewerbung ist eine Erklärung über Rechtsform, den bevollmächtigten Vertreter sowie über die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder vozulegen. Bewerbergemeinschaften müssen sämtliche geforderte Nachweise für alle Mitglieder vorlegen.
Folgende Nachweise sind vorzulegen:
1. Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss erklären, dass weder beim Bewerber noch bei einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft Ausschlussgründe im Sinne von §123 und 124 GWB (Eigenerklärung) vorliegen. Diese Erklärung muss auch jeder qualifizierte Nachunternehmer jeweils für sich abgeben.
2. Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss erklären, ob der Einsatz von Nachunternehmern, die einen Leistungsbestandteil verantworten und auf die sich der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft hinsichtlich ihrer Leistungsfähigkeit stützt, vorgesehen ist. Ist dies der Fall, kann vom Auftraggeber die Vorlage einer Verpflichtungserklärung verlangt werden.
3. Jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft muss erklären, dass es sich am Vergabeverfahren ausschließlich als Mitglied dieser beteiligt und in keiner anderen Weise als Bewerber an dem Vergabeverfahren beteiligt ist. Er muss weiter erklären, dass es im Falle der Beauftragung gemeinsam mit allen weiteren Mitgliedern gesamtschuldnerisch haftet. Es muss ein bevollmächtigter Vertreter der Bewerbergemeinschaft benannt werden, der berechtigt ist, im Namen der Mitglieder mit Wirkung für und gegen diese rechtsverbindliche Erklärungen im Vergabeverfahren abzugeben und entgegenzunehmen.
4. Angaben des Bewerbers zu wirtschaftlichen und/oder rechtlichen Verknüpfungen zu anderen Unternehmen. Sollten keine Verknüpfungen bestehen, ist eine Negativerklärung abzugeben.
5. Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister.
6. Unbedenklichkeitserklärung des Finanzamtes, die nicht älter als 6 Monate ist. Die Frist wird ab dem Tag des Ablaufs der in der Vergabebekanntmachung genannten Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge zurückberechnet; dies gilt auch für den Fall einer Fristverlängerung zur Einreichung der Teilnahmeanträge. Diese ist bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft einzureichen.
Der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaftmuss mit der Bewerbung folgende Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vorlegen.
1. Angabe der Gesamtumsätze des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaftin den letzten 3 Geschäftsjahren gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV (siehe Formblatt C),
2. Angabe der Anzahl der insgesamt beschäftigten Mitarbeiter des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaftin den letzten 3 Geschäftsjahren (siehe Formblatt C),
3. Nachweis der Haftpflichtversicherung, mit Nennung der Deckungssumme gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV mit einer mind. Deckungssumme von [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden. Falls derzeit keine Haftpflichtversicherung in der Höhe der geforderten Deckungssumme besteht, ist die Erklärung eines Versicherers beizufügen, wonach dieser bereit ist, im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung zu den o. g. Bedingungen mit dem Bewerber abzuschließen. Die Versicherung muss mind. für die Dauer der Ausführungszeit, z. b. unbefristet, sich automatisch verlängernd o. ä. abgeschlossen sein oder in Aussicht gestellt sein,
4. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Versicherung zu den o. g. Bedingungen nachzuweisen bzw. eine entsprechende Absichtserklärung eines Versicherers beizubringen.
Vorlage der nachstehenden Referenzen aus den letzten 5 Jahren mit Angabe des Auftraggebers und des dortigen Ansprechpartners und einer Projektbeschreibung, ggf. der Funktion des Bewerbers innerhalb der Bewerbergemeinschaft:
Leistungen für die Betreuung von Fördermittelanträgen für Kommunen oder kommunalen Gesellschaften für Infrastrukturprojekte (Hoch- oder Tiefbau) bis zum Fördermittelbescheid aus den letzten 5 Jahren mit einer Fördermittelsumme von mindestens 10 Mio. EUR (20 %)
— Leistungen für die Betreuung von Kommunen oder kommunalen Gesellschaften bei der Durchführung eines VGV-Verfahrens aus den letzten 5 Jahren (20 %),
— Leistungen für Kommunen oder kommunale Gesellschaften bei Fördermittelanträgen im Bereich Investitionsgesetz Kohleregionen oder Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen oder eines vergleichbaren Förderprogramms (10 %),
— Betreuung von kommunalen Gesellschaften bei der Erstellung einer Integrierten Unternehmensplanung (10 %),
— Betriebswirtschaftliche Betreuung von Kommunen oder kommunalen Gesellschaften bei der kaufmännischen Abwicklung von Infrastrukturprojekten einschließlich der Erstellung des Wirtschaftsplanes und des Berichtswesens in den letzten 5 Jahren (10 %),
— Unterstützung von Kommunen oder kommunalen Gesellschaften bei der kommunalen Gremienarbeit (20 %),
— Leistungen bei der interdisziplinären Forschung zu Transformationsprozessen in Kohleregionen und zielgruppengerechten visuellen Aufbereitung und Kommunikation der wissenschaftlichen Ergebnisse (5 %),
— Leistungen bei der Bewertung der Klimaschutzwirkung von Projekten, Strategien oder Konzepten in Verbindung mit klimapolitischer Beratung (5 %).
Die vorgenannten Referenzen können jeweils einzeln oder oder durch eine Referenz, die mehrere Bedingungen erfüllt, nachgewiesen werden. Es erfolgt eine abgestufte Bewertung. Die Abstufung ist der den Vergabunterlagen beigefügten Bewertungsmatrix zu entnehmen.
Erfüllen mehrere Bieter gleichermaßen die Anforderungen mit der gleichen Punktzahl, so wird die Vergabestelle die Auswahl unter den Bietern durch Los treffen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 3455140
Erkannte Vergabeverstöße sind gemäß § 160 III Nr. 1 GWB innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zu der in dieser Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrages bei der unter Punkt VI 4.1) benannten Stelle zu rügen. Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens nach§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (bei Ablehnung einer Rüge): spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Vergaberüge des Unternehmens, welches eine Verletzung seiner Rechte nach den §§ 97 ff GWB geltend macht, nicht abhelfen zu wollen.