Innovationsregion Mitteldeutschland – OmniMover Referenznummer der Bekanntmachung: T-06 / 04 / 2021 (L)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Naumburg
NUTS-Code: DEE08 Burgenlandkreis
Postleitzahl: 06618
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.burgenlandkreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Innovationsregion Mitteldeutschland – OmniMover
Maßnahme im Rahmen der „Innovationsregion Mitteldeutschland“ zur Entwicklung von Grundlagen und Strategien zur Bewältigung des durch den Kohleausstieg bedingten Strukturwandel.
Machbarkeitsstudie eines autonomen Mobilitätssystems mit on-demand-Funktion für die (vor)letzte Meile
Zuschlagskriterien und Wichtung:
Meilensteinplanung und Umsetzung (50 %), Angebotspreis (25 %), Projektteam (25 %)
Die ausführliche Bewertungsmatrix sowie die dafür geforderten Nachweise und Darstellung sind in den Vergabeunterlagen (Anlage – Zuschlagskritieren) enthalten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Beiliegende Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE),
— Nachweis der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister,
— Nachweis von Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, der Berufsgenossenschaft und mindestens einer Krankenkasse, welche zum Tag des Eröffnungstermins nicht älter als 6 Monate sind,
— Beiliegende Anlage 1 (zu § 2) – Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit,
— Beiliegende Anlage 2 (zu § 2) – Erklärung zum Nachunternehmereinsatz,
— Beiliegende Anlage 3 (zu § 2) – Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation,
Beachte die abschließende Liste in den Vergabeunterlagen.
— Beiliegende Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE),
— Nachweis einer zum Zeitpunkt des Eröffnungstermins gültige Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der Höhe der Versicherungssummen,
— Der vorgesehene Dienstleister soll Kenntnisse über die zu untersuchende Thematik und vergleichbare Leistungen nachweisen. Bei Bietergemeinschaften oder bei der Einbeziehung von Unterauftragnehmern können die Kenntnisse gemeinschaftlich nachgewiesen werden. Die Kenntnisse sind in Form von 3 (Projekt-)Referenzen, die nicht älter als 3 Jahre sind, nachzuweisen. Die (Projekt-)Referenzen sollen folgende Angaben enthalten und eine DIN-A4-Seite je Referenz nicht überschreiten:
—— Thematik | Titel,
—— Untersuchungsgebiet,
—— Inhalt,
—— Kooperationspartner | Unterauftragnehmer,
—— Bearbeitungszeitraum,
—— Auftragsvolumen,
—— Auftraggeber | Ansprechpartner mit Kontaktdaten.
Die (Projekt-)Referenzen müssen Bezug zur hier zu betrachtenden Thematik aufweisen.
— Beiliegendes Formblatt 234: Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (soweit zutreffend),
— beiliegende Formblätter 235/ 236: Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen und Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (soweit zutreffend),
Beachte die abschließende Liste in den Vergabeunterlagen.
— Beiliegende Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Beachte die abschließende Liste in den Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Beachte auch geforderte Nachweise und Darstellungen entsprechend Anlage Zuschlagskriterien der Vergabeunterlagen.
Angebote müssen in elektronischer Form in Textform (eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur ist möglich, aber nicht erforderlich) über die evergabe-Plattform abgegeben werden. Für die elektronische Angebotsabgabe ist eine Registrierung auf https://www.evergabe-online.de notwendig. Die Abgabe von Angeboten auf anderen elektronischen Wege (beispielsweise per Fax oder E-Mail) ist nicht möglich und führt zum Ausschluss des Angebotes.
Die Abgabe von schriftlichen Angeboten in Papierform ist nicht möglich und führt zum Ausschluss des Angebotes.
Bieteranfragen müssen bis zum 11.4.2021, 24.00 Uhr elektronisch über die Vergabeplattform eingegangen sein, damit die Vergabestelle diese innerhalb der Frist des § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV beantworten kann. Anfragen, die nach dem o. g. Zeitpunkt bei der Vergabestelle eingehen, sind nicht mehr „rechtzeitig“ im Sinne der vorgenannten Vorschrift und werden nicht mehr beantwortet.
Wir weisen darauf hin, dass die Einsicht in die veröffentlichten Informationen dem Bieter obliegt. Das bedeutet, dass durch die Bieter, welche beabsichtigen ein Angebot abzugeben, zu prüfen ist, ob durch die Vergabestelle neue Informationen, Antworten oder Bekanntmachungen veröffentlicht wurden sind. (siehe auch „Hinweise zu dieser Ausschreibung von der e-Vergabe-Plattform“).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Auf die Fristen zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 GWB wird hingewiesen.
Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).