Planungsleistungen zum Umbau und Erweiterung einer ehemaligen Kinderkrippe zur Gemeinschaftswohnanlage — Los 6: Fachplanung Freianlagen Referenznummer der Bekanntmachung: W 60 / 95.6 / 2020 (F)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Naumburg
NUTS-Code: DEE08 Burgenlandkreis
Postleitzahl: 06618
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.burgenlandkreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen zum Umbau und Erweiterung einer ehemaligen Kinderkrippe zur Gemeinschaftswohnanlage — Los 6: Fachplanung Freianlagen
Planung des Umbau und Erweiterung einer ehemaligen Kindergrippe zur Gemeinschaftswohnanlage
Ausgeschrieben werden Planungsleistungen für Architekten und Ingenieure gemäß HOAI 2013 §§ 34, 39, 51 und 55.
— Leistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume (HOAI Teil 3 Abschnitt 1),
— Leistungen der Tragwerksplanung (HOAI Teil 4 Abschnitt 1),
— Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung (HOAI Teil 4 Abschnitt 2).
Anlagengruppe 1-6
— Leistungen der Fachplanung Freianlagen (HOAI Teil 3 Abschnitt 2),
— Besondere Leistungen:
— Vermessung,
— Baugrundgutachten,
— Brandschutzkonzept.
An der Beude 7
06667 Weißenfels
— Grundleistungen: Objektplanung Freianlagen (HOAI Teil 3 Abschnitt 2).
Leistungsphase 1-9
— Besondere Leistungen nach HOAI Anlage 11 (in einzelnen Punkten).
Zur Umsetzung des Bauvorhabens sind Leistungen aller Baugewerke erforderlich. Hier eine nicht abschließende Aufzählung von Maßnahmen:
— Gestaltung der Außenanlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planungsleistungen zum Umbau und Erweiterung einer ehemaligen Kinderkrippe zur Gemeinschaftswohnanlage — Los 6: Fachplanung Freianlagen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
NUTS-Code: DEG05 Weimar, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Punkt 1-4 gem. GWB IV sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfverfahren unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.