Planungsleistung Sanierung Schwimmbad Bad Bibra Referenznummer der Bekanntmachung: 32-2020-0019/II.61
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Bibra
NUTS-Code: DEE08 Burgenlandkreis
Postleitzahl: 06647
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.vgem-finne.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistung Sanierung Schwimmbad Bad Bibra
Es ist beabsichtigt das Schwimmbad Bad Bibra zu sanieren und umzubauen nach dem heutigen Stand der Technik.
Das Nichtschwimmerbecken soll als Naturschwimmbecken umgebaut werden um es auch in der Vor- und Nachsaison nutzen zu können.
Gleichzeitig ist die Anlagentechnik stark sanierungsbedürftig und muss komplett überarbeitet werden.
Die Vergabe beinhaltet die Planungsleistung zu den geplanten Sanierungsarbeiten damit das Schwimmbad attraktiver wird, zusätzliche Nutzergruppen erreicht und Synergieeffekte genutzt werden können.
06647 Bad Bibra
— Planungsleistung für Objektplanung – Ingenieurbauwerke,
— Planungsleistung für Objektplanung – Tragwerksplanung,
— Planungsleistung für Fachplanung – Freianlagen,
— Planungsleistung für Fachplanung – TGA,
— Planungsleistung für Ingenieurvermessung,
— Planungsleistung für Baugrunduntersuchung,
— Planungsleistung für SIGEKO.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planungsleistung Sanierung Schwimmbad Bad Bibra
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis:
— Datenschutzklausel: Die vom Bieter erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Soweit das Angebot eines Bieters den Zuschlag erhält, werden die übrigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Bieters, der den Zuschlag erhält, vor Zuschlagserteilung informiert. Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebots sein Einverständnis hiermit.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle / Saale
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB wird hingewiesen.
Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).