Stromlaufpläne für Schleuse Hohenwarthe Referenznummer der Bekanntmachung: 2020/712/046
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wsa-magdeburg.wsv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stromlaufpläne für Schleuse Hohenwarthe
Erstellen von Stromlaufpläne für Schleuse Hohenwarthe.
Die Stromlaufpläne der Schleuse Hohenwarthe wurden in 2017 durch die Prüfung der ortsfesten Anlagen handrevidiert. Im Zuge der Prüfung wurden umfangreiche Fehler in den Bestandsunterlagen festgestellt. Die Pläne liegen derzeit nicht in einem änderbaren digitalen Format vor und sollen in einem marktüblichen Programm neu gezeichnet werden. Im Ergebnis sollen revidierbare Stromlaufpläne in .dgn und .ecscad Format vorliegen, welche vom WSA MD weiter gepflegt werden können.
Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist nicht zugelassen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Stromlaufpläne für Schleuse Hohenwarthe
Ort: brandenburg
NUTS-Code: DE401 Brandenburg an der Havel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14774
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auf-traggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Be-kanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung ge-genüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Verga-beunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber ge-rügt werden,
4. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.