Beschaffung einer Modularen Forschungs- und Demonstrationsanlage für innovative Membran(Trenn-)technik mit Gas- und Flüssigphasenteil zur Etablierung gesamtwirtschaftlicher Verwertungsprozesse Referenznummer der Bekanntmachung: FN13/21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köthen (Anhalt)
NUTS-Code: DEE05 Anhalt-Bitterfeld
Postleitzahl: 06366
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hs-anhalt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung einer Modularen Forschungs- und Demonstrationsanlage für innovative Membran(Trenn-)technik mit Gas- und Flüssigphasenteil zur Etablierung gesamtwirtschaftlicher Verwertungsprozesse
Beschaffung einer Modularen Forschungs- und Demonstrationsanlage für innovative Membran(Trenn-)technik mit Gas- und Flüssigphasenteil zur Etablierung gesamtwirtschaftlicher Verwertungsprozesse.
Köthen
Beschaffung einer Modularen Forschungs- und Demonstrationsanlage für innovative Membran(Trenn-)technik mit Gas- und Flüssigphasenteil zur Etablierung gesamtwirtschaftlicher Verwertungsprozesse für den Standort Köthen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung einer Modularen Forschungs- und Demonstrationsanlage für innovative Membran(Trenn-)technik mit Gas- und Flüssigphasenteil zur Etablierung gesamtwirtschaftlicher Verwertungsprozesse
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Datenschutzklausel:
Die vom Bieter erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Soweit das Angebot eines Bieters den Zuschlag erhält, werden die übrigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Bieters, der den Zuschlag erhält, vor Zuschlagserteilung informiert. Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebots sein Einverständnis hiermit.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1- 3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).